GBA Holdings Limited gibt bekannt, dass Herr Lam Chi Keung ("Herr Lam") mit Wirkung zum 27. März 2023 als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied und Mitglied des Prüfungsausschusses (der "Prüfungsausschuss"), des Vergütungsausschusses (der "Vergütungsausschuss") und des Nominierungsausschusses der Gesellschaft aufgrund seiner persönlichen Verpflichtungen zurückgetreten ist. Der Verwaltungsrat gab bekannt, dass Herr Leung Gar-gene Vincent ("Herr Leung") mit Wirkung vom 27. März 2023 zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied und zum Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses ernannt wurde. Herr Leung Gar-gene Vincent ist 37 Jahre alt und ein erfahrener Finanz- und Buchhaltungsexperte.

Er ist derzeit Direktor von Gemcoast Limited, einem privaten Unternehmen in Hongkong, das hauptsächlich Finanzberatungsdienste für seine Kunden anbietet. Er ist Mitglied der Chartered Accountants in Australien und Neuseeland und Mitglied des Hong Kong Council. Außerdem ist er seit Juli 2019 von der Hong Kong Securities and Futures Commission (der "SFO") für die Ausübung der regulierten Tätigkeit des Typs 9 (Vermögensverwaltung) zugelassen.

Seit November 2017 war und ist Herr Leung ein unabhängiger, nicht geschäftsführender Direktor der Prosperous Printing Company Limited (Aktiencode: 8385). Zuvor war Herr Leung von Juli 2020 bis Januar 2022 ein unabhängiger Non-Executive Director von Samson Paper Holdings Limited (Aktiencode: 731). Herr Leung hat mit der Gesellschaft eine Ernennungsurkunde vom 27. März 2023 abgeschlossen.

Er hat Anspruch auf eine Vorstandsvergütung in Höhe von 120.000 HK$ pro Jahr, die vom Vorstand oder einem von ihm beauftragten Ausschuss unter Berücksichtigung seiner Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens sowie der vorherrschenden Marktbedingungen festgelegt wird. Er wurde als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied für eine anfängliche Amtszeit von einem Jahr ab dem Datum seiner Ernennung ernannt. Sein Mandat als Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft unterliegt dem Rotationsprinzip und der Wiederwahl auf der nächstfolgenden Jahreshauptversammlung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit der Satzung der Gesellschaft.