IRW-PRESS: BetterLife Pharma : BetterLife Pharma informiert seine Aktionäre über die
geplante Übernahme von Altum

Vancouver, 11. June 2020. -  BetterLife Pharma Inc. (CSE: BETR, OTCQB: BETRF, FRA: NPAT)
(BetterLife oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass es ein
Exklusivitätsabkommen mit Altum Pharmaceuticals Inc. (Altum) unterzeichnet hat, um an der
Finalisierung eines für beide Seiten akzeptablen endgültigen Abkommens hinsichtlich der
Fusion zweier gleichberechtigter Unternehmen zu arbeiten, der zufolge BetterLife für jede
Stammaktie von Altum 4,582 Stammaktien von BetterLife emittieren würde, was auf Basis des
geplanten Aktientauschs zum 25. Mai 2020 einem Wert von etwa 36,1 Millionen Dollar entspricht.

Herr Doroudian, der alleinige Director von Altum, hat das Board von BetterLife darüber
informiert, dass Altum so bald wie möglich eine außerordentliche
Aktionärsversammlung einberufen wird, um unter anderem über die Fusion mit BetterLife
abzustimmen. Wie in der Pressemitteilung vom 25. Mai 2020 bekannt gegeben, hatte BetterLife harte
Absicherungsvereinbarungen mit den Aktionären von Altum getroffen, die 67,12 Prozent der
ausstehenden Stammaktien von Altum halten.

Die geplante Transaktion zur Übernahme aller Aktien von Altum steht unter dem Vorbehalt
aller erforderlichen Genehmigung sowie den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung durch
BetterLife. BetterLife hat veröffentliche wissenschaftliche Angaben und öffentlich
zugängliche Materialien zur Produktpipeline von Altum geprüft. 

BetterLife möchte außerdem bekannt geben, dass es die Bedingungen des am 6. Mai 2020
mit Altum unterzeichneten Abkommens geändert hat, um weltweite Rechte (ausgenommen
Großchina, Japan und ASEAN-Länder) für die Vermarktung und den Verkauf von AP-003,
einer potenziellen Behandlung von COVID-19, zu erwerben.  Das Abschlussdatum des endgültigen
Abkommens wurde bis 15. Juli 2020 verlängert.

Robert Metcalfe, der leitende Director von BetterLife, sagte: Ich freue mich, dass wir endlich
mit Altum fortfahren können, um die Fusion abzuschließen und mit der Arbeit zu beginnen,
die Pipeline von Altum an drei Produkten voranzubringen, insbesondere AP-003 und dessen Potenzial
als Behandlung von COVID-19.

Exklusive Lizenz

In der ursprünglichen Pressemitteilung vom 7. Mai 2020 hatte BetterLife bekannt gegeben,
dass Altum hinsichtlich seines gemeinsamen geistigen Eigentums mit einer staatlichen kanadischen
Forschungs- und Technologieorganisation (die Forschungsorganisation) bezüglich der
Zusammensetzung und des Herstellungsverfahrens von IFNa2b, das kontaminationsfreies (isoformfreies)
IFNa2b von höchster Reinheit ergibt, mit der Forschungsorganisation verhandelt, um eine Lizenz
vorläufig in eine exklusive Lizenz umzuwandeln und schließlich eine Abtretung der Rechte
der Forschungsorganisation zu erhalten. Das Unternehmen freut sich bekannt zu geben, dass Altum
heute eine exklusive, weltweite und lizenzgebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz für
dieses geistige Eigentum erhalten hat.

Aktienkonsolidierung

BetterLife möchte außerdem bekannt geben, dass es vor dem Abschluss der Fusion zweier
gleichberechtigter Unternehmen mit Altum beabsichtigt, eine Konsolidierung seiner Stammaktien im
Verhältnis von zehn zu eins durchzuführen (die Konsolidierung).  Nach der Konsolidierung
und vor der Fusion mit Altum wird sich die Anzahl der insgesamt emittierten und ausstehenden
Stammaktien des Unternehmens auf etwa 17.210.985 belaufen. Sobald die Konsolidierung abgeschlossen
ist, wird das Aktientauschverhältnis für die Fusion zweier gleichberechtigter Unternehmen
mit Altum zu 0,4582 Stammaktien von BetterLife für jede Stammaktie von Altum geändert. Die
Konsolidierung unterliegt der Erteilung sämtlicher erforderlichen Genehmigungen.

