Karlsruhe weist Amazon-Klagen nach Streiks auf Betriebsparkplätzen ab
Am 05. August 2020 um 10:26 Uhr
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Online-Handelsriese Amazon ist mit Verfassungsbeschwerden gegen Streiks auf Betriebsparkplätzen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die beiden Klagen nicht zur Entscheidung an und bestätigte damit Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2018. Amazon werde durch die Streiks, unter anderem in Pforzheim, nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. (Az. 1 BvR 719/19 u.a.)
Die Gewerkschaft Verdi versucht seit Jahren, den US-Versandhändler zur Anerkennung der regionalen Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels zu bringen. Hier hatten sich Gewerkschaftsvertreter und Streikende an zwei Standorten, Pforzheim und Koblenz, kurz vor Schichtbeginn auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang versammelt. Amazon berief sich auf sein Hausrecht. Das Arbeitsgericht war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ansprache von Mitarbeitern nur auf dem Parkplatz möglich gewesen sei. Die Verfassungsrichter haben daran nichts zu beanstanden./sem/DP/jha
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).