Der Vorstand der Top Spring International Holdings Limited hat bekannt gegeben, dass Herr LIANG Rui Chi (Herr LIANG) seinen Rücktritt als geschäftsführendes Vorstandsmitglied mit Wirkung vom 4. August 2022 eingereicht hat. Herr LIANG möchte seine Zeit verstärkt anderen geschäftlichen Verpflichtungen widmen. Der Verwaltungsrat hat bekannt gegeben, dass Herr WONG Sze Yuen (Herr WONG) mit Wirkung vom 4. August 2022 zum geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied ernannt worden ist.

Die biographischen Daten von Herrn WONG lauten wie folgt: Herr WONG Sze Yuen, 38 Jahre alt, trat im September 2015 in die Gruppe ein und ist für die Überwachung des operativen Managements der Joint Ventures der Gruppe in Australien zuständig. Herr WONG wurde zum Direktor von Silver Pond Investments Pty Ltd. und Top Spring Australia Development Pty Ltd. (beide derzeit ein Joint Venture des Unternehmens) im September 2015 bzw. November 2019 ernannt. Herr WONG war für das Wachstum und die zunehmende Diversität der Geschäfte der Gruppe in Australien verantwortlich und hat diese in Gang gebracht.

Herr WONG verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Berufserfahrung, die es ihm ermöglichen, die Gruppe bei der Nutzung von Wachstumschancen in diesem sich ständig verändernden Markt zu unterstützen. Herr WONG erwarb 2006 seinen Bachelor of Arts an der University of New South Wales, 2009 seinen Master of Commerce an der University of New South Wales und 2015 seinen Juris Doctor an der University of New South Wales. Herr WONG ist ein Sohn von Herrn WONG Chun Hong, der der Gründer der Gruppe, ein geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, der Vorsitzende des Verwaltungsrats, der Chief Executive Officer und ein Mehrheitsaktionär des Unternehmens ist.

Herr WONG wird ab dem 4. August 2022 einen Dienstvertrag mit der Gesellschaft für eine Dauer von drei Jahren abschließen. Sein Dienstvertrag kann in Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Bestimmungen von jeder Partei mit einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Herr WONG wird sein Amt bis zur ersten von der Gesellschaft einberufenen Hauptversammlung innehaben und unterliegt dem Rotationsprinzip und der Wiederwahl auf den Hauptversammlungen der Gesellschaft in Übereinstimmung mit ihrer Satzung.