Der Vorstand der Beijing Enterprises Environment Group Limited hat bekannt gegeben, dass Herr Ke Jian (?Herr Ke?) aufgrund der veränderten Arbeitsbedingungen seinen Rücktritt als Vorstandsvorsitzender und Executive Director des Unternehmens eingereicht hat und mit Wirkung zum 1. Februar 2024 nicht mehr Vorsitzender des Nominierungsausschusses und Mitglied des Vergütungsausschusses des Unternehmens ist. Herr Ke und der Vorstand haben bestätigt, dass er keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand hatte und dass es keine weiteren Angelegenheiten gibt, die den Aktionären des Unternehmens in Bezug auf seinen Rücktritt zur Kenntnis gebracht werden müssen. Der Vorstand gab außerdem bekannt, dass: Herr Chen Xinguo (?Herr Chen?), bisheriger Executive Director und Chief Executive Officer des Unternehmens, wurde zum Vorstandsvorsitzenden, Vorsitzenden des Nominierungsausschusses und Mitglied des Vergütungsausschusses des Unternehmens ernannt; und Herr Li Ai (?Herr Li?) wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2024 zum Executive Director und Vice President des Unternehmens ernannt.

Herr Li ist 44 Jahre alt und praktizierender Anwalt in der VR China. Er erwarb 2001 einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften in der VR China und 2008 einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Wollongong, Australien. Vor seinem Eintritt in das Unternehmen arbeitete Herr Li von 2009 bis 2017 in der Kommission für die Überwachung und Verwaltung staatseigener Vermögenswerte der Volksregierung der Stadt Peking und war anschließend von 2017 bis 2023 Vizepräsident und General Manager der westlichen Region der Beijing Enterprises Water Group Limited. Herr Li verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Entwicklung staatlicher Unternehmen, im Unternehmensbetrieb, im Risikomanagement usw.

Mit Wirkung vom 1. Februar 2024 übernimmt Herr Chen die Positionen des Chairman of the Board und des Chief Executive Officer. Diese Regelung weicht von der Kodexbestimmung C.2.1 in Anhang C1 der Regeln für die Börsennotierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die ?Börsenzulassungsregeln?) ab, in der empfohlen wird, dass die Funktionen des Vorstandsvorsitzenden und des Chief Executive Officer getrennt sein und nicht von derselben Person ausgeübt werden sollten. Der Verwaltungsrat ist jedoch der Ansicht, dass eine solche Regelung für die Geschäftsentwicklung und das Management des Unternehmens derzeit von Vorteil sein kann und das Gleichgewicht von Macht und Autorität zwischen dem Verwaltungsrat und dem Management des Unternehmens nicht beeinträchtigen wird.