Brüssel, 12. September 2018

Die Kommission schlägt heute eine neue 'Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze' vor

Im Rahmen der von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Kommission eine neue 'Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze' angekündigt, um eine beträchtliche Steigerung der privaten Investitionen in Afrika zu fördern, den Handel anzukurbeln, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen und zu einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung beizutragen. In der Mitteilung wird als Teil einer verstärkten Partnerschaft zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union eine 'Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze' vorgeschlagen. In den kommenden Monaten werden Konsultationen und Gespräche mit den afrikanischen Partnern stattfinden, um gemeinsam Prioritäten und Maßnahmen festzulegen.

1. Warum wird diese Mitteilung gerade jetzt vorgelegt?

Diese Mitteilung soll dazu beitragen, dass die Investitionen in Afrika eine neue Größenordnung erreichen. Dafür soll die Dynamik des sozioökonomischen Wandels auf beiden Kontinenten genutzt werden. Sowohl für Europa als auch für Afrika bieten sich enorme sozioökonomische Möglichkeiten: durch private Investitionen, Handel, die Schaffung von Arbeitsplätzen und ein nachhaltiges und inklusives Wachstum. Diese Möglichkeiten können durch die vorgeschlagene Allianz genutzt werden.

Sie sieht eine kohärente wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika vor, die auf dem Engagement und der Dynamik beider Kontinente aufbaut. Dies entspricht auch den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2018, in denen 'die Schaffung eines neuen Rahmens, der eine substanzielle Erhöhung privater Investitionen von Afrikanern und Europäern ermöglicht' gefordert wird, sowie den Vorschlägen der Europäischen Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

Die Mitteilung steht auch im Kontext der vielgestaltigen Beziehungen zwischen Afrika und Europa und der strategischen Rahmen, durch die die beiden Kontinente miteinander verknüpft sind. Europa ist Afrikas wichtigster Partner im Hinblick auf Auslandsinvestitionen, Handel, Sicherheit, Auslandsüberweisungen und Entwicklung sowie humanitäre Hilfe. Was in Afrika geschieht, ist auch für Europa von Bedeutung und umgekehrt. Dies gilt in der heutigen komplexen, konfliktreichen und stärker vernetzten Welt mehr denn je.

2. Warum sollten Afrika und die EU sich verstärkt für Investitionen und Wirtschaft einsetzen?

Die Allianz soll private Investitionen und die enormen Chancen erschließen, die sich für die afrikanischen und die europäischen Volkswirtschaften gleichermaßen ergeben können. Sie ist eine Wirtschaftspartnerschaft, bei der die jeweiligen Stärken Europas und Afrikas zum Tragen kommen.

Die EU, aus deren Mitgliedstaaten im Jahr 2016 Investitionen in Höhe von 291 Mrd. EUR nach Afrika flossen, ist bereits der größte Investor in Afrika und Quelle von 40 % der jährlichen ausländischen Direktinvestitionen in Afrika. Afrika lässt aufgrund der starken wirtschaftlichen Fortschritte in den letzten zwanzig Jahren erhebliches Potenzial für die Zukunft erkennen, das vielversprechende weitere Möglichkeiten eröffnet. Die demografischen Prognosen für Afrika machen deutlich, dass es auch notwendig ist, Millionen neuer Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere für junge Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten wollen.

3. Wie fördert die EU derzeit Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika?

Die EU fördert derzeit Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit einer Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen der Allianz verstärkt genutzt werden sollen.

Ein Beispiel hierfür sind Investitionsprogramme und Mischfinanzierungen, bei denen Finanzhilfen und Darlehen kombiniert werden. Zwischen 2014 und 2017 hat die EU durch solche Mischfinanzierungen rund 35 Mrd. EUR mobilisiert. Seit dem Start der Investitionsoffensive für Drittländer im Jahr 2016 und der anschließenden Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2017 hat die EU Mittel bereitgestellt, mit denen voraussichtlich durch eine Kombination von Finanzhilfen und Darlehen Investitionen in Höhe von 15 Mrd. EUR und durch die Garantie Investitionen von über 16 Mrd. EUR mobilisiert werden.

Derzeit werden mit vielen afrikanischen Ländern Gespräche über Beschäftigungs- und Wachstumspakte geführt, um die gemeinsamen Anstrengungen auf die Wertschöpfungsketten mit dem höchsten Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu lenken, die Chancen im Herstellungs- und Verarbeitungsbereich zu nutzen, das enorme Potenzial der grünen Wirtschaft zu erschließen, den Übergang zu CO2-armen und klimaresistenten Volkswirtschaften zu unterstützen, das Potenzial der Datenwirtschaft auszuschöpfen und die Bereiche anzugehen, in denen Reformen erforderlich sind, um ein günstiges Unternehmensumfeld zu schaffen.

