Die Far Eastern University ("FEU"), das Jerudong Park Medical Centre ("JPMC") Sendirian Berhad und das JPMC College of Health Sciences SDN BHD (zusammen die "Parteien") haben eine Joint-Venture-Vereinbarung zur Gründung, Verwaltung und zum Betrieb einer privaten Krankenpflegeschule in Brunei Darussalam unterzeichnet. JPMC College of Health Sciences SDH BHD ("JCHS") ist das Joint-Venture-Unternehmen von FEU und JPMC, das eine private Krankenpflegeschule in Brunei Darussalam gründen, verwalten und betreiben wird. Die FEU wird der JCHS akademische und technische Management- und andere Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen der JCHS und der FEU abzuschließenden Vertrages über technische Managementdienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Joint-Venture-Vereinbarung regelt die Beziehungen zwischen der FEU und JPMC in Bezug auf JCHS sowie die Verwaltung und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit JCHS. JPMC wird 60 % von JCHS besitzen, während FEU 40 % von JCHS besitzen wird. Das Abschlussdatum ist einundzwanzig (21) Kalendertage nach Erfüllung aller Bedingungen für den Abschluss, d.h. der Unterzeichnung des Vertrags über die technischen Managementdienste und der Erteilung aller erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen, Verzichtserklärungen und behördlichen Genehmigungen durch Dritte. FEU und JPMC werden insgesamt 5.500.000 BND in JCHS investieren. JCHS ist das Joint-Venture-Unternehmen, das eine private Krankenpflegeschule in Brunei Darussalam gründen und betreiben und eine qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten wird, um qualifizierte Krankenschwestern auszubilden. FEU wird als Anteilseigner und als technischer Leiter von JCHS profitieren. Bei Abschluss des Vertrages wird FEU 2.200.000 BND in JCHS investieren, was einem Anteil von 40% entspricht, während JPMC
3.300.000 BND in JCHS investieren wird, was einem Anteil von 60% entspricht. Die Joint-Venture-Vereinbarung sieht einen Vertrag über technische Managementdienstleistungen zwischen JCHS und FEU vor. Der Abschluss des Vertrages hängt von der Unterzeichnung des Vertrages über die technischen Managementdienstleistungen und der Erteilung aller erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen, Verzichtserklärungen und behördlichen Genehmigungen ab. JCHS wird von einem Vorstand geleitet, der sich aus drei (3) von JPMC nominierten Direktoren, zwei (2) von FEU nominierten Direktoren und einem unabhängigen Direktor zusammensetzen wird. Entscheidungen des Vorstands und der Aktionäre werden mit Stimmenmehrheit getroffen, mit Ausnahme von (a) bestimmten vorbehaltenen Angelegenheiten, die die Zustimmung aller Direktoren bzw. beider Aktionäre erfordern, und (b) Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag über technische Managementdienstleistungen, über die nur die von JPMC nominierten Direktoren und der unabhängige Direktor abstimmen können. Das Joint Venture hat eine Laufzeit von fünfzehn (15) Jahren ab dem Closing, sofern es nicht früher gekündigt oder verlängert wird. Die Joint-Venture-Vereinbarung sieht außerdem vor, dass kein Anteilseigner seine Anteile an JCHS während des 10-Jahres-Zeitraums nach dem Closing veräußern darf. Sollte eine Partei die Joint-Venture-Vereinbarung verletzen, ein Konkursereignis bei einer Partei eintreten, die 15-Jahres-Frist ablaufen oder die Vereinbarung über technische Managementdienste beendet werden, wird JCHS aufgelöst. Die Parteien können jedoch vereinbaren, JCHS nicht aufzulösen, wenn eine der vorgenannten Bedingungen eintritt.