Über Altum Pharmaceuticals Inc.

Die im Jahr 2016 gegründete Firma Altum ist ein privates Unternehmen mit Firmensitz in
Vancouver (British Columbia, Kanada). Die Pipeline von Altum beinhaltet drei Produkte:

AP-003: Das aktuelle Vorzeigeprodukt von Altum, AP-003, ist eine zum Patent angemeldete, eigens
entwickelte zur Inhalation bestimmte Formulierung von Interferon 2b (IFN 2b). Im Rahmen
jüngster Studien hat sich IFN 2b als wirksam bei der Verlangsamung der viralen Replikation
erwiesen. In einer Studie, die am Freitag, den 15. Mai 2020 unter dem Titel Interferon-a2b Treatment
for COVID-19 in der Fachzeitschrift Frontiers of Immunology veröffentlicht wurde, untersuchten
die Autoren den Krankheitsverlauf in einer Kohorte von 77 Patienten mit bestätigter
COVID-19-Infektion, die zwischen 16. Januar und 20. Februar 2020 in das Union Hospital (Tongii
Medical College, Wuhan, China) eingewiesen wurden. Soweit den Autoren bekannt ist, wurde mit den in
der Studie präsentierten Ergebnissen erstmals auf eine therapeutische Wirkung von IFN- 2b in
der Behandlung der COVID-19-Erkrankung hingewiesen. Altum plant eine randomisierte, doppeltblinde,
placebo-kontrollierte Studie von AP-003 in der Behandlung von Patienten mit einer
COVID-19-Erkrankung im Frühstadium, die in Kürze beginnen soll. 

AP-001: Altums erstes Produkt AP-001 ist ein topisches Therapeutikum auf Basis von IFN 2b gegen
eine Infektion mit dem humanen Papillomavirus (HPV), das zu Gebärmutterhalskrebs führen
kann. 2017 erwarb Altum von der Firma Helix Biopharma die Plattform BiPhasix. Die
BiPhasix-Technologie ist eine neuartige Plattformtechnologie für die Verkapselung und
Verabreichung von Arzneimitteln. Der über BiPhasix verkapselte Wirkstoff IFN 2b kommt in der
Behandlung von durch HPV-Infektion ausgelösten Zervixdysplasien (Zellveränderungen am
Gebärmutterhals) zum Einsatz. AP-001 hat bereits die Phase-II-Studie durchlaufen. 

AP-002: Im April 2018 übernahm Altum die Firma Lexi Pharma Inc., ein Unternehmen, das auf
die Entwicklung von Therapeutika gegen Knochenerkrankungen spezialisiert ist. Lexis Vorzeigeprodukt
heißt AP-002 und ist ein neuartiges kleines Molekül auf Basis von Gallium für die
orale Anwendung. AP-002 wurde in den Vereinigten Staaten als Prüfpräparat zugelassen und
die Prüfung wurde in den USA im Rahmen von Phase-I/II-Studien zur Behandlung von Patienten mit
fortgeschrittenen oder refraktären soliden Tumoren im Oktober 2019 aufgenommen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: altumpharma.com.

Vorsichtshinweis

Das Unternehmen behauptet weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass Altums AP-003 oder
ein anderes Produkt derzeit in der Lage ist, das COVID-19 (oder SARS-2-Coronavirus) zu eliminieren,
zu heilen oder einzudämmen. Darüber hinaus werden die Sicherheit und Wirksamkeit von
Altums AP-003 derzeit untersucht, und die Marktzulassung ist noch nicht erteilt worden. 

Über BetterLife Pharma Inc.

BetterLife Pharma Inc. ist ein wissenschaftsbasiertes, innovatives medizinisches
Wellness-Unternehmen, das bestrebt ist, seinen Kunden qualitativ hochwertige Präventions- und
Selbstpflegeprodukte anzubieten. Nähere Informationen erhalten Sie unter
abetterlifepharma.com.

