Compliance Management

Verhaltenskodex des Verbunds Mainova

Inhalt

Präambel

1. Geltungsbereich

2. Unternehmensleitung und Führungskräfte

3. Allgemeines Verhalten

4. Gesetzes- und regelkonformes Verhalten

5. Vertraulichkeit und Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik

6. Führungskultur

7. Schutz von Mensch und Umwelt, internes Verhalten und Mitarbeitende

8. Beraterverträge

9. Interessenkollision und Nebentätigkeit

10. Zuwendungen

11. Datenschutz und Datensicherheit

12. Insiderregeln

13. Einhaltung des Verhaltenskodex, Verstöße und Sanktionen

14. Hinweisgebersystem

15. Inkraftsetzung

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wirtschaftlicher Erfolg und moralische Integrität bilden die Basis für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Deshalb möchten wir mit diesem Verhaltenskodex Ihre Aufmerksamkeit auch auf Werte wie Rechtschaffenheit, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität und Fairness lenken. Ein tägliches Leben dieser Werte bildet die Basis für ein nachhaltig wirtschaftlich erfolgreiches Handeln über den Tag hinaus - für unser Unternehmen und auch für Sie persönlich.

Unser guter Ruf und unsere Reputation als leistungsfähiges Dienstleistungsunternehmen sowie verlässlicher und seriöser Energie- und Wasserversorger sind entscheidende Voraussetzungen im Wettbewerb für Erfolg. Wir wollen deshalb keine Gründe für Zweifel an der Integrität unseres Geschäftsgebarens aufkommen lassen. Der Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachfolgend Mitarbeiter) verbindlich ist, soll Ihnen helfen, rechtliche und ethische Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen, Orientierung zu geben und so die Leistungskraft und Integrität des Verbundes Mainova zu stärken.

Hierbei werden wir Sie tatkräftig unterstützen. Fördern Sie mit uns ein gutes Miteinander und schaffen Sie stets Vertrauen für sich und Ihr Handeln sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis, Vorbilder zu sein und dieses täglich zu leben. Langfristig ist das der sichere Weg, um weiterhin den Erfolg unseres Unternehmens zu gewährleisten.

Mainova Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Michael Maxelon

Peter Arnold

Martin Giehl

Diana Rauhut

Präambel

Die Unternehmen des Verbunds Mainova haben als leistungsfähige Dienstleistungsunternehmen sowie Energie- und Wasserver- sorger eine hohe Verantwortung sowohl gegenüber Kunden und Kundinnen und geschäftlichen Kontakten als auch Aktionärinnen und Aktionären und Mitarbeitenden. Sie verpflichten sich daher zu klaren Grundsätzen. Diese bilden den Rahmen für das unternehmerische wie gesellschaftliche Handeln.

Das Handeln des Verbunds Mainova und seinen Mitarbeitenden ist bestimmt durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie den Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Vorstand, Geschäftsführungen der Verbundgesellschaften und Führungskräfte tragen dabei eine besondere Verantwortung.

Der Verhaltenskodex soll jeden einzelnen Mitarbeitenden zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen, ihm hierfür Orientierung geben und auch Prinzipien und Wertvorstellungen des unternehmerischen Handelns des Verbunds Mainova darlegen.

Hierbei geht es insbesondere um folgende, wertorientierte Grundsätze:

  • Integrität und rechtmäßiges Verhalten bestimmen das Handeln der Mitarbeitenden des Verbunds Mainova
  • Geschäftsbeziehungen des Verbunds Mainova sind sachbezogen und frei von wettbewerbswidrigen Handlungen
  • Konflikte zwischen den Interessen des Verbunds Mainova und privaten Interessen der Mitarbeitenden sind zu vermeiden
  • mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie mit den dem Verbund Mainova anvertrauten personenbezogenen Daten wird vertraulich umgegangen
  • der Missbrauch der eigenen Position zur Durchsetzung eigener persönlicher Vorteile und/ oder Vorteile zu Gunsten Dritter oder zum Schaden des Verbunds Mainova wird nicht geduldet.

