Stenocare A/S hat eine IT-Plattform entwickelt, die es Ärzten ermöglicht, Online-Kliniken zu eröffnen und zu betreiben. Die erste Online-Klinik wird in Großbritannien eröffnet. Stenocare hebt die Verschreibung von medizinischem Cannabis auf die nächste Stufe: Mit der Ankündigung ermöglicht Stenocare Ärzten, mehr Patienten zu erreichen.

Kurz gesagt, die neue und innovative IT-Plattform ermöglicht es verschreibenden Ärzten, egal wo sie sich befinden, Online-Kliniken zu eröffnen und zu betreiben. Dies erhöht die Reichweite eines Arztes für seine Patienten in der gesamten Region und erleichtert den Patienten den Zugang zu ausgebildeten und erfahrenen Ärzten und Spezialisten, unabhängig davon, wo sie in ihrem Land leben. Die Plattform unterstützt Ärzte in mehrfacher Hinsicht: Verwaltung: Patientenbuchung, Videokonsultation, Patientenjournal; Wissen: Schulung, Supervision durch und ständiger Zugang zu den Stenocare-Beratern und Spezialisten; Eigentum: Stenocare wird das Eigentum an die Ärzte übertragen, sobald die Klinik einen stabileren Betrieb aufnimmt.

Kosteneffizienz: Die Plattform hilft den Ärzten bei der Verwaltung der Gesamtkosten und kann die Kosten pro Rezept für die Patienten begrenzen; Compliance: Die neue IT-Plattform ist GDPR-konform, um die Daten der Patienten zu schützen. Das erste Unternehmen, das die neue IT-Plattform nutzt, ist eine britische Online-Schmerzklinik. Die Gründer sind Dr. Ayman Eissa und Stenocare, und es wird erwartet, dass sich weitere Ärzte der Klinik anschließen werden.

Stenocare hat sich verpflichtet, sein Eigentum an die Ärzte der Klinik zu übertragen, sobald die Klinik einen stabilen Betrieb erreicht hat. Die Klinik wird sich auf Schmerztherapie und die Behandlung sowohl mit traditioneller Medizin als auch mit medizinischem Cannabis spezialisieren. Dr. Ayman Eissa ist seit mehr als 20 Jahren ein erfahrener Schmerzspezialist und ein ehrenamtlicher Sekretär der British Pain Society.

Es wird erwartet, dass die neue Online-Klinik im Laufe des 2. Halbjahres 2023 für britische Patienten in Betrieb gehen wird - vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen.