Das Board of Directors von Lipum AB (publ) (OM:LIPUM) (?Lipum? oder das ?Unternehmen?) empfiehlt den Aktionären von Lipum einstimmig, das Pflichtbarangebot von Flerie Invest AB (?Flerie?) vom 6. März 2024 nicht anzunehmen. Diese Erklärung wird vom Verwaltungsrat von Lipum in Übereinstimmung mit Punkt II.19 der Übernahmeregeln für bestimmte Handelsplattformen abgegeben, die vom Ausschuss für Börsenselbstregulierung am 1. Januar 2024 erlassen wurden (die ?Übernahmeregeln?).

Gemäß der Stellungnahme AMN 2023:30 des schwedischen Wertpapierrates (Sw. Aktiemarknadsnämnden) wurde Flerie eine Ausnahme von der Pflichtangebotsverpflichtung gewährt, die sich aus der Zeichnung des anteiligen Anteils von Flerie an der von Lipum im Jahr 2023 durchgeführten Bezugsrechtsemission ergeben würde. Gemäß der Befreiung würde eine Angebotspflicht entstehen, wenn Flerie in der Folge weitere Aktien erwirbt und dadurch seine Stimmrechte an Lipum erhöht.

Am 1. März 2024 gab Flerie bekannt, dass das Unternehmen 859 zusätzliche Aktien von Lipum erworben hatte und dass sich seine Beteiligung an Lipum danach auf insgesamt 2.981.553 Aktien belief, was etwa 32,01% der Gesamtzahl der Aktien und Stimmen entsprach. Durch den Erwerb zusätzlicher Aktien von Lipum entstand für Flerie gemäß den Übernahmevorschriften die Verpflichtung, innerhalb von vier Wochen nach dem Erwerb ein öffentliches Angebot für die verbleibenden Aktien von Lipum abzugeben (ein sogenanntes Pflichtangebot). Am 6. März 2024 kündigte Flerie ein verpflichtendes Barangebot an die Aktionäre von Lipum zur Übertragung aller ihrer Aktien von Lipum für 6,60 SEK pro Aktie (das ?Aktienangebot?) und an den Inhaber der Wandelanleihe zur Übertragung der ausstehenden Wandelanleihe (die ?Wandelanleihe?) für 2.000.000 SEK entsprechend ihrem Nennwert (das ?Wandelanleiheangebot? und zusammen mit dem Aktienangebot das ?Angebot?) an.

Am 6. März 2024 veröffentlichte Flerie gleichzeitig eine Angebotsunterlage für das Angebot. Die Annahmefrist für das Angebot begann am 7. März 2024 und läuft am 4. April 2024 ab. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt, dass alle für das Angebot erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen von Behörden oder ähnlichen Stellen, einschließlich der schwedischen Aufsichtsbehörde für strategische Produkte (Sw.

Inspektionen für strategiska produkter) ("ISP") gemäß dem schwedischen Gesetz über die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen (Sw. lagen (2023:560) om granskning av utländska direktinvesteringar) (das "FDI-Gesetz"), in jedem Fall zu für Flerie akzeptablen Bedingungen erhalten wurden. Zum Zeitpunkt des Angebots hält Flerie ca. 32,01% der Gesamtzahl der Aktien und Stimmen von Lipum.

Sollte das Angebot in einem solchen Umfang angenommen werden, dass die Beteiligung von Flerie nach dem Angebot 50 % übersteigt, muss ISP entweder keine Maßnahmen in Bezug auf die Meldung ergreifen oder die Investition nach Prüfung genehmigen. Carl-Johan Spak ist ein leitender Berater von Flerie. Carl-Johan Spak ist auch Vorstandsmitglied von Lipum.

In Übereinstimmung mit den Übernahmeregeln hat Carl-Johan Spak nicht an der Behandlung von Lipum oder an Entscheidungen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Angebot teilgenommen und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Der Verwaltungsrat hat daher in Übereinstimmung mit Punkt IV.3 der Übernahmeregeln eine Fairness Opinion von Västra Hamnen Corporate Finance AB ("Västra Hamnen") eingeholt.