Proterra Inc. hat beim US-Konkursgericht einen Antrag auf Verlängerung der Exklusivitätsfristen bis zum 4. Dezember 2023 gestellt. Dem Antrag zufolge möchte der Schuldner seine Exklusivitätsfristen sowohl für die Einreichung eines Plans als auch für die Einholung von Stimmen zu einem Plan um 120 Tage verlängern, d.h. bis zum 4. April 2024 bzw. 3. Juni 2024. Die derzeitigen Exklusivitätsfristen des Schuldners würden am 6. Dezember 2023 und am 5. Februar 2024 ablaufen.