Der Vorstand der China Bright Culture Group hat bekannt gegeben, dass Herr Tong Wing Chi ("Herr Tong ") seinen Rücktritt als gemeinsamer Gesellschaftssekretär des Unternehmens (der "Gesellschaftssekretär"), als Bevollmächtigter des Unternehmens ("Bevollmächtigter gemäß den Notierungsregeln") gemäß Regel 3.05 des Regelwerks (das "Börsenzulassungsreglement") für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börse") sowie der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft ("bevollmächtigter Vertreter gemäß der Companies Ordinance") für die Annahme von Zustellungen und Mitteilungen in Hongkong im Namen der Gesellschaft gemäß Teil 16 der Companies Ordinance (Kapitel 622 der Gesetze von Hongkong), jeweils mit Wirkung vom 28. Februar 2023. Herr Tong hat bestätigt, dass er, abgesehen von den ausstehenden Gebühren für das Gesellschaftssekretariat, keine Ansprüche gegen die Gesellschaft hat und keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand hat. Da Frau Li Zequn ("Frau Li"), die andere gemeinsame Gesellschaftssekretärin der Gesellschaft, nicht die Qualifikationen einer Gesellschaftssekretärin gemäß Regel 3.28 der Börsenzulassungsregeln besitzt, hat die Gesellschaft zuvor eine Befreiung von der strikten Einhaltung der Regeln 3.28 und 8 beantragt, die von der Börse gewährt wurde.17 der Börsenzulassungsregeln (der "Verzicht") für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Ernennung von Frau Li am 22. September 2022 (der "Verzichtszeitraum") unter der Bedingung, dass (i) Frau Li während des Verzichtszeitraums von Herrn Tong unterstützt wird und (ii) der Verzicht sofort widerrufen wird, wenn Herr Tong seine Unterstützung für Frau Li einstellt.

Dementsprechend wird Frau Li nach dem Rücktritt von Herrn Tong von seiner Position als gemeinsamer Gesellschaftssekretär der Gesellschaft mit Wirkung vom 28. Februar 2023 aufhören, gemeinsamer Gesellschaftssekretär der Gesellschaft zu sein.