1. Geltungsbereich

Der Verhaltenskodex gilt für alle Organe und Beschäftigten der Mainova AG, NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Mainova ServiceDienste GmbH und SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (Verbund Mainova). Er bildet die Basis für weitere betriebliche Regelungen und erstreckt sich neben den dienstlichen Belangen im Unternehmen auf sämtliche Bereiche, in denen Beschäftigte des Unternehmens als dessen Repräsentantinnen und Repräsentanten wahrgenommen werden.

2. Unternehmensleitung und Führungskräfte

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen der Verbundgesellschaften und Führungskräfte üben eine Vorbildfunktion für alle Mitarbeitenden aus. Der Einhaltung des Verhaltenskodex durch diesen Personenkreis kommt im Verbund Mainova eine besondere Bedeutung zu.

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen der Verbundgesellschaften und Führungskräfte müssen daher in besonderem Maße auf die Einhaltung des Verhaltenskodex im Unternehmen achten.

3. Allgemeines Verhalten

Der Verbund Mainova bietet eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern Strom, Gas, Wasser und Wärme. Leitend ist dabei das Bestreben, die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden durch passende und effiziente Lösungen zu erfüllen. Dazu gehören die ständige Überprüfung des Leistungsportfolios und seine vorausschauende Anpas- sung an neue Marktanforderungen. Der Verbund Mainova ist bestrebt, eine faire Behandlung seiner Kundschaft sicherzustellen.

Der Verbund Mainova betrachtet das Kapital seiner Aktionäre und Aktionärinnen als Voraussetzung und Grundlage des unterneh- merischen Handelns. Werterhalt und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, das Erzielen einer marktgerechten Rendite sowie Transparenz und Verantwortung gegenüber den Aktionären und Aktionärinnen sind somit wesentliche Ziele für den Verbund Mainova.

In seinen Beziehungen zu Lieferfirmen achtet der Verbund Mainova auf die Einhaltung der Regeln des fairen Wettbewerbs und die Einhaltung der Regelungen des Verhaltenskodex. Der Verbund Mainova unterhält - soweit rechtlich zulässig - deshalb keine ge- schäftlichen Beziehungen zu Lieferfirmen, von denen bekannt ist oder bekannt wird, dass sie gegen Recht und Gesetz verstoßen.

4. Gesetzes- und regelkonformes Verhalten

In allen Bereichen seines unternehmerischen Handelns unterliegt der Verbund Mainova Gesetzen, Verordnungen und vergleich- baren Vorschriften. Hierzu gehören der deutsche Corporate Governance Kodex mit zusammengefassten international anerkannten Standards, der UN Global Compact der Vereinten Nationen mit der Verpflichtung die Menschenrechte zu wahren, die Rechte der Mitarbeitenden sowie deren Interessenvertretungen zu achten und die Umwelt zu schonen. Darüber hinaus soll die Einhaltung interner Richtlinien (UHB) gewährleistet werden.

Diese Regelungen setzen zum Beispiel auch Sicherheits- und Umweltstandards für Anlagen und deren Betrieb, beschreiben Anforderungen an die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, regulieren das Verhalten in den unterschiedlichen Märkten und untersagen bestimmte Verhaltensweisen und Praktiken.

Für alle Mitarbeitenden des Verbunds Mainova ist es oberstes Ziel, diesen Ansprüchen gerecht zu werden und sich nur innerhalb dieses vorgegebenen und sich immer wieder verändernden Handlungsrahmens zu bewegen. Die Integrität sämtlicher Handlungen ist eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltig erfolgreiches Wirtschaften.

Der Verbund Mainova erwartet von allen Mitarbeitenden ein regelkonformes und gesetzestreues Verhalten und wird seinerseits alles Notwendige tun, um die Beschäftigten über die sie betreffenden Regelungen zu unterrichten und in deren Beachtung zu unter- weisen.

Insbesondere dürfen Mitarbeitende mit einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen keine Gespräche führen, bei denen Preise oder Konditionen abgesprochen werden. Unzulässig sind zum Beispiel auch Absprachen über Wettbewerbsverzicht, die Aufteilung von Kunden und Kundinnen oder Gebieten.

