KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof befasst sich am Donnerstag (11.00 Uhr) mit der Frage, ob den Erben des früheren Chef-Konstrukteurs von Porsche eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 zusteht. Dessen Tochter war in Vorinstanzen gescheitert. Ob der erste Zivilsenat direkt nach der Verhandlung in Karlsruhe ein Urteil sprechen wird, ist unklar. (Az.: I ZR 222/20)

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart ist zwar bewiesen, dass der Konstrukteur Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 in seiner Urform sei. Diese habe aber für die Baureihe 991 des Nachfolgermodells Porsche 911 allenfalls als Anregung gedient. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Miturheberschaft am Design des Porsche 911 in seiner ursprünglichen Form habe die Tochter hingegen nicht nachweisen können. Gegen diese Entscheidung geht die Frau nun vor./kre/DP/nas