=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 03.09.2021 37. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG am 05. Oktober 2021 Wiener Privatbank SE (FN 84890 p) ISIN AT0000741301 (die "Gesellschaft") Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am Dienstag, den 05. Oktober 2021, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel Intercontinental Wien, Johannesgasse 28, 1030 Wien, stattfinden wird. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für die Wiener Privatbank SE selbstverständlich höchste Priorität. Zu deren Sicherstellung wurden daher umfangreiche Maßnahmen wie strenge Hygienevorschriften sowie weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der "3-G-Regel" ("Geimpft, Getestet, Genesen") sowie das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtend ist. Aus diesem Grund wird um Verständnis ersucht, dass keine Gäste zur Hauptversammlung zugelassen werden können und das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung entfallen wird. Für jene Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, besteht die Möglichkeit, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Dr. Michael Knap, vertreten zu lassen. Situationsabhängig oder bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen behält sich die Wiener Privatbank SE vor, weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Abstimmung mit den Behörden zu treffen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Umstände auch kurzfristig zu verschieben. Wir bitten Sie diesbezüglich einige Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung die Homepage der Gesellschaft unter https://www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/investor- relations/hauptversammlungen/ zu besuchen, um sich über allenfalls geänderte COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu informieren. 1. TAGESORDNUNG: 1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt Anhang und Lagebericht, konsolidierten Corporate Governance-Berichts, IFRS- Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag sowie Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020. 5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022. 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020 der Wiener Privatbank SE. 7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020. 1. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung (Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs. 3 und 4 AktG) Ab Montag, den 13. September 2021, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Parkring 12, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 bis 15:00 Uhr, Wiener Zeit, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf und können auch über die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerprivatbank.com [http://www.wienerprivatbank.com/ ] abgerufen werden: * UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Anhang und Lagebericht * IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht * Konsolidierter Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB * Vorschlag über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 * Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG * Fit & Proper Policy vom Dezember 2020 * Vergütungsbericht 2020 vom April 2021 * Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs. 1 AktG zu allen TOP * Transparenzangaben gemäß § 270 Abs. 1 iVm 1a UGB zu TOP 5 * Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG * Formular für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht für Herrn Dr. Michael Knap / IVA gemäß § 114 AktG * Vollständiger Text dieser Einberufung 1. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (Art 53 SE-VO iVm §§ 109, 110, 118, 119 AktG) Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 14. September 2021, an die Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Herrn Dr. Albert Fuhrmann, zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Beschlussvorschläge von Aktionären: Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform oder Schriftform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 24. September 2021 per Post an der Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534 31-710, jeweils zu Handen Herrn Dr. Albert Fuhrmann zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Auskunftsrecht: Gemäß § 118 AktG steht jedem Aktionär in der Hauptversammlung das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Überdies darf die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden. 1. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (Art 53 SE-VO iVm § 111 AktG) Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Samstag, den 25. September 2021, 24:00 Uhr (Wiener Zeit). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
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September 03, 2021 02:19 ET (06:19 GMT)