5. Vertraulichkeit und Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik

Die Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten des Verbunds Mainova sowie bei allen ver- traulichen Informationen von oder über geschäftliche Kontakte sowie Kundinnen und Kunden verpflichtet. Vertraulich sind alle Infor- mationen, die als solche gekennzeichnet sind oder von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden sollen, zum Beispiel weil sie für ein im Wettbewerb stehenden Unternehmen von Nutzen sein oder bei ihrer Offenlegung dem Verbund Mainova und dessen geschäftlicher Kontakte schaden könnten. Nur ausdrücklich hierzu autorisierte Personen sind befugt, Informationen, die den Verbund Mainova oder seine geschäftlichen Kontakte betreffen, an die Öffentlichkeit oder an Dritte weiterzugeben.

Der Verbund Mainova verhält sich parteipolitisch neutral und gibt keine Spenden an politische Parteien sowie an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen Beziehung zu politischen Parteien stehen. Das Unternehmen begrüßt jedoch demokratisches und gesellschaftliches - insbesondere karitatives und soziales - Engagement seiner Mitarbeitenden. Diese engagieren sich aller- dings ausschließlich als Privatpersonen; der Verbund Mainova verfolgt dabei keinerlei Unternehmensinteressen.

Der Verbund Mainova bekennt sich zum Sponsoring und zur Förderung des Gemeinwohls. Sponsoring und Initiativen zur Entwick- lung von Regionen und lokalen Gemeinschaften sind wesentliche Instrumente zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung. Im Kern geht es dabei um eine inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Gemeinwohlbelangen, die grundsätzlich auf Öffentlich- keit angelegt sind.

6. Führungskultur

Jede Führungskraft trägt Verantwortung für ihre Mitarbeitenden. Sie muss sich durch vorbildliches Verhalten, Leistungen, Offenheit und soziale Kompetenz auszeichnen. Es gelten die Mainova Führungsleitlinien.

Die Führungskultur ist von gegenseitigem Vertrauen zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden geprägt. Der Verbund Mainova investiert zum Erhalt seiner Zukunftsperspektiven in die Weiterbildung seiner Mitarbeitenden mit dem Ziel der Steigerung der Qualifikation und Kompetenz.

7. Schutz von Mensch und Umwelt, internes Verhalten und Mitarbeitende

Der Verbund Mainova übernimmt Verantwortung für den Schutz und die Wahrung der Menschenrechte. Die weltweit geltenden Vor- schriften zum Schutz der Menschenrechte sowie die Vorgaben der für den Verbund Mainova geltenden Menschenrechtspolicy sind einzuhalten.

Ebenfalls hat der Schutz der Umwelt und die Schonung natürlicher Ressourcen als auch die Gesundheit und Sicherheit der Mit- arbeitenden für den Verbund Mainova hohe Priorität. Der Verbund Mainova arbeitet an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeits- und Anlagensicherheit und des Gesundheitsschutzes. Jeder Mitarbeitende ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich. Alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten. Jede Führungskraft ist ver- pflichtet, ihre Mitarbeitenden in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Im Fall von Verstößen oder Unfällen ist unverzüglich Meldung an die verantwortlichen Stellen zu erstatten.

Der Umgang miteinander ist geprägt von gegenseitigem Respekt, Fairness, Teamgeist, Professionalität und Offenheit. Die Füh- rungskräfte nehmen dabei eine besondere Vorbildrolle ein und bewähren sich besonders in Konfliktsituationen als kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Keine mitarbeitende oder sich bewerbende Person wird aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt.

8. Beraterverträge

Beraterverträge werden im Verbund Mainova nur mit Personen oder Gesellschaften geschlossen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Fortentwicklung des Verbunds Mainova beitragen können. Die Höhe der Vergütung muss dabei einem ange- messenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation des Beraters oder der Beraterin stehen. Zahlungen an Beraterinnen und Berater erfolgen grundsätzlich erst, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Zahlungen von Bargeld sind ausgeschlossen.

