Independence Holding Company (die ‘Gesellschaft’ oder ‘IHC’) gab bekannt, dass ihr Board of Directors eine anteilige Dividende auf die Stammaktien der Gesellschaft’beschlossen hat, abhängig von der Vollendung der Fusion von Geneve Acquisition Corp, einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Geneve Holdings Inc. (‘Geneve’), mit und in die Gesellschaft, was dazu führt, dass die Gesellschaft eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Geneve wird (die ‘Verschmelzung’). Wenn die Aktionäre auf der außerordentlichen Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft am 15. Februar 2022 (die ‘außerordentliche Versammlung’) dem Zusammenschluss zustimmen, wird die bedingte anteilige Dividende in bar an die Aktionäre der Gesellschaft ausgezahlt’#146; die zum Geschäftsschluss am 15. Februar 2022 (das ‘Record Date’) eingetragenen Aktionäre, zahlbar am 22. Februar 2022 (das ‘Payment Date’), abhängig vom Vollzug des Zusammenschlusses. Wenn die erforderlichen Zustimmungen der Aktionäre zum Vollzug des Zusammenschlusses bei der außerordentlichen Versammlung nicht eingehen, wird der Stichtag automatisch auf das Datum der darauffolgenden außerordentlichen Versammlung geändert, bei der der Zusammenschluss genehmigt wird, und der Zahlungszeitpunkt wird automatisch auf das Datum geändert, das fünf Geschäftstage nach diesem neuen Stichtag liegt, sofern der Zusammenschluss vollzogen wird. Der Betrag der bedingten anteiligen Dividende pro Aktie wird voraussichtlich 0,06 $ pro Aktie betragen, aber der tatsächliche Betrag der Dividende basiert auf einer Formel, die (x) 0,44 $ multipliziert mit (y) der Anzahl der Tage zwischen (i) dem 28. Dezember 2021, dem Tag der Zahlung der letzten regulären Dividende des Unternehmens, und (ii) dem Tag des Abschlusses des Zusammenschlusses, geteilt durch (z) 365, entspricht, einschließlich dieser Tage. Da die Zahlung der Dividende vom Vollzug des Zusammenschlusses abhängig ist, müssen die Aktionäre ihre Stammaktien bis zum Vollzug des Zusammenschlusses halten, um die Sonderdividende zu erhalten. Wie in der von der Gesellschaft am 6. Januar 2022 eingereichten endgültigen Vollmachtserklärung ist für den Zusammenschluss unter anderem die Zustimmung sowohl der Inhaber einer Mehrheit der ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Gesellschaft’Januar 2022 als auch die Zustimmung der Inhaber der Mehrheit der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens bei Geschäftsschluss am 3. Januar 2022, mit Ausnahme der Stammaktien, die von Geneve und seinen hundertprozentigen Tochtergesellschaften gehalten werden oder sich im wirtschaftlichen Eigentum eines verbundenen Unternehmens von Geneve befinden. Es kann nicht garantiert werden, dass der Zusammenschluss vollzogen wird.