Superlon Holdings Berhad (KLSE:SUPERLN) beginnt am 20. Februar 2024 mit dem Rückkauf von Aktien im Rahmen des Programms, das von den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 22. September 2023 genehmigt wurde. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen ermächtigt, eigene Aktien zurückzukaufen, so dass der Bestand an eigenen Aktien nicht mehr als 10% des ausgegebenen Aktienkapitals beträgt. Die Aktien werden zu einem Preis erworben, der nicht mehr als 15% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien des Unternehmens an den fünf Börsentagen unmittelbar vor dem Datum des Erwerbs liegt.

Die von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktien bereitgestellten Mittel dürfen den Gesamtbetrag der einbehaltenen Gewinne nicht übersteigen, und die Gesellschaft kann zur Finanzierung der Rückkäufe intern erwirtschaftete Mittel und/oder Bankkredite verwenden. Die zurückgekauften Aktien werden eingezogen oder als eigene Aktien einbehalten oder als Dividende an die Aktionäre des Unternehmens ausgeschüttet oder weiterverkauft oder für die Zwecke oder im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms übertragen oder als Gegenleistung für den Erwerb übertragen.

Die Ermächtigung erlischt frühestens mit der nächsten Jahreshauptversammlung, dem Datum, an dem die nächste Jahreshauptversammlung abgehalten werden muss, oder dem Datum, an dem die Ermächtigung in einer Hauptversammlung geändert oder widerrufen wird.