Aufbauend auf dem rechtlichen Rahmen und dem Code of Conduct stellen die gruppeninternen Richtlinien und Prozesse regel- konformes Verhalten sicher. Sie bilden das Unternehmensrecht der RBI. Deren Dokumentation und laufende Umsetzung stellen die grundlegende Voraussetzung zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen dar. Das Regelwerk definiert Rollen und Verant- wortlichkeiten ebenso wie Standards für die Überwachung der Implementierung der Richtlinien.
Die RBI setzte sich 2019 mit der Vision 2025 "Wir sind der am häufigsten empfohlene Finanzdienstleister" ein ambitioniertes Ziel, das durch die Erfüllung der Mission "Wir erleichtern das Leben unserer Kundinnen und Kunden durch ständige Innovation" er- reicht werden soll. Die Werte "Kollaboration", "Proaktivität", "Lernen" und "Verantwortung" wurden als besonders wichtig für die Erreichung der Vision definiert.
Aus der Vision & Mission wurde die "Strategic Roadmap" entwickelt. Dieser mehrjährige Entwicklungsplan unterteilt die großen strategischen Ziele in konkrete und gut messbare Einzelabschnitte. Diese werden jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt, wodurch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit der jeweilige Beitrag auf Bereichsebene zur Erreichung der Vision 2025 ableitbar ist. Der Fortschritt wird vierteljährlich evaluiert und im Vorstand diskutiert.
Transparenz ist ein Kernthema der Corporate Governance und damit auch von besonderer Bedeutung für die RBI. Der vorlie- gende Corporate-Governance-Berichtgliedert sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des § 243c UGB und orientiert sich an dem in Anhang 2a des ÖCGK vorgegebenen Aufbau.
Raiffeisen Bank International | Geschäftsbericht 2022
Bankenaufsichtsrechtliche
Vorschriften
RBI Verhaltenskodex
Gruppeninterne Richtlinien und Prozesse
Aufbauend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen definierte die RBI ihre internen Verhaltensregeln, den RBI Verhaltenskodex (RBI Code of Conduct, www.rbinternational.com → Über uns → Governance → Code of Conduct). Dieser bildet gemeinsam mit den weiter unten er- wähnten Werten das Fundament der auf Integrität und ethischen Prinzipien basierenden Unternehmenskultur. Die RBI verpflichtet sich mit dem Code of Conduct zu einer nachhaltigen Unternehmensfüh- rung und der damit einhergehenden sozialen und ökologischen Ver- antwortung. Der Code of Conduct ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Vorstandsmitglieder sowohl im Innenver-
hältnis wie auch nach außen im Kontakt mit Kundinnen und Kunden und anderen Stakeholdern bindend. Er gewährleistet somit den hohen Standard des Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dementsprechend müssen alle Governance-Doku-mente der RBI den im RBI-Verhaltenskodexfestgelegten Grundsätzen entsprechen.
Vision, Mission & Werte
Strategische Roadmap
Der Aufbau der Governance der RBI
Bankenaufsichtsrechtliche Vorschriften: Großbanken mit Sitz in der Europäischen Union müssen gewisse Vorschriften, wie beispielsweise die Kapitaladäquanzverordnung (CRR), die Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die Geld- wäscherichtline (AMLD) oder die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) ein- halten. Dazu kommt eine Vielzahl österreichischer Gesetze wie das Bankwesen-,das Aktien-,das Wertpapieraufsichts- oder das Zah- lungsdienstegesetz. Dieser rechtliche Rahmen prägt die prozessualen Abläufe in der RBI maßgeblich.
Corporate-Governance-Bericht
Im vorliegenden Corporate-Governance-Berichtsind der Corporate-Governance-Berichtder RBI AG und der konsolidierte Corpo- rate-Governance-Berichtder RBI gemäß § 267b des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) in Verbindung mit § 251 Abs 3 UGB in einem Bericht zusammengefasst.
Die RBI legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung, um das Verständnis und das Vertrauen ihrer verschiedenen Interessengruppen - nicht zuletzt der Kapitalmarktteilnehmer - zu pflegen. Daher verpflichtet sie sich zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in seiner Fassung vom Jänner 2021. Der ÖCGK ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at)und auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investoren → Corporate Governance und Vergütung) öffentlich zugänglich. Neben der RBI veröffentlicht auch ihre slowakische Tochterbank Tatra banka, a.s. als börsennotiertes Unternehmen in Einklang mit den lokalen gesetzlichen Vorschriften einen Corporate-Governance-Bericht.Dieser Bericht wird im Rahmen des Geschäftsberichts der Tatra banka veröffentlicht und ist auf der Website (www.tatrabanka.sk → About bank → Investor relations → Economic results → Annual Reports) zugänglich. Die RBI hat keine weiteren Tochterunternehmen, die zur Veröffentlichung eines Corpo- rate-Governance-Berichtsverpflichtet sind.
Über die RBI
25

