steigen. So hat das Bundesverkehrsministerium jüngst bekannt gegeben, den Ausbau der Radinfrastruktur in Deutschland 
bis 2023 mit EUR 1,46 Milliarden zu fördern. 
Besonders vielversprechend ist der Markt für E-Bikes, der in Deutschland nach einer aktuellen OC&C Analyse und der 
Einschätzung des Managements im vergangenen Jahr um etwa 70 Prozent von EUR 2,7 Milliarden auf EUR 4,6 Milliarden 
zulegte. Es ist zu erwarten, dass der Zuwachs an E-Bikes auch das Marktsegment für Teile, Zubehör und Bekleidung 
aufgrund des Bedarfs der Kunden an entsprechender Ausrüstung sowie der höheren technischen Komplexität und der höheren 
Wartungsanforderungen stark unterstützen wird. 
Langjährige Expertise und bewährte Partnerschaften bilden die Basis des Geschäftes 
Mit fast 20 Jahren fundierter Markterfahrung seit der Gründung im Jahr 2002 sowie langjährig etablierten, aktiven 
Beziehungen zu mehr als 800 Markenartikelherstellern und Lieferanten hat BIKE24 eine einzigartige Expertise aufgebaut. 
Schon als Teenager im Radsport aktiv, kombinierte CEO und Mitgründer Andrés Martin-Birner 2002 seine Leidenschaft fürs 
Rad mit seinem Online-Knowhow und legte so gemeinsam mit Falk Herrmann und Lars Witt den Grundstein für BIKE24. Alle 
Gründer sind weiterhin als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt. Heute zeichnet ein kompetentes Führungsteam aus 
E-Commerce-Spezialisten für den Erfolg von BIKE24 verantwortlich. Dazu gehören neben Andrés Martin-Birner und Lars Witt 
auch CFO Timm Armbrust, CMO Carsten Wich und CIO Martin Wünnenberg. Sie alle bringen neben der Begeisterung fürs Biken 
langjährige Erfahrungen im Online-Bereich mit. 
Weiterführende Details zum Angebot 
Im Rahmen der angestrebten Privatplatzierung sollen neue Aktien aus einer geplanten Kapitalerhöhung mit einem 
Bruttoemissionserlös von voraussichtlich etwa EUR 100 Millionen angeboten werden. Außerdem hat sich der Hauptaktionär, 
der europäische Riverside Fonds VI, zur Erreichung eines signifikanten Streubesitzes zum Verkauf bestehender Anteile 
bereit erklärt und wird bestehende Anteile für eine etwaige marktübliche Mehrzuteilung zur Verfügung stellen. Das 
Gründer- und Managementteam von BIKE24 wird im Rahmen des Angebots keine Aktien verkaufen. Für die Gesellschaft und die 
bestehenden Aktionäre ist ein Lock-up von sechs Monaten vorgesehen, für die Anteile des Managements von zwölf Monaten. 
Berenberg und JP Morgan agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners für die geplante Transaktion. 
 
Pressekontakt: 
Bettina Fries 
E-Mail: presse@bike24.net 
+49 1722976243 
Investor Relations: 
Thomas Schnorrenberg 
E-Mail: ir@bike24.net 
+49 151 46531317 
Über BIKE24 
BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das 
Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad-Enthusiasten und fördert 
so die grüne Mobilität. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, verantwortlich für Legal & 
Eigenmarken, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden 
E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 77.000 Artikel 
von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der 
Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit drei lokalen Online-Shops in Deutschland (BIKE24.de), Österreich 
(BIKE24.at) und Spanien (BIKE24.es) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop 
(BIKE24.com) Kunden auf der ganzen Welt. 
The Riverside Company 
The Riverside Company ist ein globales Private-Equity-Unternehmen, das sich auf den Erwerb von Anteilen an 
Wachstumsunternehmen konzentriert. Seit der Gründung im Jahr 1988 hat Riverside in mehr als 750 Transaktionen 
investiert. Das internationale Portfolio des Unternehmens umfasst aktuell mehr als 120 Beteiligungen. 
 
Haftungsausschluss 
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, 
verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Bike24 Holding AG (die 
"Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in 
denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten 
von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von 
dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 
"Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem 
Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den 
Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich 
bestimmter Ausnahmen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan 
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. 
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein 
öffentliches Angebot wird nicht erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Wertpapiere von der Gesellschaft 
sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und auf der Webseite von der Gesellschaft kostenfrei erhältlich 
sein wird. 
Jegliches in dieser Veröffentlichung erwähntes Angebot wird in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im 
Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikel 2(e) der 
Verordnung (EU) 2017/1129 sind, im Fall des Vereinigten Königreichs, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act 
2018 Teil des nationalen Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich dieses Dokument nur verteilt und es 
richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and 
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) 
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated 
associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit 
(im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem 
Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen 
als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis 
dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition 
oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird 
nur mit Relevanten Personen eingegangen. 
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von 
Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter 
"können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", 
"projizieren", oder "abzielen" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder 
vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, 
Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten 
unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung 
machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche 
zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten 
Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften 
beabsichtigen weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken noch deren jeweilige verbundene Unternehmen oder andere 
Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder 
an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, 
in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige 
Verpflichtung. 
Diese Bekanntmachung enthält außerdem einige Finanzkennzahlen, die nicht nach den International Financial Reporting 
Standards ("IFRS") anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da die Gesellschaft der Ansicht ist, 
dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der 
Betriebsleistung und der Finanzierungsstruktur von der Gesellschaft weit verbreitet sind. Sie sind unter Umständen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2021 02:01 ET (06:01 GMT)