Schatten der Vergangenheit, Kommentar zu Cum-ex-Steuernachforderungen
von Antje Kullrich
Düsseldorf (ots) - Hochmut kommt vor dem Fall, sagt ein bekanntes Sprichwort.
Monatelang hat Lang & Schwarz-Chef André Bütow die in die Höhe
schießenden
Handelsumsätze und Ergebnisse seines Konzerns öffentlich sehr selbstbewusst
gefeiert. "Läuft wirklich bei uns", ließ sich der seit 2002 im Vorstand
vertretene Manager zitieren. Doch nur wenige Tage nach einer weiteren
Jubelmeldung herrscht plötzlich Katerstimmung bei dem aktuell geschäftlich so
erfolgreichen Broker. Denn die Vergangenheitsbewältigung droht einen erheblichen
Teil der sprudelnden Gewinne des laufenden Jahres aufzufressen. Der Vorstand
fürchtet Cum-ex-Steuernachforderungen im mittleren zweistelligen
Millionenbereich.

Lang & Schwarz hätte gewarnt sein können. Bislang zählte der Broker zwar
noch
nicht zu dem umfangreichen Zirkel von Finanzdienstleistern, die mit den
illegalen Aktienkreisgeschäften in den Nuller-Jahren in Verbindung gebracht
wurden. Doch es ist auch nicht die erste Gesellschaft, deren Steuererklärungen
aus dieser Zeit zunächst ohne Beanstandungen durchgingen und später doch noch
Änderungsbescheide nach sich zogen. Denn die Erkenntnisse, wie genau die
Cum-ex-Geschäfte abliefen und wie Absprachen zwischen den zahlreichen Akteuren
der Aktienkreisgeschäfte mit Leerverkäufern getroffen wurden, gewannen die
Ermittlungsbehörden erst spät. Gerade auch in Düsseldorf, dem Sitz von Lang
&
Schwarz, stecken die Steuerfahnder offenbar noch mitten in den Prüfungen. Auch
die ebenfalls in der NRW-Landeshauptstadt ansässige Apo-Bank musste erst vor
kurzem im Abschluss 2020 eine zusätzliche Cum-ex-Rückstellung von 49 Mill. Euro
bilden.

Der Fall Lang & Schwarz zeigt: Weiterhin dürfte es Finanzdienstleister geben,
die bilanziell für mögliche Steuernachforderungen in Sachen Cum-ex immer noch
nicht auch nur annähernd genug vorgesorgt haben. Viele Akteure, die in die
illegalen Transaktionen involviert waren, dürften auf Verjährung gehofft haben.
Doch die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres die Verjährungsfristen für
schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert.

Für Lang & Schwarz geht es indes um mehr als um potenziell an den Fiskus
abfließende Millionen. Denn hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung
des aktuellen Managements, das auch in den fraglichen Jahren 2007 bis 2011 schon
dem Vorstand angehörte oder Prokura hatte. Auf der verschobenen Hauptversammlung
wird sich das Vorstandsduo kritischen Fragen stellen müssen.

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