26

Über die RBI

Seit der Kodexrevision 2020 hat das Unternehmen Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands aufzustellen (Ver- gütungspolitik gemäß § 78a AktG) und die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder in einem gesonderten Vergütungs- bericht gemäß § 78c AktG darzustellen. Der Vergütungsbericht wird der Hauptversammlung am 30. März 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt und zeitgerecht vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der RBI veröffentlicht.

Der ÖCGK gliedert sich in L-, C- und R-Regeln.L-Regeln (Legal Requirement) beruhen auf zwingenden Rechtsvorschriften. C-Re- geln (Comply or Explain) sollen eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden, um kodexkonformes Verhalten zu erreichen. R-Regeln (Recommendation) haben Empfehlungscharakter; eine Nichteinhaltung muss weder offenge- legt noch begründet werden. Die RBI weicht von folgenden C-Regeln ab, erreicht aber durch nachstehende Erklärungen und Begründungen kodexkonformes Verhalten:

C-Regel 45: Wettbewerbsverbot für Aufsichtsratsmitglieder

Die RBI AG ist das Zentralinstitut der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG). Innerhalb der RBG ist die RBI AG das Zentra- linstitut (nach § 27a BWG) der Raiffeisen-Landeszentralen sowie sonstiger angeschlossener Kreditinstitute. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats üben in ihrer Funktion als Eigentümervertreter auch Organfunktionen in Banken der RBG aus. Dadurch kann der Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion zum Wohl des Unternehmens auf umfassendes branchenspezifi- sches Know-how und langjährige Erfahrung zurückgreifen.

C-Regel 52a: Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Arbeitnehmervertreter) beträgt höchstens zehn

Derzeit setzen sich die Kapitalvertreter des Aufsichtsrats der RBI AG aus zwölf Mitgliedern, davon neun Kernaktionärsvertreter der RBG sowie drei Streubesitzvertreter zusammen. Diese erhöhte Mitgliederzahl wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2017 beschlossen. Die Vergrößerung des Aufsichtsrats bringt zusätzliches Wissen mit Branchenrelevanz, erhöht die Diversität und stärkt den Aufsichtsrat in der Ausübung seiner Kontrollfunktion.

Entsprechend der C-Regel 62 des ÖCGK beauftragte die RBI AG die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien (Deloitte), die Einhaltung der C-Regeln des Kodex extern zu evaluieren. Der Bericht über diese externe Evaluierung ist auf www.rbinternatio- nal.com → Investoren → Corporate Governance und Vergütung → Evaluierung zum CG-Kodex öffentlich zugänglich.

Zusammensetzung des Vorstands

Zum 31. Dezember 2022 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an:

Vorstandsmitglied

Geburtsjahr

Erstbestellung

Ende der Funktionsperiode

Dr. Johann Strobl, Vorsitzender

1959

22. September 20101

28. Februar 2027

Mag. Andreas Gschwenter

1969

1. Juli 2015

30. Juni 2023

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski

1978

1. März 2018

28. Februar 2026

Mag. Peter Lennkh

1963

1. Oktober 2004

31. Dezember 20252

Dr. Hannes Mösenbacher

1972

18. März 2017

28. Februar 2025

Dr. Andrii Stepanenko

1972

1. März 2018

28. Februar 2026

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

2 Mag. Peter Lennkh gab am 31. Jänner 2023 bekannt, im Laufe des Jahres 2023 sein Vorstandsmandat zurückzulegen.

Der Vorstand in seiner gesamthaften Zusammensetzung verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte sowie der Risikostruktur der RBI angemessen sind.