Auf der Grundlage der von der Europäischen Union und der Afrikanischen Union kürzlich eingeleiteten Maßnahmen im Agrarbereich wird die Europäische Kommission noch vor Jahresende sektorspezifische Gremien einrichten, denen sowohl afrikanische als auch europäische öffentliche und private Finanzakteure und Vertreter der Wissenschaft angehören und die strategische Entwicklungen in wichtigen Wirtschaftsbereichen wie digitale Lösungen, Energie, Verkehr und Landwirtschaft analysieren und begleiten. Dies wird eine gemeinsame Agenda der Afrikanischen Union und der Europäischen Union in diesen Bereichen stärken, in denen ein hohes Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum ermittelt wurde.

4. Wie stark sind die derzeitigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und Afrika?

Auf die EU als wichtigsten Handelspartner Afrikas entfallen 36 % des afrikanischen Warenhandels im Wert von 243,5 Mrd. EUR und die EU ist weiterhin der offenste Markt für afrikanische Exporte, insbesondere für Industrie- und Verarbeitungserzeugnisse. Derzeit bestehen Handelsabkommen mit 37 afrikanischen Ländern.

2016 flossen insgesamt 58 % aller ausländischen Direktinvestitionen nach Südafrika, Nigeria, Kenia, Ägypten und Marokko. Während einige afrikanische Länder wirtschaftlich nach wie vor stark von Rohstoffen abhängig sind, ist es anderen Ländern gelungen, auf den Verfall der Rohstoffpreise zu reagieren und ihre Volkswirtschaften zu diversifizieren. Außerdem ist seit 2016 eine weitere Zunahme der ausländischen Direktinvestitionen in neue Projekte außerhalb des mineralgewinnenden Sektors festzustellen.

5. Wie will die EU den freien Handel mit Afrika ankurbeln?

Auf der Grundlage der Verwirklichung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone besteht die langfristige Perspektive im Abschluss eines umfassenden interkontinentalen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Afrika. Zur Vorbereitung sollten so weit wie möglich Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Freihandelsabkommen, einschließlich der den Ländern Nordafrikas angebotenen vertieften und umfassenden Freihandelszonen, und andere Handelsregelungen mit der EU als Bausteine für die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone genutzt werden.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) fördern insbesondere die Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten durch flexible Ursprungsregeln und regionale Präferenzklauseln (sie enthalten Klauseln, die festlegen, dass die Behandlung anderer WPA-Länder nicht schlechter sein darf als diejenige, die der EU gewährt wird).

Maßnahmen im Rahmen der Handelshilfe unterstützen die Erleichterung des Handels und die Angleichung von technischen Normen und Qualitätsnormen für Produkte und anderen Regulierungsmaßnahmen. Dies wiederum unterstützt auch die regionale und kontinentale Integrationsagenda Afrikas. Die im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vorgesehene Zollliberalisierung und die Anwendung flexibler Ursprungsregeln sind Beispiele für Handelsinstrumente, die sich auf die Verhandlungen über die Einrichtung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone positiv auswirken können.

Darüber hinaus wird die EU zur Erleichterung des Handels auch die allgemeinen Rahmenbedingungen wie z. B. Konnektivität, Infrastruktur, nachhaltige Energie, Verkehr, Datenwirtschaft und Informations- und Kommunikationstechnologien weiter unterstützen.

6. Wird die bisherige Entwicklungszusammenarbeit durch diesen neuen Vorschlag ersetzt?

Die internationale Gemeinschaft ist sich darin einig, dass die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Aktionsplans von Addis Abeba die Mobilisierung sämtlicher Umsetzungsmittel erfordert, einschließlich inländischer Ressourcen, öffentlicher Entwicklungshilfe und der Beteiligung des Privatsektors. Die Investitionsoffensive für Drittländer, die dem sehr erfolgreichen Modell des innerhalb der EU umgesetzten Juncker-Plans folgt, mobilisiert erhebliche zusätzliche Investitionen. Dank der Hebelwirkung des EU-Beitrags von 4,1 Mrd. EUR ist die Investitionsoffensive für Drittländer auf dem Weg, bis 2020 bis zu 44 Mrd. EUR an Investitionen zu erschließen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten 55 % der öffentlichen Entwicklungshilfe für Afrika und sind daher auf diesem Gebiet der wichtigste Partner Afrikas. Die öffentliche Entwicklungshilfe ist und bleibt ein wichtiger Teil der Mittel zur Unterstützung der Maßnahmen im Rahmen der Allianz.

