BESCHLUSSVORSCHLÄGE DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE 9. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER FACC AG AM 8. MAI 2023 ZU DEN PUNKTEN DER TAGESORDNUNG GEMÄSS § 108 AKTG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des gesonderten nichtfinanziellen Berichtes, des Corporate Governance-Berichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
    Das aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ersichtliche Bilanzergebnis der FACC AG beläuft sich auf EUR 463.032,55 (Gewinnvortrag iHv EUR 16.251.555,47).
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Bilanzergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
    Im Geschäftsjahr 2022 gab es folgende personellen Änderungen im Vorstand:
    Herr Yongsheng WANG schied zum 30. September 2022 als Mitglied des Vorstands aus. Herr Zhen PANG wurde zum 01. Oktober 2022 zum Mitglied des Vorstands bestellt.
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Robert MACHTLINGER, Herrn Andreas OCKEL, Herrn Aleš STÁREK, Herrn Yongsheng WANG und Herrn Zhen PANG die Entlastung für ihre Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
    Im Geschäftsjahr 2022 gab es die folgenden personellen Änderungen im Aufsichtsrat:
    Die Funktionsperiode von sieben Aufsichtsratsmitgliedern, namentlich Herr Zhen PANG, Herr Qinghong LIU, Frau Jing GUO, Herr Junqi SHENG, Herr Weixi GONG, Herr George MAFFEO und Herr Thomas WILLIAMS endete mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung für das

Geschäftsjahr 2021. Die Entsendung von Frau Jiajia DAI endete mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021.

Die Hauptversammlung hat am 31. Mai 2022 als Aufsichtsratsmitglieder bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das vierte auf die Wahl folgende Geschäftsjahr beschließt, gewählt: Herrn Jian WANG, Herrn Fusheng CHEN, Frau Yu MEI, Frau Jing GUO, Herrn Junqi SHENG, Herrn Thomas WILLIAMS, Herrn Weixi GONG und Herrn Ian

CHANG.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats, namentlich Herrn Jian WANG, Herrn Fusheng CHEN, Frau Yu MEI, Herrn Zhen PANG, Frau Jiajia DAI, Herrn Qinghong LIU, Frau Jing GUO, Herrn Junqi SHENG, Herrn Weixi GONG, Herrn George MAFFEO, Herrn Thomas WILLIAMS, Herrn Ian CHANG, Frau Barbara HUBER, Frau Ulrike REITER, Herrn Jürgen FISCHER und Frau Karin KLEE, die Entlastung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

  1. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022
    Gemäß § 78 lit. d des Aktiengesetzes legen der Vorstand und der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zur Abstimmung vor und der Aufsichtsrat schlägt vor, diesen zu beschließen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 78d Abs. 1 Aktiengesetz).
    Der Vergütungsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.
  2. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
    Der Aufsichtsrat schlägt weiters vor, im Sinne von Ziffer 18 der Satzung, sowie § 98 des Aktiengesetzes für die Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022 eine Vergütung von insgesamt EUR 190.025 zu beschließen, welche an die Mitglieder des Aufsichtsrates entsprechend den folgenden Kriterien verteilt wird:
    Die jeweilige Höhe der fixen Grundvergütung für die Aufsichtstätigkeit ist insbesondere nach Funktionen (Vorsitz, Mitglied des Aufsichtsrats) unterschiedlich bemessen. Das Fixum bewegt sich zwischen 25 TEUR und 37,5 TEUR zuzüglich, wo anwendbar, zwingender Steuern.
    Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Hauptversammlungen ein Sitzungsgeld. Die Sitzungsvergütung bewegt sich zwischen EUR 2.000 und EUR 2.500 abhängig von Rolle, Verantwortlichkeiten (Vorsitz, Mitgliedschaft in Komitees, etc.), Fachkompetenz und Erfahrung sowie EUR 1.000 bis EUR 1.250 abhängig von Rolle,

Verantwortlichkeiten (Vorsitz, Mitgliedschaft in Komitees, etc.) für die Vorbereitung und Teilnahme an der Hauptversammlung und an konstituierenden Sitzungen.

Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die Einbeziehung in eine D&O-Versicherung mit risikoadäquater Deckung zugesagt. Die dafür anfallenden Prämien sind von der Gesellschaft zu leisten.

7. Beschlussfassung über (veränderte) Vergütungspolitik

Der Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft hat die Grundsätze der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 78a iVm § 98a AktG zu erstellen (Vergütungspolitik), welche der Hauptversammlung bei einer wesentlichen Änderung zur Abstimmung vorzulegen sind.

Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter. Der Beschluss ist gemäß § 78b Abs 1 AktG nicht anfechtbar.

Der Aufsichtsrat hat einen Vorschlag zur Beschlussfassung über die Vergütungspolitik gemäß § 108 Abs 1 AktG zu machen, welcher ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite zugänglich sein muss und dies auch war.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat wie auf der Internetseite der Gesellschaft ersichtlich zu beschließen.

  1. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG Austria GmbH, Linz, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
  2. Beschlussfassung über
    1. den Widerruf der in der 5. Ordentlichen Hauptversammlung vom 09. Juli 2019 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 9.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital 2019), unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch,

allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,-- durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital 2023) samt Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, oder (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

  1. die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
  2. die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 4.3, sodass Punkt 4.3 fortan wie folgt lautet:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, binnen fünf Jahren nach Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,-- durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei der Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgesetzt werden (Genehmigtes Kapital 2023).

Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, oder (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.

Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023 ergeben, zu beschließen."

Beschlussvorschlag

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

  1. Die in der 5. Ordentlichen Hauptversammlung vom 09. Juli 2019 erteilte Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar-und / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 9.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital 2019), wird widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und / oder Sacheinlage um bis zu EUR 19.895.000,-- durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, oder (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
  2. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
  3. Die Satzung wird in Punkt 4.3 in der Weise geändert, dass Punkt 4.3 fortan wie folgt lautet:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, binnen fünf Jahren nach Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,-- durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei der Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgesetzt werden (Genehmigtes Kapital 2023).

Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

FACC AG published this content on 15 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2023 07:26:10 UTC.