Expertise innerhalb des Gesamtvorstands

Anzahl der

6

Vorstandsmitglieder

5

4

3

2

1

Strategisches

Retail

Corporate

Risiko-

Markets

Finance

IT

Management

Management

management

Raiffeisen Bank International | Geschäftsbericht 2022

Über die RBI

27

Mitglieder des Vorstands hatten im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in den folgenden, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen, in- und ausländischen Gesellschaften inne:

Dr. Johann Strobl

UNIQA Insurance Group AG, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden

UNIQA Österreich Versicherungen AG, Mitglied

Oesterreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen, Österreich, Mitglied

Mag. Andreas Gschwenter

RSC Raiffeisen Service Center GmbH, Österreich, stellvertretender Vorsitz

Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, stellvertretender Vorsitz

Oesterreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen, Österreich, Mitglied

Mag. Peter Lennkh

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden

Oesterreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen, Österreich, Mitglied

Dr. Hannes Mösenbacher

Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich, Obmann

Oesterreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen, Österreich, Mitglied

Neben der Leitung und Steuerung der RBI AG übten die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 Überwachungsaufga- ben in folgenden bedeutsamen Tochterunternehmen der RBI AG als Aufsichtsräte aus:

Dr. Johann Strobl

Mag. Andreas Gschwenter

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski

Mag. Peter Lennkh

Dr. Hannes Mösenbacher

Dr. Andrii Stepanenko

Aufsichtsratsmandat

AO Raiffeisenbank, Russland, Vorsitz

Raiffeisen Bank S.A., Rumänien, Vorsitz

Raiffeisenbank a.s., Tschechien, Mitglied

Tatra banka, a.s., Slowakei, stellvertretender Vorsitz

Raiffeisen Bank Zrt., Ungarn, Vorsitz

AO Raiffeisenbank, Russland, Mitglied

Raiffeisen Bank S.A., Rumänien, Mitglied

Raiffeisenbank a.s., Tschechien, Mitglied

Tatra banka, a.s., Slowakei, Mitglied

Raiffeisenbank a.s., Tschechien, Vorsitz Raiffeisen Bank JSC, Ukraine, Vorsitz

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Österreich, Vorsitz AO Raiffeisenbank, Russland, Mitglied

Raiffeisen Bank S.A., Rumänien, Mitglied

Raiffeisen banka a.d., Serbien, Vorsitz

Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Kosovo, Vorsitz

Raiffeisen Bank Sh.a., Albanien, Mitglied

Raiffeisenbank a.s., Tschechien, stellvertretender Vorsitz

AO Raiffeisenbank, Russland, Mitglied

Raiffeisen Bank S.A., Rumänien, Mitglied

Tatra banka, a.s., Slowakei, Mitglied

Raiffeisen Digital Bank AG, Österreich, stellvertretender Vorsitz Raiffeisen Bank S.A., Rumänien, stellvertretender Vorsitz

AO Raiffeisenbank, Russland, Mitglied Raiffeisenbank a.s., Tschechien, Mitglied Tatra banka, a.s., Slowakei, Mitglied

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Österreich, stellvertretender Vorsitz Tatra banka, a.s., Slowakei, Vorsitz

Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Österreich, Vorsitz Raiffeisen Bank JSC, Ukraine, stellvertretender Vorsitz Raiffeisenbank a.s., Tschechien, Mitglied

Raiffeisen Bank S.A., Rumänien, Mitglied Raiffeisen Digital Bank AG, Österreich, Vorsitz

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022 folgende Mitglieder an:

