Infineon Technologies AG

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Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023

Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB

Entsprechenserklärung 2023 von Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2023 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

  • Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2022 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird dies auch zukünftig tun.

Anregungen aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen und entspricht allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Gesellschaft erfüllt freiwillig auch die nicht verpflichtenden DCGK-Anregungen mit Ausnahme der Anregungen A.8 sowie G.14.

Gemäß Anregung A.8 sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionär*innen über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Für eine börsennotierte Publikumsgesellschaft stellt die Einberufung einer Hauptversammlung - selbst unter Berücksichtigung der in einer Übernahmesituation gesetzlich vorgesehenen kürzeren Fristen - eine große organi­ satorische Herausforderung dar. Es ist fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch dann zu rechtfertigen ist, wenn keine relevanten Beschlussfassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung sollte deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen.

Gemäß Anregung G.14 sollten Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kon­ trollwechsels (Change of Control) nicht vereinbart werden. Die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen marktübliche Change of Control-Klauseln vor.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Grundlagen der Unternehmensverfassung

Die Infineon Technologies AG mit Sitz in Neubiberg (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126492, hat als Aktiengesell- schaft deutschen Rechts drei Organe - die Hauptversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Aufgaben der Organe ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz (AktG) und der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht ist. Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von elektronischen Bauelementen, elektronischen Systemen und Software sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Die Aktionär*innen treffen ihre Entscheidungen im Rahmen der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung, die als physische oder als virtuelle Ver- sammlung ausgestaltet sein kann. Jede Aktie hat eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionär*innen berechtigt, die im Aktienregister ein­ getragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse zu den ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere zur Gewinnverwendung, zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, zur Wahl des Abschlussprüfers, zu Unternehmensverträgen und zu Satzungsänderungen. ­Aktionär*innen können Anträge stellen und haben in der Hauptversammlung ein umfassendes Rede- und Fragerecht. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen

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zudem Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten, gerichtliche Sonderprüfun­ gen verlangen und Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen deren Organe geltend machen. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf der Internet-Seite von Infineon zur Verfügung. Die Investor-Relations-Abteilung von Infineon ist das ganze Jahr über sowohl telefonisch als auch auf elektronischem Wege erreichbar, um den Informationsaustausch zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionär*innen sicherzustellen.

Das AktG sieht ein zweistufiges System der Verwaltung der Gesellschaft vor, nämlich die Führung des Unternehmens durch den Vorstand und dessen Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Dabei wird er vom Aufsichtsrat sowohl überwacht als auch beraten. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds jederzeit abberufen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend. Der Vorstand bedarf für bestimmte Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Standards guter und verantwortungsbewusster

Unternehmensführung

Eine verantwortungsvolle, transparente und wertorientierte Unternehmensführung setzt nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Infineon Technolo­ gies AG ein umfassendes Corporate-Governance-Konzept voraus. Gute Corporate Governance dient der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen sowie der Öffentlichkeit in unser Unter­ nehmen­. Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte sorgen dafür, dass die Corporate Governance in allen Bereichen des Unternehmens aktiv gelebt und ständig weiter­ entwickelt wird. Neben dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umfasst Corporate Governance bei Infineon auch die Compliance - dabei insbesondere die Leitlinien für das unternehmerische Verhalten ("Business Conduct Guidelines"), die Corporate Governance Principles sowie die Standards des internen Kontrollsystems.

Darüber hinaus entspricht es unserem Verständnis von guter Corporate Governance, dass Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft grund- sätzlich keine Kredite gewährt werden.

