Das Board of Directors der IRIS Corporation Berhad (IRIS) gab bekannt, dass IRIS am 16. August 2022 ein Joint Venture & Shareholder's Agreement (JVSA) mit Theta Edge Berhad (TEB) (gemeinsam als die Parteien bezeichnet) abgeschlossen hat, um die Rechte und Beziehungen von IRIS und TEB als Anteilseigner des Joint Venture Unternehmens (JVCo) zu regeln, die Rechte und Pflichten von IRIS und TEB in Bezug auf das JVCo zu regeln und sich gegenseitig an ihre Verpflichtungen zu den im JVSA festgelegten Bedingungen zu binden. Es wird erwartet, dass das Joint Venture den Weg für eine künftige Zusammenarbeit zwischen den Parteien ebnet, um zukünftige Projekte für die JVCo zu identifizieren und zu beschaffen. Dies steht im Einklang mit den Zielen von IRIS, von Zeit zu Zeit strategische Allianzen zum gegenseitigen Nutzen anzustreben. Die wichtigsten Bestimmungen des JVSA lauten unter anderem wie folgt: Der führende Partner für das Joint Venture wird IRIS sein.

Die Parteien vereinbaren, bei der Gründung des Joint Ventures zusammenzuarbeiten, um das Projekt für das JVCo zu beschaffen und das/die Projekt(e) und die damit verbundenen Dienstleistungen mit Hilfe des JVCo durchzuführen und auszuführen. IRIS und TEB haften gegenüber dem JVCo gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen des JVCo. Das Joint Venture beginnt mit dem Datum des JVSA und wird für einen Zeitraum von 1 Kalenderjahr fortgesetzt, sofern es nicht gemäß den Bestimmungen des JVSA beendet wird.

Falls das JVCo den Zuschlag für ein Projekt erhält, bleibt das JVSA in Kraft, bis das Projekt gemäß den Bedingungen des Hauptvertrags ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die JVCo hat während der gesamten Laufzeit des JVSA eine Kapitalbeteiligungsstruktur von IRIS: 70% und TEB: 30% (im jeweiligen Verhältnis). Alle neuen Aktien werden zunächst allen Aktionären in ihrem jeweiligen Verhältnis angeboten. Wenn ein Aktionär nicht zeichnet, wird seine Beteiligung an der JVCo verwässert und der andere Aktionär kann diese neuen Aktien zeichnen.