Raiffeisen Bank International | Geschäftsbericht 2022

28

Über die RBI

Aufsichtsratsmitglied

Geburtsjahr

Erstbestellung

Ende der Funktionsperiode

Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender

1956

8. Juli 20101

Ordentl. Hauptversammlung 2025

MMag. Martin Schaller

1965

4. Juni 2014

Ordentl. Hauptversammlung 2024

1. stellvertretender Vorsitzender

Dr. Heinrich Schaller

1959

20. Juni 2012

Ordentl. Hauptversammlung 2027

2. stellvertretender Vorsitzender

Mag. Klaus Buchleitner, MBA2

1964

26. Juni 2013

31. März 2022

Mag. Peter Gauper

1962

22. Juni 2017

Ordentl. Hauptversammlung 2027

Betriebsökonom Wilfried Hopfner2

1957

22. Juni 2017

31. März 2022

Dr. Rudolf Könighofer

1962

22. Juni 2017

Ordentl. Hauptversammlung 2027

MMag. Reinhard Mayr

1954

20. Oktober 2020

Ordentl. Hauptversammlung 2025

Dr. Heinz Konrad

1961

20. Oktober 2020

Ordentl. Hauptversammlung 2025

Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M.

1968

22. Juni 2017

Ordentl. Hauptversammlung 2027

Mag. Michael Höllerer3

1978

31. März 2022

Ordentl. Hauptversammlung 2027

Mag. Michael Alge3

1971

31. März 2022

Ordentl. Hauptversammlung 2027

Dr. Andrea Gaal

1963

21. Juni 2018

Ordentl. Hauptversammlung 2023

Mag. Birgit Noggler

1974

22. Juni 2017

Ordentl. Hauptversammlung 2027

Mag. Rudolf Kortenhof4

1961

10. Oktober 2010

Bis auf Weiteres

Mag. Peter Anzeletti-Reikl4

1965

10. Oktober 2010

Bis auf Weiteres

Mag. (FH) Gebhard Muster4

1967

22. Juni 2017

Bis auf Weiteres

Mag. Helge Rechberger4

1967

10. Oktober 2010

Bis auf Weiteres

Dr. Natalie Egger-Grunicke4

1973

18. Februar 2016

Bis auf Weiteres

Mag. Denise Simek4

1971

1. Oktober 2021

Bis auf Weiteres

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

2 Mit Wirksamkeit der Hauptversammlung vom 31. März 2022 ausgeschieden

3 Mit Wirksamkeit der Hauptversammlung vom 31. März 2022 Mitglied des Aufsichtsrats

  • Vom Betriebsrat entsendet

Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern, davon sind fünf Frauen.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der RBI AG legte im Sinn und unter Berücksichtigung der C-Regel 53 und des Anhangs 1 des ÖCGK fest, dass bei der Aufsichtsratszusammensetzung auf folgende Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der Gesell- schaft Bedacht zu nehmen ist:

  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll zur Gesellschaft oder zu einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhält- nis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im vergangenen Jahr unterhalten haben. Das gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftli- ches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Ge- schäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
  • Konzernsachverhalte sowie die bloße Ausübung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds oder Geschäftsführers durch ein Auf- sichtsratsmitglied führen in der Regel nicht dazu, dass das betreffende Unternehmen als Unternehmen anzusehen ist, an dem ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, sofern nicht nach den Umständen zu vermuten ist, dass das Aufsichtsratsmitglied aus einem Geschäft mit diesem Unternehmen einen unmittelbaren persönlichen Vorteil zieht.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft bzw. Beteiligter oder Angestellter der Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll dem Aufsichtsrat nicht länger als 15 Jahre angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglie- der, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertre- ten.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Vater, Mut- ter, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Raiffeisen Bank International | Geschäftsbericht 2022

Über die RBI

29

In Entsprechung der C-Regel 53 des ÖCGK sind - bis auf eine Ausnahme - alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne der vorstehenden Kriterien als von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig anzusehen. Herr Mag. Michael Höllerer war in den vergangenen fünf Jahren vor der Übernahme des Aufsichtsratsmandats leitender Angestellter der Gesellschaft, erfüllt aber davon abgesehen ebenfalls alle Unabhängigkeitskriterien. Weiters erfüllen alle Mitglieder der Aus- schüsse die genannten Unabhängigkeitskriterien (C-Regel 39 des ÖCGK).

