BGH setzt im VW-Skandal Grenzen für Auto-Austausch
Am 21. Juli 2021 um 15:16 Uhr
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Für den Ersatz eines vom Dieselskandal betroffenen Neufahrzeugs müssen Käufer innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Vertrags diesen Anspruch geltend gemacht haben. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Richterinnen und Richter setzten damit eine klare zeitliche Grenze, die es bis dahin nicht gegeben hatte. (Az. VIII ZR 254/20 u.a.)
Mehrere Käufer hatten für ihre deutlich älteren Volkswagen Neuwagen als Ersatz gefordert. Die ursprünglichen Modelle wurden da schon nicht mehr produziert. Dann bekämen die Händler aber abgefahrene Autos und müssten ohne Ausgleich komplett neue Fahrzeuge bereitstellen, erläuterte die Vorsitzende Richterin. Das sei nicht im Sinne einer gerechten Abwägung der Interessen beider Seiten./kre/DP/stw
Die Volkswagen AG ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das Fahrzeuge herstellt und vertreibt. Das Unternehmen ist in vier Segmenten tätig: Pkw, das die Entwicklung von Fahrzeugen und Motoren, die Produktion und den Vertrieb von Pkw sowie das dazugehörige Originalteilegeschäft umfasst; Nutzfahrzeuge, das die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen, Lkw und Bussen, das Originalteilegeschäft und damit verbundene Dienstleistungen umfasst; Power Engineering, das die Entwicklung und Produktion von Dieselmotoren, Turbokompressoren, Industrieturbinen und chemischen Reaktorsystemen, die Produktion von Getrieben, Antriebskomponenten und Prüfsystemen umfasst, sowie Finanzdienstleistungen, die die Händler- und Kundenfinanzierung, das Leasing, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagement und Mobilitätsdienstleistungen beinhalten. Zum Markenportfolio des Unternehmens gehören Volkswagen, Audi, SEAT, SKODA, Bentley, Bugatti, Lamborghini, Porsche, Ducati, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Scania und MAN.