Gegenstand des Verfahrens waren die Regeln von PayPal für zusätzliche Gebühren und die Darstellung von PayPal in den Nutzungsbedingungen für Deutschland, so die Aufsichtsbehörde. PayPal hat nicht sofort auf eine Anfrage nach einem Kommentar geantwortet.

Die Aufsichtsbehörde untersucht insbesondere Regeln, die besagen, dass Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu einem niedrigeren Preis anbieten dürfen, wenn Kunden eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen.

PayPal verlangt von den Verkäufern, dass sie keine andere Zahlungsmethode bevorzugen oder deren Nutzung für die Kunden bequemer machen, so die Kartellbehörde.

"Diese Klauseln könnten den Wettbewerb einschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in einer Erklärung.

"Wir werden nun prüfen, welche Marktmacht PayPal hat und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten."

Die Aufsichtsbehörde beobachtet Internetunternehmen genau, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Änderungen des deutschen Kartellrechts für digitale Unternehmen, die 2021 in Kraft treten, geben dem Kartellamt mehr Macht bei der Identifizierung und Untersagung der marktbeherrschenden Stellung einiger Unternehmen.

Die Behörde hat bereits Verfahren gegen Amazon und Facebook eingeleitet.