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Business Conduct Guidelines

Wir führen unser Geschäft verantwortungsvoll in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regelungen und haben verschiedene Richtlinien auf- gestellt, die dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Die Business Conduct Guidelines der Infineon Technologies AG als wichtigster Bestandteil unserer Corporate Governance

sind auf der Internet-Seite www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-­governance/compliance/business-conduct-guidelines/veröffentlicht und für den Vorstand und alle Mitarbeiter*innen weltweit verbindlich. Sie enthalten insbesondere Regelungen zum gesetzeskonformen Verhalten, zum Umgang mit Geschäftspartner*innen und Dritten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum Umgang mit Firmeneinrichtun­­­ gen, Daten und Informationen sowie zu den Themen Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit. Daneben enthalten sie aber auch Regeln zum Umgang mit Beschwerden und mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Business Conduct Guidelines und andere für Infineon verbindliche Vorschriften. Um die Grundsätze der Business Conduct ­Guidelines zu vermitteln, ist von allen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeiter*innen regelmäßig ein onlinebasiertes Trainingsprogramm zu absolvieren.

Corporate Compliance Officer und Compliance-Panel

Infineon unterhält ein eigenständiges Compliance Office. Damit bekräftigt Infineon sein klares Bekenntnis zu uneingeschränkter Rechtstreue und der Einhaltung ethischer Standards, welche die legitimen Interessen von Mitarbeiter*innen, Lieferanten, Kunden und Aktionär*innen schützen, die Reputation Infineons bewahren und zugleich die Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen. Neben den Compliance-Zielen der Prävention von Fehlverhalten und Wissensvermittlung des gewünschten Verhaltens sowie der Risikominimierung dient die Sicherstellung der Compliance dazu, das Ansehen von Infineon als verlässlicher und fairer Geschäftspartner nachhaltig zu ­festigen und damit zum Gesamterfolg des Unternehmens beizutragen.

Der Corporate Compliance Officer der Infineon Technologies AG berichtet direkt an den Finanzvorstand. Der Corporate Compliance Officer verantwortet die stetige

Weiterentwicklung­des globalen Compliance-Management-Systems auf Basis einer Risikoanalyse. Dies umfasst die Koordination und Implementierung spezifischer ­Maßnahmen zur Mitigierung der identifizierten Risiken. Der Corporate Compliance Officer und das Compliance-Team erstellen Richtlinien, beraten die Mitarbeiter*innen, nehmen Beschwerden und Hinweise - auch anonym - entgegen und leiten die ­

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Aufklärung von Compliance-Fällen. Darüber hinaus führt der Corporate Compliance Officer regelmäßig verpflichtende Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu Compliance-Themen, insbesondere zum Kartellrecht und zur Korruptionspräven­ tion, durch. Gemeinsam mit der Rechtsabteilung werden zudem alle Mitglieder der Geschäftsleitungen­ der Infineon-Konzerngesellschaften zu spezifischen Compliance- und Legal-/Governance-Themen geschult.

Der Corporate Compliance Officer wird von regionalen Compliance Officers und

­Compliance-Fachverantwortlichen unterstützt. Die Gesellschaft hat außerdem ein Compliance-Panel eingerichtet, das sich aus den Leiter*innen der Bereiche Recht, Personal, interne Revision und Unternehmenssicherheit sowie dem Corporate Com­ pliance Officer zusammensetzt. Primäre Aufgabe des Panels ist es, über den Stand der Compliance im Unternehmen zu beraten sowie Grundsatzthemen zur laufenden Verbesserung des Compliance-Systems zu erörtern. Als wichtigen Bestandteil des Compliance-Systems hat das Unternehmen ein Hinweisgebersystem implementiert. Infineon-Mitarbeiter*innen können sich vertraulich, auch anonym, an die Integrity Line, den Corporate Compliance Officer und/oder die regionalen Compliance Officers wenden, um mögliche Verstöße gegen interne Richtlinien und Gesetze zu melden. Das Corporate Compliance Office geht jedem Hinweis nach und entscheidet, zum Teil unter Einbeziehung des Compliance-Panels, über die Aufnahme interner Untersuchungen.

Die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den geprüften Konzern­ gesellschaften wird durch regelmäßige interne und auch externe Audits sichergestellt.