9. Interessenkollision und Nebentätigkeit

Der Verbund Mainova erwartet von seinen Mitarbeitenden, dass sie ihre Arbeit mit ethisch und moralisch einwandfreien Mitteln tätigen. Die Einhaltung dieser Grundsätze setzt der Verbund Mainova auch bei seinen geschäftlichen Kontakten, Lieferfirmen und Kundschaft voraus.

Der Verbund Mainova erwartet von seinen Mitarbeitenden Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Deshalb sind die privaten Inter- essen der Mitarbeitenden und die Interessen des Unternehmens strikt voneinander zu trennen. Ein Interessenkonflikt tritt auf, wenn persönliche und finanzielle Interessen von Mitarbeitenden in irgendeiner Weise mit den Interessen des Verbunds Mainova kollidie- ren, z. B. bei Vergünstigungen, die ein geschäftlicher Kontakt, speziell nur einem Mitarbeitenden gewährt (Interessenkollision).

Im Einzelnen gilt:

1. Geschäftsbeziehungen

Der Verbund Mainova unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen von Mitarbeitenden oder Organmitgliedern der Mai- nova, d.h. jedem Mitarbeitenden oder Organmitglied ist es untersagt, eine eigene unternehmerische Tätigkeit oder die von Angehö- rigen für den Verbund Mainova sowohl anzubieten als auch zu erbringen, soweit der Mitarbeitende des Verbunds Mainova auf die Beauftragung, Leistungserbringung, Leistungsbeurteilung und Leistungsabrechnung irgendwelchen Einfluss hat. Im Streitfall hat der Mitarbeitende nachzuweisen, dass er keinen Einfluss nehmen kann.

2. Beschäftigung von Angehörigen

Der Beschäftigung von Angehörigen von Mitarbeitenden und Organmitgliedern im Verbund Mainova steht nichts im Wege, soweit die Entscheidung auf deren Qualifikation, Fähigkeit und Eignung beruht. Hierbei sind jedoch potenzielle Interessenkollisionen zu ver- meiden. Daher ist es jedem Mitarbeitenden oder Organmitglied untersagt, einen Angehörigen einzustellen oder als dessen direkter Vorgesetzter zu beschäftigen, soweit der Mitarbeitende bzw. das Organmitglied des Verbunds Mainova auf die Einstellung, Be- schäftigung, Entlohnung oder Leistungsbeurteilung erheblichen Einfluss hat. Gegebenenfalls müssen interne Versetzungen erfolgen. Bewirbt sich ein Angehöriger eines Mitarbeitenden um eine Beschäftigung bei Mainova, hat der Mitarbeitende dies dem Personal- bereich anzuzeigen, soweit eine Interessenkollision zu vermuten ist.

3. Finanzielle Beteiligungen

Für wesentliche finanzielle Beteiligungen einer mitarbeitenden Person an einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Kund- schaft oder Lieferfirmen besteht gegenüber dem Personalbereich bzw. durch den Personalbereich eine Anzeige- und Genehmi- gungspflicht.

Wesentliche finanzielle Beteiligungen von Angehörigen von Mitarbeitenden an einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Kundschaft oder Lieferfirmen sind dem Personalbereich anzuzeigen, soweit eine Interessenkollision zu vermuten ist.

Angehörige im Sinne des Verhaltenskodex sind Verlobte, Ehegattin bzw. Ehegatte, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegattinnen und Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der Geschwister der Ehegattinnen und Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.

Als wesentliche finanzielle Beteiligung gilt jede direkte oder indirekte wirtschaftliche Beteiligung

  • in Höhe von mehr als ein Prozent an einer nicht börsennotierten Gesellschaft
  • in Höhe von mehr als ein Prozent der Aktien an einer börsennotierten Gesellschaft.

4. Nebentätigkeiten

Eine Nebentätigkeit ist die Ausübung einer weiteren Tätigkeit bei einem Drittunternehmen z. B.

  • als Vorstand, Geschäftsführer oder Geschäftsführerin,
  • als Mitglied eines Aufsichtsrats, Verwaltungs- oder Beirats,
  • als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin oder
  • in sonstiger Funktion (zum Beispiel Beraterin oder Berater, Vertreter oder Vertreterin, freie mitarbeitende Person u. ä.)

