Baar (awp) - Die Aktien von Talenthouse bleiben bis zu ihrer Dekotierung vom Handel ausgesetzt. Die SIX hat die Dekotierung von der Schweizer Börse per 8. Juli angeordnet.

Die Beschwerdeinstanz der Börsenbetreiberin habe vergangene Woche eine Beschwerde von Talenthouse gegen die angeordnete Dekotierung abgewiesen, heisst es in einer Mitteilung der SIX vom Montag. Das Regulatory Board der Gruppe hatte entschieden, die Titel "infolge der ernsthaft in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit" der Gesellschaft zu dekotieren. Der Handel der Namenaktien, der bereits seit Ende Dezember ausgesetzt ist, bleibe eingestellt.

Der Entscheid der Beschwerdeinstanz sei aber noch nicht rechtskräftig; eine Frist für die Einlegung des Rechtsmittels laufe. Talenthouse hatte bereits am Freitag über die abgewiesene Beschwerde informiert. Der Verwaltungsrat prüfe nun zusammen mit Anteilseignern, ob der Entscheid angefochten werden soll und welche Auswirkungen der Entscheid für die laufende Restrukturierung hätte, hiess es.

Talenthouse ist eigenen Angaben zufolge eine Technologieplattform und ein Dienstleistungsunternehmen für Kreative. Die Gesellschaft kämpft mit grossen Finanzierungsproblemen. Ende April hat das Kantonsgericht Zug eine definitive Nachlassstundung bis Oktober gewährt.

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