Die Richter wiesen die Berufung von StarKist gegen die Entscheidung einer unteren Instanz ab, die drei Gruppen von Thunfischkäufern den Status einer Sammelklage zugestanden hatte, um das Thunfischunternehmen gemeinsam zu verklagen, obwohl eine große Anzahl von Käufern möglicherweise nicht durch die Preisabsprachen übervorteilt und geschädigt wurde.

Der Fall hätte den Richtern die Möglichkeit gegeben, den Verbrauchern und anderen Klägern den Status einer Sammelklage zu erschweren, wenn sie beschlossen hätten, ihn anzuhören.