Risikomanagement

Der Vorstand betrachtet ein systematisches und effektives Risiko- und Chancenmanage­ ment als wichtigen Teil guter Corporate Governance und wesentlichen Erfolgsfaktor für unser Geschäft. Es sorgt dafür, dass Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und Risikopositionen minimiert werden. Durch diese Transparenz der unternehmens­ weiten Risikosituation wird ein zusätzlicher Beitrag zur systematischen und kontinu­ ierlichen Steigerung des Unternehmenswerts geleistet. Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht seinerseits, dass die Angemes­ senheit und Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagements sowie des internen ­Kontrollsystems regelmäßig überprüft wird.

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Einzelheiten zum Risikomanagement bei Infineon sind im Kapitel "Risiko- und

Chancenbericht"­des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht dargestellt,­ der sowohl das Risiko- und Chancenmanagement als auch das interne ­Kontrollsystem bei Infineon näher beschreibt.

D&O-Versicherung

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Die Versicherung deckt das persönliche Haftungs­ risiko für den Fall ab, dass Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie bestimmte weitere Führungskräfte und Mitarbeiter*innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Gemäß § 93 Abs. 2 AktG wurde für die betreffenden Vorstandsmitglieder ein Selbstbehalt von 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen festen Vergütung in der D&O-Police vereinbart, der von den Vorstandsmitgliedern selbst versichert werden kann. Ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vereinbart.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Seit dem Geschäftsjahr 2009 erstellt die Infineon Technologies AG den Konzernab- schluss ausschließlich nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der ­Infineon Technologies AG wird nach den Vorschriften des HGB erstellt. Der Jahres- und der Konzernabschluss der Infineon Technologies AG sowie der zusammen­ gefasste Lagebericht werden nach Billigung durch den Aufsichtsrat innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres veröffentlicht.

Der Jahres- und Konzernabschluss unseres Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("KPMG"), München (Deutschland), geprüft. Die Prüfung umfasste auch das Risikofrüherkennungssystem und die Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

Außerdem wurde der Halbjahresfinanzbericht einer prüferischen Durchsicht nach

  • 115 Abs. 5 WpHG durch die KPMG unterzogen. Der Halbjahresabschluss wurde, ebenso wie der Jahres- und Konzernabschluss, vor der Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erörtert.

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Der Vorstand der Gesellschaft muss nach deutschem Recht einen "Bilanzeid" leisten. Die hierzu erforderlichen Angaben werden in einem internen Verfahren von Führungs­ kräften, die unternehmerische Verantwortung tragen, gegenüber dem Vorstand bestätigt.

Die Vorschriften der EU-Abschlussprüferverordnung sehen eine regelmäßige externe Rotation des Abschlussprüfers vor, sodass das Abschlussprüfermandat der KPMG über das Geschäftsjahr 2023 hinaus nicht verlängert werden kann. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 nach Abschluss des vom Investitions-, Finanz- und Prüfungs­­ ausschuss durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens beschlossen, der Hauptversammlung 2024 die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Deutschland), als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen. Die Aktionär*innen werden in der Hauptversammlung im Februar 2024 über die Wahl von Deloitte entscheiden.

Berichterstattung

Infineon erstattet nach einem festen Finanzkalender viermal im Jahr Bericht über die Geschäftsentwicklung und Lage des Unternehmens. Die Vorstandsmitglieder informieren Aktionär*innen, Analyst*innen, Medien und Öffentlichkeit über die Quartals- und Jahresergebnisse. Unsere umfangreiche Investor-Relations-Arbeit umfasst regel- mäßige Treffen sowie Telefon- und Videokonferenzen mit Analyst*innen und institutio­­ nellen Anlegern. Berichte, Mitteilungen und Informationen stehen in der Regel auf unserer Internet-Seite( www.infineon.com ),sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache, zur Verfügung.

Neben der regelmäßigen Berichterstattung veröffentlicht die Infineon Technologies AG in Ad-hoc-Mitteilungen nicht öffentlich bekannte Informationen, die geeignet sind, im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Infineon-Aktie erheblich zu beeinflussen.

