DGAP-News: KSB SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KSB SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2021 in Frankenthal (Pfalz) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-03-25 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- KSB SE & Co. KGaA Frankenthal ISIN (Stammaktien): DE0006292006 / WKN: 629200 ISIN (Vorzugsaktien): DE0006292030 / WKN: 629203 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB SE & Co. KGaA am 6. Mai 2021 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB SE & Co. KGaA, die am Donnerstag, 6. Mai 2021, um 10.00 Uhr (MESZ; entspricht 8.00 Uhr UTC), in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Johann-Klein-Straße 9, 67227 Frankenthal (Pfalz), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können. Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I 2020, S. 570), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl I 2020, S. 3332) (' COVID-19-Maßnahmengesetz'), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise', der im Anschluss an die Tagesordnung nach der Anlage zu Tagesordnungspunkt 8 abgedruckt ist. Tagesordnung Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KSB SE & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.ksb.com/hv
veröffentlicht. Dort werden sie auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. In der 1. Hauptversammlung werden die genannten Unterlagen von den Geschäftsführenden Direktoren der persönlich
haftenden Gesellschafterin und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der KSB Management SE,
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 des Aktiengesetzes
(AktG) beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses die Hauptversammlung; der Beschluss bedarf
der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es
einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der
KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR
44.530.795,16 ausweist, festzustellen.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem
Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 44.530.795,16 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,00 je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie EUR 3.546.460,00 Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,26 je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie EUR 3.683.673,12 Gewinnvortrag EUR 37.300.662,04 Bilanzgewinn EUR 44.530.795,16
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die
persönlich haftende Gesellschafterin für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigten
Stückaktien. Sollte sich deren Zahl bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von
EUR 4,00 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie und von EUR
4,26 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie vorsieht. In
diesem Fall wird der auf für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2020 3.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die persönlich haftende
Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2020 4.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2020
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für diesen Zeitraum zu entlasten.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2021
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Mannheim, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen. 5.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom?16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr.-Ing. Corinna Salander und Gabriele Sommer endet mit
Beendigung der Hauptversammlung am 6. Mai 2021. Daher ist die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der KSB SE & Co. KGaA aus
je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz
1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammen. Der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 % ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz
2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der Anteilseigner- oder der
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG aufgrund eines mit Mehrheit
gefassten Beschlusses widerspricht. Der Aufsichtsrat der KSB SE & Co. KGaA ist derzeitig mangels
Widerspruchs einer der Seiten des Aufsichtsrats aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Gesamterfüllung
insgesamt mit mindestens vier Frauen und mindestens vier Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot
nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)