Xinghua Port Holdings Ltd. gab bekannt, dass die Bekanntmachungen des Unternehmens vom 2. April 2018, 4. April 2018, 22. April 2018 bzw. 8. Juni 2018 bezüglich des Unfalls, der sich bei CCIP während eines Entladevorgangs ereignet hatte, der sofortigen Aussetzung des Betriebs in den beiden Häfen der Gruppe bei CCIP und CXP nach dem Erhalt von Arbeitsstoppanordnungen der lokalen Behörden und der anschließenden Aufhebung der Arbeitsstoppanordnung bei CXP. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die in dieser Bekanntmachung verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die gleiche Bedeutung wie in den Bekanntmachungen angegeben. Die Aktionäre und potenziellen Anleger werden auf die Bekanntmachung des Unternehmens vom 8. Juni 2018 hingewiesen. Die frühere Schätzung der Gruppe, dass ihr konsolidierter Jahresüberschuss um einen Betrag in der Größenordnung von etwa 75 % des Nettogewinns der Gruppe für das am 31. Dezember 2017 endende Jahr beeinträchtigt werden könnte, bleibt unverändert. Angesichts der Tatsache, dass der Untersuchungsbericht von den Behörden gerade erst veröffentlicht wurde, und der Ungewissheit, wann die Anordnung zur ZKP aufgehoben wird, können die endgültigen finanziellen Auswirkungen auf die Gruppe abweichen. Sofern keine unvorhergesehenen Umstände eintreten, geht die Gruppe davon aus, dass CXP für das Jahr ein positives Ergebnis erzielen wird, wenn auch mit einem geringeren Gewinn als im Vorjahr, während CCIP aufgrund der verlängerten Aussetzung und der verschiedenen Ausgaben, die infolge des Unfalls anfallen werden, voraussichtlich einen Verlust für das Jahr erleiden wird.