Die Gesellschaft verfügt über ein Disclosure Committee, das aus erfahrenen Führungs­ kräften der Bereiche Investor Relations, Kommunikation, Finanzen, Finanzbericht­ erstattung und Bilanzierung, Controlling, Steuern sowie Recht besteht und die Veröffentlichung­ bestimmter Finanzzahlen und -daten sowie anderer wesentlicher Informationen sowohl im Rahmen der regelmäßigen Finanzberichterstattung als auch der Ad-hoc-Publizität überprüft.

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Meldepflichtige Geschäfte mit Finanzinstrumenten ("Managers' Transactions")/Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen (bei Infineon die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats), sowie zu diesen in enger Beziehung stehende Personen sind rechtlich verpflichtet, der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­ aufsicht (BaFin) eigene Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von drei Geschäftstagen­ mit- zuteilen. Dies gilt jedoch nur, solange die Gesamtsumme der von einer mitteilungs- pflichtigen Person getätigten Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres ­mindestens €20.000 beträgt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die ihr zugehenden Mitteilungen­ unverzüglich, spätestens aber zwei Geschäftstage nach Erhalt der Mitteilung­ zu ver- öffentlichen und an das Unternehmensregister zu übermitteln. Die Veröffentlichung wird außerdem der BaFin mitgeteilt.

Aktienbasierte Programme für Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglieder

Die Pläne unserer aktienbasierten Programme sind auf unserer Internet-Seiteunter  www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-governance/#remunerationeinsehbar.

Auch im Geschäftsjahr 2023 kam als Teil der langfristigen Vergütung für Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter*innen des Unternehmens weltweit ein sogenannter Performance Share-Plan (PSP) zur Anwendung. Der gleiche Plan gilt für die Vorstands- mitglieder, die hierauf - anders als die übrigen Planteilnehmer*innen - allerdings einen vertraglichen Anspruch haben. Die wesentlichen Planbedingungen für die Vor- standsmitglieder werden im Vergütungsbericht, der auf der Internet-Seite von Infineon zugänglich ist ( www.infineon.com/verguetungsbericht ),dargestellt. Für die übrigen PSP- Teilnehmer*innen gelten im Wesentlichen die gleichen Bedingungen, abweichende Regelungen sind lediglich hinsichtlich des zum Teil obligatorischen Eigeninvestments in Infineon-Aktien und im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens vorgesehen.

Zudem besteht für Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter*innen des Unter­ nehmens weltweit ein sogenannter Restricted Stock Unit-Plan (RSUP).

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Nachhaltigkeit

Infineon verbindet unternehmerischen Erfolg mit verantwortungsvollem Handeln. Wir achten auf den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und lösen ­wichtige gesellschaftliche Herausforderungen: effiziente Energienutzung, umwelt- gerechte Mobilität und Sicherheit in einer vernetzten Welt.

Wir verstehen Nachhaltigkeit als eine Symbiose aus Wirtschaftlichkeit, Ökologie und sozialem Engagement, wobei wir kontinuierlich die Bedeutung kultureller Vielfalt

respektieren­und anerkennen. Dies spiegelt sich in unserer Corporate Social Responsi­ bility (CSR)-Politik wider, die Leitlinien für eine verantwortliche und nachhaltige ­Wirtschaftstätigkeit festlegt. Sie basiert auf der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an den Orten, an denen wir wirtschaftlich tätig sind, und der freiwilligen Verpflich­ tung, die zehn Prinzipien des UN Global Compact zu befolgen, den wir 2004 unterzeichnet haben. Darüber hinaus bilden interne Regelwerke und Anforderungen, freiwilliges Engagement sowie die Anforderungen unserer Kunden und Investor*innen einen zusätzlichen Rahmen unserer Herangehensweise. Weitere Informationen hierzu können auf unserer Internet-Seite( www.infineon.com/nachhaltigkeit ) sowie im Bericht "Nach­ haltigkeit bei Infineon" ( www.infineon.com/nachhaltigkeit_reporting ) eingesehen werden.

