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Paris und Vevey, 9 April 2009 - Die Familie Bettencourt und Nestlé AG
haben am 3. Februar 2004 eine Vereinbarung unterzeichnet, welche  die
Beziehung der  beiden Unternehmen  zu  L'Oréal sowie  die  Handhabung
ihrer jeweiligen Beteiligungen an L'Oréal regelt.

Diese  Vereinbarung  ist  öffentlich*  und  bleibt  unverändert.  Die
Vereinbarung sieht die  Unübertragbarkeit der jeweiligen  Beteiligung
am Kapital  von L'Oréal  bis  zum 29.  April  2009 vor,  während  die
restlichen   Bestimmungen   (namentlich   die   Höhenbegrenzung   der
Beteiligungen, das Vorverkaufsrecht, die Hinterlegung der Aktien, das
Verbot  von  Festlegung  gemeinsamer  Interessen  mit  Dritten,   die
Zusammensetzung  des  Verwaltungsrates   sowie  des  Strategie-   und
Umsetzungsausschusses) bis  zu  den  in  der  Vereinbarung  von  2004
festgesetzten Fristen in Kraft bleiben.

Die Familie Bettencourt und  die Nestlé AG werden  auch nach dem  29.
April 2009 ihre Interessen in  Bezug auf L'Oréal weiterhin  gemeinsam
verfolgen.



* vgl. insbesondere die Publikation der AMF vom 5. Februar 2004


Kontakt                               Medien                    Robin
Tickle                                    Tel.: +41 (0)21 924 22 00
                                        Investoren              Roddy
Child-Villiers                         Tel.: +41 (0)21 924 36 22


 
--- Ende der Mitteilung  ---

Nestlé S.A.
Avenue Nestlé 55 Vevey 

WKN: 887208; ISIN: 
CH0012056047; Index: SLCI, SMI, SPI, SMIEXP;
Notiert: Main Market in SIX Swiss Exchange;



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