INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 102 Aktiengesetz

Die Hauptversammlung dient der gemeinschaftlichen Willensbildung der Aktionär:innen in den Angelegenheiten der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (im Folgenden "Gesellschaft").

Nachweisstichtag und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß

  • 111 Aktiengesetz Depotverwahrte Inhaberaktien
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung der Aktionär:innenrechte ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

- per Post oder per Boten:

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,

Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel

- per Telefax:

+43 (0)1 89 00 500-50

- per E-Mail:

anmeldung.vig@hauptversammlung.at(als eingescannter Anhang, -

TIF, PDF, etc.)

- per SWIFT:

GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im

Text angeben

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs oder der Aktionärin,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

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Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem und ungarischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Beantragung von Tagesordnungspunkten gemäß § 109 Aktiengesetz

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai 2024 der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe in Schriftform an folgende Adresse zugeht:

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Beschlussvorschlag muss gemäß § 128 Absatz 5 Aktiengesetz in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Beschlussvorschläge von Aktionär:innen gemäß § 110 Aktiengesetz

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2024 der Gesellschaft wahlweise an folgende Adressen zugeht:

- per Telefax:

+43 (0)1 89 00 500-50

- per Post:

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe

Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas

Schottenring 30, 1010 Wien

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz.

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Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß

  • 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.

Jeder Beschlussvorschlag muss gemäß § 128 Absatz 5 Aktiengesetz in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Über einen Antrag von Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn dieser Antrag spätestens am 16. Mai 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wurde. Dazu muss der Antrag bis spätestens 14. Mai 2024, sohin zwei Werktage vor dem 16. Mai 2024, bei der Gesellschaft einlangen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie allen Umständen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

  • 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus drei bis zwölf Mitgliedern besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Sitze von Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein. Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe besteht derzeit aus zwölf Mitgliedern, davon fünf Frauen und sieben Männer, sodass der Mindestanteil nach § 86 Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt ist.

Mit Ablauf der Hauptversammlung läuft tourlich die Funktionsperiode von elf Mitgliedern aus. Der Aufsichtsrat soll weiter aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern bestehen. Daher sind elf Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu erreichen.

Information über das Recht der Aktionär:innen Anträge in der Hauptversammlung zu stellen gemäß § 119 Aktiengesetz

Aktionär:innen sind berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 Aktiengesetz und dessen rechtzeitige Veröffentlichung gemäß § 87 Absatz 6 Aktiengesetz voraus.

Hinweis zum Auskunftsrecht gemäß § 118 Aktiengesetz

Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung. Das Auskunftsrecht gilt nur für Aktionär:innen, die in der Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch

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auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per E-Mail an hauptversammlung@vig.comzu richten.

Hinweis zum Recht Vollmacht zu erteilen gemäß § 114 Aktiengesetz

Jeder Aktionär oder jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter oder eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs oder der Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär oder die Aktionärin hat, den oder die er oder sie vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär oder die Aktionärin seinem oder ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Vollmacht erteilt, so genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:

- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,

Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel

  • per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
  • per E-Mail:anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)
  • per SWIFT: GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im

Text angeben

- persönlich:

bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter group.vig/hauptversammlungabrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2024, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hinweis zur Stimmrechtsvertretung

Als zusätzlicher Service steht den Aktionär:innen Herr Dr. Michael Knap als Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail knap.vig@hauptversammlung.at sowie seine Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung über das Formular auf unserer Website.

Übertragung im Internet

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter group.vig/hauptversammlungzur Verfügung gestellt. Eine vollständige Übertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

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Vienna Insurance Group AG published this content on 23 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 April 2024 07:57:02 UTC.