Nachhaltigkeitsthemen werden auf Vorstandsebene primär im Ressort des Chief ­Digital Transformation Officer verantwortet, wobei Berichterstattungs- und Risiko- managementthemen beim Chief Financial Officer liegen. Die Gesellschaft hat außer­ dem ein regelmäßig tagendes Corporate Social Responsibility (CSR)-Board einge­­ richtet, dem - als crossfunktionalem Gremium - neben dem Chief Digital Transfor­ mation Officer und dem Chief Financial Officer im Wesentlichen die Leiter*innen beziehungsweise deren Vertreter*innen der mit Nachhaltigkeitsthemen befassten Zentralbereiche und Funktionen im Unternehmen angehören. Primäre Aufgabe des CSR-Boards ist es, über zentrale Nachhaltigkeitsthemen (etwa die Klimastrategie, Diversity, die ­EU-­Taxonomie oder nachhaltigkeitsbezogene Aspekte in Bezug auf

Lieferketten­wie beispielsweise das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfalts- pflichten zur Vermeidung­ von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten) zu ­beraten, sich zu koordinieren und Entscheidungen zu treffen beziehungsweise solche des Vorstands vorzubereiten.

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Die Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat umfasst insbe­ sondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die daher innerhalb des Aufsichtsrats nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen behandelt werden. So befasst sich der Strategie- und Technologieausschuss unter anderem mit Fragen der Nachhaltig- keitsstrategie. Der Präsidialausschuss berücksichtigt bei der Festlegung des Vorstands­ vergütungssystems und seinen Entscheidungen zu Zielen, Zielkurven und Ziel­ erreichungen­ bezüglich der variablen Vorstandsvergütung auch den Bereich ESG (Environmental, Social, Governance). Schließlich überwacht der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss sämtliche Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeits- berichterstattung. Die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder verfügt über ausgeprägte Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit; als besondere ESG-Expert*innen im Auf- sichtsrat zeichnen sich Margret Suckale durch ihre Ausbildung und ihre bisherigen beruflichen Positionen (für den Bereich Social & Governance) sowie Dr. Herbert Diess aufgrund seiner wertvollen Fachkenntnisse im Hinblick auf Elektromobilität (für den Bereich Environmental) aus. Aber auch in anderen Zukunftsthemen wie insbe­ sondere­ der Solarenergie, den erneuerbaren Energien und in diesem Zusammenhang im Bereich Environmental hat Dr. Herbert Diess in den vergangenen Jahren große Expertise aufbauen können.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Vorstand

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Gesellschaft und insgesamt für die Führung der Gesellschaft verantwortlich. Im Rahmen der Gesetze ist er allein dem Unter- nehmensinteresse verpflichtet und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder*innen. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die strategische Aus- richtung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation.

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Die Vorstandsmitglieder legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unver- züglich offen. Im Geschäftsjahr 2023 sind bei Vorstandsmitgliedern keine Interessen- konflikte aufgetreten.

Der DCGK verlangt vor der Übernahme von Nebentätigkeiten - insbesondere externer Aufsichtsratsmandate - durch Vorstandsmitglieder die Zustimmung des Aufsichts- rats. Bei den übernommenen Mandaten waren keine Interessenkonflikte erkennbar.

Der*Die Vorstandsvorsitzende koordiniert die Zusammenarbeit des Vorstands mit dem Aufsichtsrat. Er*Sie hält mit dem*der Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig Kontakt und informiert ihn*sie unverzüglich über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind.

Davon unabhängig informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen insbesondere der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der wirtschaftlichen Situation, der Finanz- und Investitionsplanung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance sowie weiterer Risikofunktionen. Die Informations- und Berichts- pflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat werden vornehmlich durch Berichterstattung in den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen eingehalten; ent- scheidungsnotwendige Unterlagen werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung gestellt. Sofern erforderlich berichtet der Vorstand dem ­Aufsichtsrat aber auch in zusätzlichen außerordentlichen Sitzungen über die aktuelle Geschäftslage.

