Superlon Holdings Berhad (KLSE:SUPERLN) beginnt am 21. Februar 2023 mit dem Rückkauf eigener Aktien im Rahmen des Programms, das von den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 21. September 2022 beschlossen wurde. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen ermächtigt, eigene Aktien zurückzukaufen, so dass der Bestand an eigenen Aktien nicht mehr als 10% des ausgegebenen Aktienkapitals beträgt. Die Aktien werden zu einem Preis erworben, der nicht mehr als 15% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien des Unternehmens während der fünf Börsentage unmittelbar vor dem Datum des Erwerbs liegt.

Die von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktien bereitgestellten Mittel dürfen den Gesamtbetrag der einbehaltenen Gewinne nicht übersteigen, und die Gesellschaft kann zur Finanzierung der Rückkäufe intern erwirtschaftete Mittel und/oder Bankkredite verwenden. Die zurückgekauften Aktien werden eingezogen oder als eigene Aktien einbehalten oder als Dividende an die Aktionäre des Unternehmens ausgeschüttet oder wiederverkauft oder für die Zwecke eines Mitarbeiteraktienprogramms oder als Gegenleistung für den Erwerb übertragen. Die Ermächtigung endet frühestens mit der nächsten Jahreshauptversammlung, dem Datum, an dem die nächste Jahreshauptversammlung abgehalten werden muss, oder dem Datum, an dem die Ermächtigung in einer Hauptversammlung geändert oder widerrufen wird.