IRW-PRESS: Golden Dawn Minerals: Golden Dawn erhält Bohrgenehmigung für das
Konzessionsgebiet Lexington, Flugmessung soll zusätzliche Ziele bestätigen

Historisches Bergbaugebiet Greenwood (BC)

VANCOUVER, Kanada, 16. September 2021 - Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C
| OTC Pink: GDMRD), (Golden Dawn oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Unternehmen die
endgültige Genehmigung für seinen Bohrplan für das Konzessionsgebiet Lexington
erhalten hat. Lexington ist Teil des Edelmetallprojekts Greenwood im Südosten von BC. Die
Bohrungen werden voraussichtlich Ende Oktober absolviert. 

Zusätzlich zu bestehenden Abbaugenehmigung für die abgegrenzte Ressource bei Lexington
ist dies der nächste Schritt zur Erweiterung der Ressource und zur Erkundung des Potenzials der
mineralisierten parallel verlaufenden Struktur, so CEO Chris Anderson. 
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61506/NR-GOM-September-16-Lexpermit_DE_PRcom.001.jpeg

Das Foto zeigt den Eingang der Lexington Mine während der Entwässerungsphase

Die mehrjährige gebietsbezogene Genehmigung für Lexington gilt für insgesamt 25
Bohrstandorte, wobei für dieses Jahr 14 Standorte genehmigt wurden. An jedem dieser Standorte
können mehrere Bohrlöcher niedergebracht werden, sodass in diesem Jahr laut Genehmigung
rund 11.200 Bohrmeter von insgesamt 20.000 Bohrmetern absolviert werden können. 

Die ersten Bohrungen sind in der Nähe des Konzessionsgebiets der Mine Lexington geplant, wo
das Potenzial für eine Erweiterung der mineralisierten Zonen besteht, die die bekannte
Ressource definieren. Direkt im Nordwesten der Mine können die abgelegenen
Ressourcenblöcke, die durch Abschnitte in den Bohrlöchern B93-6 und TG-81 (siehe Tabelle
unten) definiert sind, möglicherweise nach Nordwesten erweitert werden. Außerdem sind
Bohrungen südöstlich der Mine geplant, wo historische Bohrabschnitte auf das Vorkommen
einer Kupfer-Gold-Mineralisierung auf beträchtlichen Mächtigkeiten entlang eines
kilometerlangen Trends hinweisen, der sich von der Mine Lexington aus nach Süden erstreckt
(siehe R70-8 und TS-64 in der Tabelle unten). 

Bohrlochvon (m) bis (m) Länge (mGold g/tKupfer %
                        )

B93-6   10,67   173,7   163,03  0,86    0,16
einschli159,9   163,8   3,9     31,22   2,45
eßlich

TG-81   60,0    83,8    18,71   4,45    0,48
einschli79,0    83,8    4,8     16,90   1,48
eßlich

R70-18  33,5    61,0    27,5    2,07    0,76
einschli45,7    54,9    9,2     5,31    1,65
eßlich

TS-64   78,0    81,1    3,1     1,99    2,49
Tabelle der historischen Bohrabschnitte aus den Zielgebieten bei Lexington.

Die historischen großen Abschnitte mit einer geringgradigen Gold-Kupfer-Mineralisierung
weisen auf das Potenzial für einen Massenabbau von Gold auf dem aktuellen Metallpreisniveau
hin. In den kommenden Monaten will Golden Dawn die Möglichkeiten für einen solchen
Massenabbau prüfen. Die Ermittlung von Explorationszielen auf dem ganzen Konzessionsgebiet wird
ebenfalls von den Ergebnissen der VTEM-Flugmessung 2021 profitieren, die in Kürze vorliegen
sollten.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61506/NR-GOM-September-16-Lexpermit_DE_PRcom.002.jpeg

    
Foto einer typischen Pyrit-> Chalkopyritmineralisierung aus der Lagerstätte
Lexington.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61506/NR-GOM-September-16-Lexpermit_DE_PRcom.003.jpeg

Karte des Edelmetallprojekts Greenwood mit den Hauptkonzessionsgebieten.

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten historischen
Aufzeichnungen von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt
wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen
Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.

Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des
Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß
Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National
Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com
verfügbar ist.

Für das Board of Directors:
GOLDEN DAWN MINERALS INC.
gez: -Christopher R. Anderson

Christopher R. Anderson, CEO 

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications 
Tel: 604-221-8936 
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com 

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte
zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf
die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien
beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen
Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch
tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen
Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant,
antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel,
aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck
gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften,
können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich
naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken,
dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum
Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und
Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als
wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse
können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die
Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das
Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen,
es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den
Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von
jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die
TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen
möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein
Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren
mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren,
die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen
Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese
Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von
Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw.
Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw.
werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch
gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933)
nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den
geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen
Registrierungsverpflichtung besteht. 

DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON
WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN
DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER
REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN
RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE. 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange
als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die
Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit,
die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des
Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die
englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der
Firmenwebsite!
 

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=61506
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=61506&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=CA3808958050 Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.