Aus dem Dokument geht hervor, dass TIM nach einer Anhörung am 23. April erfolgreich Einspruch gegen die Anordnung der vorsorglichen Beschlagnahme eingelegt hat. Die Begründung für die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen nachgereicht.
Die ursprüngliche Anordnung der Beschlagnahme war Ende Februar ergangen. Laut einer Erklärung der Staatsanwaltschaft brauchte ein Nutzer nur eine Webseite zu besuchen oder eine App auf seinem Mobiltelefon zu konsultieren, um sich für Dienste anzumelden, die eine wöchentliche oder monatliche Gebühr verlangen. ($1 = 0,9342 Euro) (Bericht von Elvira Pollina, Bearbeitung von Keith Weir)