dieser die Übermittlung der vorgenannten Bestätigung, so hat der Intermediär diese Bestätigung über die
Zählung der abgegebenen Stimmen unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
Rechte der Aktionäre
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR
2.148.221,79 oder aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 826.240 Stück) oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht aufgerundet auf die nächsthöhere ganze
Aktienzahl 192.308 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Koenig & Bauer AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, 10. April 2021, 24:00
Uhr (MESZ). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten
a. Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
An den Vorstand
Koenig & Bauer AG
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Fax: +49 (0) 931 909-4880
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3
COVID-19-Gesetz
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern
gemäß § 127 AktG unterbreiten. Solche Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Koenig & Bauer AG
Investor Relations
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
oder per Fax: +49 (0) 931 909-4880
oder per E-Mail: hauptversammlung@koenig-bauer.com
Die Koenig & Bauer AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, die ihr bis Montag, 26. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden
b. Adresse zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer Internetseite unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich machen. 8.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu
machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während der virtuellen
Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet
werden.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in Bezug auf Gegenanträge ebenfalls durch Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung ausüben. Die Ausführungen in III. 4. und III. 5. gelten
entsprechend.
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß Artikel 2 § 1
Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai
2021 kein Auskunftsrecht; auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
stehen hierfür nicht zur Verfügung. Ein Auskunftsrecht nach §§ 293, 293g Abs. 3 AktG über
alle für den Abschluss eines Unternehmensvertrages wesentlichen Angelegenheiten des anderen
Vertragsteils besteht in der virtuellen Hauptversammlung ebenfalls nicht. Den zur
Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten wird
gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz jedoch ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
c. Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen
bis spätestens zum Ablauf des Sonntag, den 9. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), nur über das
passwortgeschützte InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
unter Angabe der Nummer der Anmeldebestätigung einreichen. Auf anderen Wegen
eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Während der virtuellen
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1
Nr. 4 COVID-19-Gesetz
Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder per Vollmachtserteilung
ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des persönlichen Erscheinens die
Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt. Der
Widerspruch kann nur auf elektronischem Wege über das passwortgeschützte InvestorPortal
d.
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
ab Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2021 bis zu ihrer Schließung
durch den Versammlungsleiter erklärt werden.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG,
Artikel 2 § 1 Absatz 2 COVID-19-Gesetz finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter 9.
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
IV. Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
1. Zeitangaben in dieser Einberufung
Sämtliche Zeitangaben in Abschnitt III sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
2. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Teilnahme im Wege elektronischer Zuschaltung sowie zur Nutzung des InvestorPortals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie zusätzlich einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersandt bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im InvestorPortal auf der Anmeldeseite anmelden können.
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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)