Der Vorstand der Gesellschaft hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffent- licht ist. Unter anderem sind darin bestimmte Maßnahmen und Geschäfte des ­Vorstands festgelegt, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

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Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der Infineon Technologies AG besteht derzeit aus fünf Mitgliedern. Aktuell gehören dem Vorstand vier Männer (80 Prozent) sowie eine Frau (20 Prozent), jeweils in der Altersgruppe ab 50 Jahren, an. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Name

Ressort

Geburts-

Erst­

Ende der aktuellen

jahr

bestellung

Bestellperiode

Jochen Hanebeck (Vorsitzender)

Chief Executive Officer

1968

2016

31. März 2027

Elke Reichart

Chief Digital

Transformation Officer

1965

2023

31. Oktober 2026

Dr. Sven Schneider

Chief Financial Officer

1966

2019

30. April 2027

Andreas Urschitz

Chief Marketing Officer

1972

2022

31. Mai 2025

Dr. Rutger Wijburg

Chief Operations Officer

1962

2022

31. März 2025

Weitere Informationen, auch zu Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, sind auf der Internet-Seite von Infineon veröffentlicht.

Vorstandsausschüsse/Ressortzuständigkeiten

Zur Durchführung von Prüfungen und zur Vorbereitung sowie Durchführung von Vor- standsbeschlüssen können Vorstandsausschüsse gebildet werden. Derzeit bestehen keine Vorstandsausschüsse.

Unbeschadet des Grundsatzes der Gesamtverantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder­ und der Verpflichtung der Vorstandsmitglieder zur kollegialen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterrichtung und Überwachung besteht ein Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand, der verschiedene Ressortzuständigkeiten für jedes einzelne Vor- standsmitglied vorsieht. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen des ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereichs allein geschäftsführungs- befugt; eine Einzelvertretungsbefugnis wird dadurch nicht begründet. In der Geschäfts­ ordnung für den Vorstand - und ergänzend in den internen Corporate Governance Principles - sind wesentliche Aufgabenbereiche und Themen festgelegt, über die nur der Gesamtvorstand entscheiden darf.

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Aufsichtsrat

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen informiert und stimmt mit ihm die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Der Aufsichts- rat erörtert die Finanzberichte; er prüft und billigt den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Infineon Technologies AG. Wesentliche Vorstandsentscheidun­ gen, wie die konzernweite Finanz- und Investitionsplanung sowie größere Akquisitio­­ nen und Beteiligungen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen, unterliegen seiner Zustimmung.

Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, hat der*die Aufsichtsrats­ vorsitzende in einer erneuten Abstimmung bei nochmaliger Stimmengleichheit zwei Stimmen. Im Zusammenhang mit den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen findet jeweils eine separate Vorbesprechung sowohl der Aktionär*innen- als auch der Arbeitnehmer*innenvertreter*innen statt. Auch im Rahmen der Sitzungen tagt der Aufsichtsrat regelmäßig ohne den Vorstand.

Der*Die Aufsichtsratsvorsitzende kann mit Investor*innen über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche führen. Sofern solche Gespräche stattgefunden haben, berichtet der*die Aufsichtsratsvorsitzende in der darauffolgenden Sitzung dem gesamten ­Aufsichtsrat über deren wesentliche Inhalte. Ergänzend hat der Aufsichtsrat eine Richtlinie für die Kommunikation des Aufsichtsrats mit Investor*innen beschlossen.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Nachdem die letzte Überprüfung im Geschäftsjahr 2022 mit Unterstützung eines renommierten externen Beraters statt- fand und persönliche Interviews mit allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des ­Vorstands durchgeführt wurden, kam im Geschäftsjahr 2023 ein interner Fragebogen zum Einsatz. Über diesen wurde vor allem nachgehalten, inwiefern die im Geschäfts- jahr 2022 mit dem externen Berater diskutierten Themen aufgegriffen und umgesetzt