Ein Beispiel aus dem Bereich allgemeine und berufliche Bildung: Die EU wird eine wichtige Ausbildungsinitiative der Afrikanischen Union unterstützen, die auf die Entwicklung eines afrikanischen kontinentweiten Qualifikationsrahmens abzielt. Die Mobilität von Studierenden, Hochschulpersonal und Wissenschaftlern auf dem afrikanischen Kontinent wird ebenfalls weiter erleichtert werden (durch ein afrikanisches 'Erasmus'), und die EU wird weiterhin Stipendien und Austauschprogramme für Hochschuleinrichtungen unterstützen. Insgesamt wird die EU-Unterstützung im Rahmen des afrikaweiten Programms von 45 Mio. EUR für 2014-2017 auf 63 Mio. EUR für 2018-2020 aufgestockt, was einem Gesamtbetrag von 108 Mio. EUR entspricht. Ähnliche Initiativen sollen auch auf nationaler Ebene ergriffen werden, so z. B. das Med4jobs-Programm, wobei die Unterstützung gezielt auf Sektoren ausgerichtet wird, in denen hohes Potenzial für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen besteht.

Die Allianz wird die Vielfalt des afrikanischen Kontinents und die Besonderheiten der einzelnen Länder berücksichtigen, einschließlich der vertraglichen Beziehungen der nordafrikanischen Länder im Rahmen ihrer Assoziierungsabkommen und ihrer Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

7. Welche konkreten neuen Maßnahmen werden vorgeschlagen?

Zu den Initiativen zählen u. a.: Ausweitung der Investitionen durch Finanzhilfen und Darlehen, Mischfinanzierung und Garantien; Ermittlung neuer Wertschöpfungsketten über die Wachstums- und Beschäftigungspakte, was die Verknüpfung mit der G20-Afrika-Partnerschaft gewährleistet; Förderung der Qualifikationsentwicklung auf afrikaweiter und nationaler Ebene; Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern zu Fragen des Investitionsklimas, einschließlich zu Reformen im Bereich Geschäfts- und Investitionsklima; Stärkung des Handels EU-Afrika mit dem langfristigen Ziel, auf der Grundlage der bestehenden Abkommen ein interkontinentales Freihandelsabkommen zu schließen; Unterstützung der innerafrikanischen Konnektivität und der strategischen Verbindungen zwischen Afrika und der EU.

8. Welche finanziellen Mittel werden für die Initiativen bereitgestellt?

Die Initiativen werden durch ein umfangreiches Finanzpaket im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens sowie - nach dessen Annahme - des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens unterstützt. Der künftige mehrjährige Finanzrahmen sieht vor, dass die Mittel für Außenmaßnahmen für den Zeitraum 2021-2027 auf insgesamt 123 Mrd. EUR (d. h. um bis zu 30 %) aufgestockt werden. Die vorgeschlagenen zweckgebundenen Mittelzuweisungen für Afrika belaufen sich auf mindestens 32 Mrd. EUR an Finanzhilfen für Subsahara-Afrika und voraussichtlich 7,7 Mrd. EUR für Nordafrika. Hinzukommen die Finanzmittel aus der thematischen Säule, dem Krisenreaktionsmechanismus und dem Flexibilitätspolster im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit, wofür insgesamt 89,2 Mrd. EUR veranschlagt sind. Im Rahmen dieses Instruments, das auf dem bereits bestehenden Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung aufbaut, wird eine Garantie mit einem deutlich gesteigerten Finanzierungsvolumen von bis zu 60 Mrd. EUR dazu beitragen, dass die EU Afrika im globalen Rahmen Priorität einräumen kann.

Darüber hinaus hat die Hohe Vertreterin mit Unterstützung der Kommission vorgeschlagen, eine Europäische Friedensfazilität einzurichten, die für den Zeitraum 2021-2027 mit 10,5 Mrd. EUR ausgestattet werden soll. Sie wird es uns erlauben, unsere Zusammenarbeit mit Afrika im Hinblick auf Frieden, Sicherheit und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent weiter auszubauen, was für die wirtschaftliche Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist.

9. Wie wird sich der Vorschlag auf die Arbeiten der EU im Bereich Migration auswirken?

Die von den afrikanischen und europäischen Partnern im Rahmen der Allianz unternommenen gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum werden auch dazu beitragen, Lösungen im Hinblick auf Herausforderungen und Chancen von Mobilität und Migration zu finden. Diese Anstrengungen werden dazu dienen, die Ursachen von irregulärer Migration und Flucht und Vertreibung zu bekämpfen, die Resilienz zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und bestimmte besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu (re)integrieren. Der Vorschlag leistet daher auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda.

Weitere Informationen

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 12 September 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 12 September 2018 11:13:03 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-5705_de.htm

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