Generell gilt, dass die Nebentätigkeit nicht dazu geeignet sein darf, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiten- den oder berechtigte Interessen des Verbunds Mainova zu beeinträchtigen.

Die Nutzung und Beanspruchung von Material, Einrichtungen und Personal des Verbunds Mainova bei der Ausübung einer Neben- tätigkeit sowie deren Ausübung während der Arbeitszeit sind grundsätzlich nicht gestattet.

5. Anzeigepflicht

Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist dem Personalbereich rechtzeitig vor deren Ausübung schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt für eine nicht entgeltliche Nebentätigkeit, wenn eine Interessenkollision zu vermuten ist.

10. Zuwendungen

Der Umgang mit Zuwendungen (Geschenken, Bewirtungen, Einladungen zu Veranstaltungen, Werbegeschenken) insbesondere an Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes sowie Zuwendungen an Mitarbeitende des Verbundes Mainova, setzt ein durch Fairness, Verantwortlichkeit, Angemessenheit und Transparenz geprägtes Verhalten voraus. Der Verbund Mainova sieht sich der Korruptions- prävention verpflichtet und akzeptiert kein wettbewerbswidriges und sonst unlauteres Verhalten. Das Unternehmen will jedweden Anschein vermeiden, seine Entscheidungen könnten durch sachfremde Erwägungen, etwa aufgrund von Zuwendungen beeinflusst worden sein. Daher tritt der Verbund Mainova der Gewährung oder Annahme von "Schmiergeldern" nachhaltig auf allen Ebenen entgegen.

Weitere Einzelheiten zum Umgang mit Zuwendungen regelt die Richtlinie für Geschenke, Bewirtungen und Veranstaltungen des Verbundes Mainova; diese ist neben dem Verhaltenskodex zu beachten.

11. Datenschutz und Datensicherheit

Zugang zum Intranet und Internet, elektronischer Informationsaustausch und Dialog sowie elektronische Geschäftsabwicklung sind wichtige Voraussetzungen für die Effektivität jedes Mitarbeitenden und für den Geschäftserfolg des Verbunds Mainova insgesamt.

Die Vorteile der elektronischen Übertragung und Speicherung von Daten sind mit Risiken hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes und der Datensicherheit verbunden. Eine wirksame Vorbeugung gegenüber diesen Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des IT- Sicherheitsmanagements und auch des Verhaltens jedes Mitarbeitenden.

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und recht- mäßige Zwecke erforderlich ist. Bei der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugang muss ein hoher Standard gewähr- leistet sein. Die Verwendung von Daten muss für den Betroffenen transparent sein, seine Rechte auf Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.

12. Insider-Regeln

Mitarbeitende, die über Insider-Informationen über den Verbund Mainova verfügen, dürfen Mainova-Aktien für eigene oder fremde Rechnung weder erwerben noch veräußern.

Eine Insider-Information ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf den Verbund Mainova oder die Mainova-Aktie beziehen und geeignet sind, im Falle des öffentlichen Bekanntwerdens, den Börsenpreis der Mainova-Aktie zu beeinflussen. Eine solche Eignung ist anzunehmen, wenn eine verständige Kapitalanlegerin oder ein verständiger Kapitalanleger

den Informationen bei seiner Anlageentscheidung über den Kauf, Verkauf oder Halten von Mainova-Aktien berücksichtigen würde (Beispielsfälle: Verschmelzung, Ausgliederung, Umwandlung oder sonstige wesentliche Strukturmaßnahmen, Beherrschungs- und/ oder Gewinnabführungsverträge, Erwerb oder Veräußerung wesentlicher Beteiligungen, Kapitalmaßnahmen, wesentliche Ände- rung der Ergebnisse des Jahresabschlusses, Abschluss, Änderung oder Kündigung besonders bedeutender Vertragsverhältnisse, Rechtsstreitigkeiten oder Kartellverfahren von besonderer Bedeutung, maßgebliche Produkthaftungs- oder Umweltschäden etc.).

Insider sind diejenigen Mitarbeitenden, die bestimmungsgemäß Zugang zu solchen Insider-Informationen haben.