Kontakt:

Ahmad Doroudian, Chief Executive Officer 
E-Mail: Ahmad.Doroudian@blifepharma.com
Tel.: +1 604-221-0595

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Abgesehen von historischen Fakten handelt es sich bei den in dieser Meldung enthaltenen
Informationen um zukunftsgerichtete Aussagen. Die daraus resultierenden Risiken und Ungewissheiten
könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
basieren auf den derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements bzw. auf Informationen, die dem
Management derzeit zur Verfügung stehen. Die tatsächlichen Ergebnisse können unter
Umständen wesentlich von jenen Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum
Ausdruck gebracht wurden. Grund dafür können bestimmte Faktoren sein, wie zum Beispiel das
Unvermögen, die Transaktion mit Altum abzuschließen oder den Verpflichtungen im Rahmen
der Vereinbarung mit Altum nachzukommen; das Unvermögen von Altum, eine Versammlung seiner
Aktionäre abzuhalten; das Unvermögen der Aktionäre von Altum, die ihnen vorgelegten
Angelegenheiten zu genehmigen; das Unvermögen von Altum, die klinischen Studien überhaupt
oder erfolgreich durchzuführen; das Unvermögen von Altum, Patentschutz für AP-003 zu
erlangen und/oder durchzusetzen; die Unfähigkeit von Altum, von von Dritten die Exklusivrechte
zu erwerben; das Unvermögen des Unternehmens, die für die Durchführung der hier
dargelegten Pläne erforderliche Finanzierung zu sichern, das Unvermögen des Unternehmens,
die Aktienkonsolidierung abzuschließen, das Unvermögen, die von der CSE oder anderen
Wertpapieraufsichtsbehörden auferlegten Bedingungen zu erfüllen, das Wettbewerbsumfeld
innerhalb der Branche, die Fähigkeit von BetterLife, ihre Geschäftstätigkeit
aufzunehmen und auszuweiten, die Höhe der Kosten, die im Zusammenhang mit den betrieblichen
Bemühungen von BetterLife anfallen, die wirtschaftlichen Bedingungen in der Branche, Pandemien
und die Finanzkraft der zukünftigen Kunden und Lieferanten von BetterLife. Man sollte sich
nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, da sie bekannte und unbekannte Risiken,
Unwägbarkeiten und andere Faktoren beinhalten, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen abweichen,
die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu den
Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten unterscheiden, gehören unter anderem:
unsere Fähigkeit, das für Forschung, Produktentwicklung, Betrieb und Marketing
erforderliche Kapital zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu erhalten; die allgemeine
Wirtschafts-, Geschäfts- und Marktlage; unsere Fähigkeit, klinische Studien erfolgreich
und rechtzeitig abzuschließen; Verzögerungen bei der Produktentwicklung und andere
Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte; unsere Fähigkeit,
Geschäftspartner und Schlüsselpersonal zu gewinnen und zu halten; das Risiko unserer
mangelnden Fähigkeit, unsere vorgeschlagenen Produkte gewinnbringend zu vermarkten; das Risiko,
dass die von uns vorgeschlagenen klinischen Studien nicht rechtzeitig (oder überhaupt nicht)
gestartet werden oder im Falle einer Markteinführung positive Ergebnisse liefern oder dass wir
keine behördlichen Marktzulassungen für unsere Produkte erhalten; das Ausmaß
zukünftiger Verluste; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, Herstellungs-, Entwicklungs-
oder Marketingkooperationen einzugehen oder zu organisieren; das Risiko der Verzögerung oder
des Ausbleibens notwendiger behördlicher Genehmigungen und letztlich der
Produkteinführung; die Abhängigkeit von Dritten für die erfolgreiche
Kommerzialisierung unserer Produkte; das Unvermögen, Produkte und Rohstoffe in ausreichender
Menge oder zu Standards zu erhalten, die für die Gesundheitsbehörden akzeptabel sind, um
klinische Studien zu beginnen und abzuschließen oder die kommerzielle Nachfrage zu
befriedigen; das Risiko der Kündigung oder Umwandlung unserer Lizenz mit Altum oder unsere
Unvermögen, unsere Rechte unter unserer Lizenz mit Altum durchzusetzen; unsere Fähigkeit,
Patentschutz zu erlangen und unsere geistigen Eigentumsrechte zu schützen;
Kommerzialisierungsbeschränkungen, die durch geistige Eigentumsrechte auferlegt werden, die im
Besitz oder unter der Kontrolle von Dritten sind; Ungewissheit in Bezug auf Haftungsrechte an
geistigem Eigentum und gegen uns geltend gemachte Haftungsansprüche; die Auswirkungen von
Konkurrenzprodukten und Preisgestaltung; und die künftige Höhe der staatlichen
Finanzierung; zusätzliche Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb unserer
Kontrolle liegen.

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernehmen wir keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen,
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit,
die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des
Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die
englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der
Firmenwebsite!


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=52252
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=52252&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=CA08772P1036 Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.