Die Liva Group SAOG hat ihre Aktionäre und Investoren darüber informiert, dass der Grund für die Verlängerung der Fristen für die Veröffentlichung der ungeprüften Jahresabschlüsse in den Herausforderungen liegt, denen sich das Unternehmen im Hinblick auf die notwendigen Offenlegungsanforderungen gemäß IFRS-17 in den Jahresabschlüssen gegenübersieht. Das Unternehmen wird sich an die von der CMA vorgegebenen Fristen für die Veröffentlichung der ungeprüften Abschlüsse für das dritte Quartal halten und wird daher die ersten Ergebnisse nicht am 15. Oktober 2023 veröffentlichen.