Im Sinn der C-Regel 54 des ÖCGK sind Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., Mag. Birgit Noggler sowie Dr. Andrea Gaal Streube- sitzvertreter im Aufsichtsrat der RBI AG. Die genannten Mitglieder des Aufsichtsrats sind weder Anteilseigner mit einer Beteili- gung von mehr als 10 Prozent, noch vertreten sie Interessen solcher Anteilseigner.

Mitglieder des Aufsichtsrats hatten im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2022 folgende weitere Aufsichtsratsman- date oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften inne:

Mag. Erwin Hameseder

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Österreich, Vorsitz

STRABAG SE, Österreich, stellvertretender Vorsitz

Südzucker AG, Deutschland, 2. stellvertretender Vorsitz

Dr. Heinrich Schaller

voestalpine AG, Österreich, stellvertretender Vorsitz

AMAG Austria Metall AG, Österreich, 2. stellvertretender Vorsitz

Mag. Klaus Buchleitner, MBA

BayWa AG, Deutschland, stellvertretender Vorsitz (ausgeschieden am 31. März 2022)

Leitungsfunktionen in wesentlichen Tochtergesellschaften der RBI AG wurden von keinem der Aufsichtsratsmitglieder wahrge- nommen.

Der Aufsichtsrat in seiner gesamthaften Zusammensetzung, wie auch in seinen Ausschüssen, verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte sowie der Risikostruktur der RBI an- gemessen sind.

Zusammensetzung der Ausschüsse

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats regelt dessen Organisation und weist bestimmte Aufgaben dem Arbeits-,Risiko-, Prü- fungs-,Vergütungs-,Nominierungs-, Personal- und Digitalisierungsausschuss zu. Diese Ausschüsse setzten sich per 31. Dezem- ber 2022 wie folgt zusammen:

Arbeits-

Risiko-

Prüfungs-

Vergütungs-

Nominierungs-

Personal-

Digitalisierungs-

ausschuss

ausschuss

ausschuss

ausschuss

ausschuss

ausschuss

ausschuss

Vorsitzende(r)

Erwin

Birgit

Eva

Erwin

Erwin

Erwin

Andrea

Hameseder

Noggler

Eberhartinger

Hameseder

Hameseder

Hameseder

Gaal

Erster

Heinrich

Martin

Erwin

Heinrich

Heinrich

Heinrich

Martin

Stellvertreter

Schaller

Schaller

Hameseder

Schaller

Schaller

Schaller

Schaller

Zweiter

Martin

Erwin

Heinrich

Martin

Martin

Martin

-

Stellvertreter

Schaller

Hameseder

Schaller

Schaller

Schaller

Schaller

Mitglied

Andrea

Heinrich

Reinhard

Eva

Heinz

Heinz

Michael

Gaal

Schaller

Mayr

Eberhartinger

Konrad

Konrad

Alge

Mitglied

Birgit

Eva

Andrea

Andrea

Andrea

Andrea

Reinhard

Noggler

Eberhartinger

Gaal

Gaal

Gaal

Gaal

Mayr

Mitglied

-

Andrea

Birgit

Birgit

Birgit

Birgit

-

Gaal

Noggler

Noggler

Noggler

Noggler

Mitglied

Rudolf

Rudolf

Rudolf

Rudolf

Rudolf

-

Rudolf

Kortenhof

Kortenhof

Kortenhof

Kortenhof

Kortenhof

Kortenhof

Peter

Peter

Peter

Peter

Peter

Peter

Mitglied

Anzeletti-

Anzeletti-

Anzeletti-

Anzeletti-

Anzeletti-

-

Anzeletti-

Reikl

Reikl

Reikl

Reikl

Reikl

Reikl

Denise

Gebhard

Natalie

Denise

Natalie

Mitglied

Egger-

Egger-

-

-

Simek

Muster

Simek

Grunicke

Grunicke

Raiffeisen Bank International | Geschäftsbericht 2022

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Raiffeisen Bank International AG published this content on 23 February 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 February 2023 14:23:08 UTC.