Der Vorstand von Nextgreen hat bekannt gegeben, dass das Unternehmen am 5. September 2023 eine Absichtserklärung mit der Marubeni Corporation abgeschlossen hat, um eine Partnerschaft für das Projekt einzugehen, bei dem Nextgreen die leeren Fruchtbündel (?EFB?) durch seine Tochtergesellschaften zu wertvollen Nutzungen verwertet (im Folgenden als ?Projekt? bezeichnet). Im Rahmen dieses Projekts entwickelt Nextgreen den Green Technology Park (?GTP?) in Pahang, Malaysia, und verfügt bereits über eine Upcycling-Anlage für EFB mit einer Kapazität von 12.000 Tonnen EFB-Zellstoff pro Jahr. Nextgreen plant außerdem eine weitere Upcycling-Anlage mit einer Kapazität von 100.000 Tonnen EFB-Zellstoff pro Jahr im GTP in Pahang (im Folgenden als ?neue Pahang-Anlage? bezeichnet).

Darüber hinaus plant Nextgreen die Entwicklung von GTP in anderen Regionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sarawak und Johor in Malaysia. WICHTIGSTE BEDINGUNGEN DES LOI: Die in diesem Abschnitt der Bekanntmachung verwendeten Wörter und Abkürzungen haben die gleiche Bedeutung wie im LOI definiert, sofern der Kontext nichts anderes erfordert oder hier definiert ist. Die wichtigsten Bedingungen des LOI sind unter anderem die folgenden: - Der Umfang der von beiden Parteien bestätigten Partnerschaft ist wie folgt: Marubeni arbeitet als alleiniger Verkaufsvertreter für EFB-Zellstoff, der in der derzeitigen Anlage in Pahang produziert und an Dritte verkauft wird.

Marubeni ist bestrebt, den Wert des EFB-Zellstoffs gemeinsam mit Nextgreen zu maximieren. Marubeni arbeitet als alleiniger Beschaffungsagent für jede Art von Zellstoff, der von Nextgreen benötigt wird. Marubeni ist bestrebt, Nextgreen die entsprechende Qualität des Zellstoffs zu einem angemessenen Preis zu liefern.

Marubeni stellt sein Wissen und/oder seine Erfahrung zur Verfügung, die für Nextgreen bei der Umsetzung von GTP-Projekten nützlich sein können, wo immer dies möglich ist. Marubeni hat die Absicht, die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung an der New Pahang Facility und/oder anderen GTP-Projekten zu prüfen, wo immer dies möglich ist. Nextgreen und Marubeni sind sich darüber im Klaren, dass es neben dem EFB-Zellstoff auch andere Geschäftsmöglichkeiten geben kann, wie z.B. Papier, Tissue, Pellets für Brennstoffe, Düngemittel, etc.

zusätzlich zu EFB-Zellstoff. Beide Parteien können eingehend prüfen, ob es einen Bereich gibt, der für beide Seiten von Vorteil ist. Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Studien und der Vorbereitung, Verhandlung und dem Abschluss der hiermit in Betracht gezogenen Vereinbarungen.

Der LOI bleibt vom Datum des LOI bis zum 30. November 2024 gültig. Nextgreen und Marubeni werden sich in angemessener Weise bemühen, soweit möglich formelle Verträge abzuschließen, einschließlich eines formellen Agenturvertrags für den Verkauf von EFB-Zellstoff und die Beschaffung von Zellstoff vor dem Ablaufdatum des LOI. BEGRÜNDUNG DER VEREINBARUNG: Die Vereinbarung bestätigt die Absicht der Partnerschaft zwischen Nextgreen und Marubeni beim Projekt des Upcyclings von EFB zu Zellstoff und wertvollen Verwendungen durch Tochtergesellschaften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung von GTP in anderen Regionen Malaysias.

WIRKUNGEN DES LOI: Der LOI ist ein Ausdruck der gegenwärtigen Absichten der Parteien, darf aber unter keinen Umständen zusammen mit anderen Beweisen so ausgelegt werden, dass er rechtliche Verpflichtungen einer Partei begründet, bis ein endgültiger formeller Vertrag, der auf den im LOI enthaltenen Absichten basiert, von den Parteien des LOI ausgefertigt und zugestellt wurde. Der LOI wird keine Auswirkungen auf das Aktienkapital, den Aktienbesitz wesentlicher Aktionäre, das Nettovermögen pro Aktie und den Verschuldungsgrad von Nextgreen haben. Er wird auch keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie der Gruppe haben.

RISIKOFAKTOREN: Der Vorstand ist sich keiner Risikofaktoren bewusst, die sich aus dem LOI ergeben, da der LOI rechtlich nicht bindend ist und es keine Gewissheit gibt, dass der LOI zur Unterzeichnung einer endgültigen Vereinbarung führen wird. Weitere Einzelheiten werden bekannt gegeben, sobald eine endgültige Vereinbarung abgeschlossen wurde. INTERESSEN VON DIRECTORS, SUBSTANTIALEN AKTIONÄRSEN UND/ODER MIT DIESEN VERBUNDENEN PERSONEN: Keiner der Direktoren und/oder substanziellen Aktionäre von Nextgreen und/oder eine mit ihnen verbundene Person hat ein direktes oder indirektes Interesse an dem LOI. GENEHMIGUNGEN ERFORDERLICH: Der LOI unterliegt nicht der Zustimmung der Aktionäre von Nextgreen und anderer relevanter Behörden.

Das Unternehmen wird die notwendigen Ankündigungen machen, sobald eine endgültige Vereinbarung getroffen wurde.