BERLIN (dpa-AFX) - Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) war ein möglicher Abgasbetrug wie bei Volkswagen vor Bekanntwerden des VW -Skandals kein Prüfungskriterium bei der Genehmigung neuer Fahrzeugtypen. Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung seien bis dahin nie ein Thema gewesen, sagte der zuständige KBA-Referatsleiter Klaus Pietsch am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Bundestages. In den EU-normierten Produktbeschreibungen, die Hersteller für eine Typgenehmigung beim KBA zur Prüfung einreichen müssen, gebe es auch keinen Punkt, der Angaben zu Abschalteinrichtungen fordere.

Als Konsequenz aus dem Skandal müssen Hersteller inzwischen ihre Emissionsstrategie dokumentieren. Dies könnten zwischen 50 und 700 Seiten sein, die in jedem Einzelfall strukturiert und geprüft werden müssten, erläuterte Pietsch.

Die amtliche Feststellung, dass die Abschalteinrichtungen bei VW illegal waren, habe sich aus technischen Schilderungen des Herstellers ergeben. "Es gab kein Eingeständnis", sagte Pietsch./sam/DP/tos