europaweiten Verbreitung
DGAP Stimmrechtsmitteilung: E.ON SE
E.ON SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
11.12.2020 / 11:03
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
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Am 9. Dezember 2020 hat uns die RWE Aktiengesellschaft folgendes mitgeteilt:
'[...] mit Stimmrechtsmitteilung vom 9. Dezember 2020 hat die RWE
Aktiengesellschaft, Essen, (nachfolgend 'RWE') mitgeteilt, dass sie über ihre
hundertprozentige Tochtergesellschaft GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für
Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, (nachfolgend 'GBV 32') mittelbar 15% der
Stimmrechte an der E.ON SE hält. Bisher wurde die Beteiligung der RWE an der
E.ON SE mittelbar über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft GBV
Vierunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen,
(nachfolgend 'GBV 34') gehalten.
Hiermit teilen wir im Namen der RWE sowie der GBV 32 nach § 43 Abs. 1 Satz 3
WpHG folgendes mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte durch die GBV 32 erfolgte im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge durch Wirksamwerden der Verschmelzung der GBV 34 als
übertragende Gesellschaft auf die GBV 32 als übernehmende Gesellschaft mit
Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der GBV 32 am 8. Dezember 2020.
Der Erwerb der Stimmrechte dient damit nicht der Umsetzung strategischer Ziele
oder der Erzielung von Handelsgewinnen. Vielmehr sieht RWE die Beteiligung an
der E.ON SE weiterhin als Finanzbeteiligung an und behält sich vor, Teile der
Beteiligung unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Beschränkungen in der
zwischen RWE und E.ON abgeschlossenen lnvestorenvereinbarung zu veräußern.
2. RWE beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der E.ON SE zu erwerben.
3. Der Vorstandsvorsitzende der RWE, Herr Dr. Rolf Martin Schmitz, ist Mitglied
des Aufsichtsrats der E.ON SE und für eine Amtszeit bis zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2023 der E.ON SE gewählt. Darüber hinaus strebt
RWE keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats der E.ON SE an.
4. RWE strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der E.ON SE
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik an.
Im Hinblick auf den Erwerb der Stimmrechte durch die GBV 32 teilen wir gemäß §
43 Abs. 1 Satz 4 WpHG ferner mit, dass eine Finanzierung des Erwerbs durch
Eigen- oder Fremdmittel nicht erforderlich war. Die Aktien an der E.ON SE sind
im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung ohne Anteilsgewährung
gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG der GBV 34 als übertragende Gesellschaft auf die
GBV 32 als übernehmende Gesellschaft übergegangen.'
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: E.ON SE
Brüsseler Platz 1
45131 Essen
Deutschland
Internet: www.eon.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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