Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und ent- sprechende Satzungsänderung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der LEG Immobilien SE ist in §§ 9.11 bis 9.13 der Sat- zung festgesetzt.

Nach § 9.11 der Satzung der LEG Immobilien SE erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste Grundvergütung; die Mitglieder von Ausschüssen - mit Ausnahme der Mitglieder des Nomi- nierungsausschusses - erhalten zusätzlich eine feste Ausschussvergütung. § 9.11 der Satzung lautet:

"Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von EUR 90.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,5-fache, ein stellvertre- tender Vorsitzender erhält das 1,25-fache dieses Betrags. Die Mitglieder eines Aus- schusses des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Für die Mitglied- schaft und den Vorsitz im Nominierungsausschuss wird keine Vergütung gezahlt. Sämt- liche vorgenannten Vergütungen sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Ge- schäftsjahr eine entsprechende zeitanteilige Vergütung."

Die Hauptversammlung am 19. Mai 2022 hat die in §§ 9.11 bis 9.13 der Satzung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Vergütungssystems mit 97,34 % der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichts- rats wird mit Unterstützung eines renommierten unabhängigen externen Vergütungsberaters turnusmäßig überprüft. Dabei wird insbesondere auch die Aufsichtsratsvergütung bei ver- gleichbaren MDAX-Unternehmen und ergänzend die Aufsichtsratsvergütung bei ausgewähl- ten Immobiliengesellschaften einbezogen.

Aufgrund wachsender gesetzlicher und sonstiger regulatorischer Anforderungen und Verant- wortlichkeiten nimmt das Arbeitspensum der Ausschussmitglieder stetig zu. Vor diesem Hin- tergrund und unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Ausschussvergütung bei vergleichbaren Unternehmen sind Aufsichtsrat und Vorstand zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ausschussvergütung für Ausschussmitglieder von derzeit EUR 25.000,00 auf EUR 30.000,00 angehoben werden und die Vergütung für Ausschussvorsitzende entsprechend EUR 60.000,00 statt wie bisher EUR 50.000,00 betragen soll.

Die Erhöhung der Ausschussvergütung steht auch im Einklang mit der von Aufsichtsrat und Vorstand im Interesse der Gesellschaft angestrebten vergütungspolitischen Positionierung

der Aufsichtsratsvergütung im Markt und trägt dazu bei, dass die Aufsichtsratsvergütung wei- terhin im Interesse der LEG Immobilien SE liegt und - auch im Vergleich zur Aufsichtsratsver- gütung vergleichbarer Unternehmen - in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der Gesellschaft steht. Die Vergütungsregelun- gen berücksichtigen zudem weiterhin die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II.2. (Weitere Informatio- nen und Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7) dargestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Regelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der LEG Immobilien SE in § 9.11 der Satzung der LEG Immobilien SE wird wie folgt neu gefasst und das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der LEG Immobilien SE wird wie im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II.2. (Weitere Informationen und Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7) darge- stellt beschlossen:

"Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von EUR 90.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,5-fache, ein stellvertre- tender Vorsitzender erhält das 1,25-fache dieses Betrags. Die Mitglieder eines Aus- schusses des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Für die Mitglied- schaft und den Vorsitz im Nominierungsausschuss wird keine Vergütung gezahlt. Sämt- liche vorgenannten Vergütungen sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Ge- schäftsjahr eine entsprechende zeitanteilige Vergütung."

Die vorstehende Neufassung von § 9.11 der Satzung wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister und ist dann rückwirkend ab dem 24. Mai 2024 anzuwenden.

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LEG Immobilien SE published this content on 12 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 12:14:24 UTC.