Insider-Informationen dürfen unbefugt nicht an Personen außerhalb des Verbunds Mainova weitergegeben werden, zum Beispiel an die Presse, Finanzanalystinnen und Finanzanalysten, Kundschaft, Berater und Beraterinnen, Familienangehörige oder Freundinnen und Freunde. Auch eine Weitergabe im Unternehmensverbund darf nur dann erfolgen, wenn eine mitarbeitende Person die Informa- tionen zur Erledigung seiner Aufgabe wirklich benötigt. Es ist im Übrigen immer sicherzustellen, dass insiderrelevantes Wissen so unter Verschluss gehalten bzw. abgesichert ist, dass Unbefugte dazu keinen Zugang erhalten.

Der Verbund Mainova führt aufgrund gesetzlicher Bestimmung ein ständig aktualisiertes Verzeichnis aller Personen, die für den Verbund Mainova tätig sind und aufgrund ihrer Tätigkeit und Funktion Zugang zu Insider-Informationen haben.

13. Einhaltung des Verhaltenskodex, Verstöße und Sanktionen

Jeder Mitarbeitende erhält eine Ausfertigung des Verhaltenskodex.

Dieser muss gelebte Unternehmenswirklichkeit und damit Teil des Arbeitsalltags aller Mitarbeitenden werden. Insbesondere Füh- rungskräfte sind aufgerufen, dessen Umsetzung aktiv zu fördern. Dazu gehört die Sicherstellung durch entsprechende Schulungen (auch E-Learning), dass alle ihm zugeordneten mitarbeitenden Personen den Verhaltenskodex kennen und ihn dadurch in der Praxis auch einhalten können.

In allen Fragen, die diesen Kodex und seine Einhaltung betreffen, sollte jeder Mitarbeitende zunächst eine Klärung mit seiner Führungskraft oder den zuständigen Fachabteilungen suchen. Dabei wird beispielsweise geklärt, wie einzelne Passagen des Kodex zu interpretieren sind oder wie konkretes eigenes Verhalten an dessen Maßstäben zu messen ist. Hat eine mitarbeitende Person An- haltspunkte für einen Verstoß gegen den Kodex, so sollen diese zunächst mit der Führungskraft oder dem Personalbereich geklärt werden.

Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zu Konsequenzen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung) für das Arbeitsverhältnis und dessen Bestand, wie auch zu Schadensersatzforderungen führen.

14. Hinweisgeber-System

Ist es nicht möglich, Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex im jeweiligen Arbeitsumfeld zu klären, oder wird beispielsweise von der Führungskraft Druck auf den Mitarbeitenden ausgeübt, von Gesetzen oder internen Richtlinien abzuwei- chen, steht jedem Mitarbeitenden die Möglichkeit offen, als hinweisgebende Person den Verdacht eines Verstoßes oder den Verstoß gegen den Verhaltenskodex (oder andere gesetzliche Regelungen oder interne Richtlinien) zu melden. Anonyme Hinweise werden auch verfolgt.

Dafür steht den Mitarbeitenden das Compliance Management der "Stabsstelle Recht und Compliance Management" sowie der Chief Compliance Officer zur Verfügung. Daneben hat der Verbund Mainova für seine Mitarbeitenden die Institution des Ombudsmanns (Vertrauensanwalt) eingeführt und hierzu

RA Dr. Felix Dörr,

Neue Mainzer Straße 26, 60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069 1381333, E-Mail:ombudsman@doerr-frankfurt.de

bestellt.

Der Ombudsmann und seine Vertreter und Vertreterinnen sind als Anwälte von Rechts wegen - auch gegenüber dem Verbund Mainova - zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Hinweise der Mitarbeitenden auf Wunsch absolut vertraulich.

15. Inkrafttreten

Dieser Verhaltenskodex tritt mit seiner Veröffentlichung im Unternehmenshandbuch des Verbundes Mainova in Kraft. Die vorhergehende Fassung wird mit Inkrafttreten dieses Verhaltenskodex unwirksam.

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Mainova AG published this content on 29 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 April 2024 11:00:16 UTC.