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wurden. Die Ergebnisse aus der Fragebogenerhebung wurden anschließend in einer Aufsichtsratssitzung vom 7. August 2023 erörtert und werden auch noch einmal im Rahmen eines separaten ganztägigen Aufsichtsratsworkshops vertieft. Wesentliche Defizite wurden nicht festgestellt. Es wurde aber unter anderem eingehend über die Vertiefung bestimmter Kompetenzbereiche im Aufsichtsrat, das Verhältnis der Aus- schüsse zum Plenum sowie eine noch intensivere Befassung des Aufsichtsrats mit strategischen Themen diskutiert.

Die Aufsichtsratsmitglieder legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unver- züglich offen. Im Geschäftsjahr 2023 sind bei Aufsichtsratsmitgliedern keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fort­ bildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie werden dabei in angemesse­ner­ Weise von der Gesellschaft unterstützt. So werden beispielsweise zu bestimmten Themen - im Geschäftsjahr 2023 unter anderem zur EU-Taxonomie und zu neuen regulatorischen­ Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene - interne Schulungen­ durchgeführt. Ergänzend wird für neue Aufsichtsratsmitglieder ein umfas­ sendes Onboarding-Programm angeboten.

Der Aufsichtsrat für das Gesamtgremium und der Investitions-, Finanz- und Prüfungs- ausschuss für seine Tätigkeit haben Geschäftsordnungen beschlossen, die auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht sind.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG besteht derzeit aus 16 Mitgliedern und setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu jeweils gleichen Teilen aus Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen zusammen. Die Aktionär*innenvertreter*innen werden von der Hauptversammlung, die Arbeit- nehmer*innenvertreter*innen von Delegierten der Mitarbeiter*innen der deutschen Infineon-Betriebsstätten nach Maßgabe des MitbestG gewählt. Die nach dem Gesetz maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt rund fünf Jahre. Dem Auf- sichtsrat gehört kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Infineon Technologies AG an. Der Aufsichtsrat ist aktuell zu 43,75 Prozent mit Frauen und zu 56,25 Prozent mit Männern besetzt.

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Aufsichtsratsausschüsse

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von fünf Ausschüssen vor. Dies sind der - bereits gesetzlich erforderliche - Vermittlungsausschuss, des Weiteren der Präsidialausschuss und der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss, der Strategie- und Technologieausschuss sowie der vom DCGK empfohlene Nominierungs­ausschuss­. Alle Aufsichtsratsausschüsse - mit Ausnahme des lediglich mit Aktionär*innenver- treter*innen besetzten Nominierungsausschusses - sind paritätisch besetzt.

Der Vermittlungsausschuss, dem der*die Aufsichtsratsvorsitzende, dessen*deren Stellvertreter*in und je ein*e weitere*r Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innen­ vertreter*in angehören, unterbreitet dem Aufsichtsrat konkrete Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang über deren Bestel­ lung die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmit­ glieder nicht erreicht wird.

Der Präsidialausschuss, dem der*die Aufsichtsratsvorsitzende, dessen*deren

­Stellvertreter*in und je zwei weitere Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenver- treter*innen angehören, bereitet unter anderem die Entscheidungen des Aufsichts- ratsplenums über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorstandsvergütung vor. In diesem Zusammenhang berücksichtigt der Präsidial-

ausschuss bei seinen Entscheidungen­zu Zielen, Zielkurven und Zielerreichungen bezüglich der variablen Vorstandsvergütung auch ESG-Themen. Eine eigene Ent- scheidungsbefugnis hat der Präsidialausschuss im Hinblick auf die Verträge mit ­Vorstandsmitgliedern, soweit nicht die Bezüge betroffen sind.

Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss (Prüfungsausschuss) besteht aus jeweils zwei Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Friedrich Eichiner, verfügt aufgrund seiner

­langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand der BMW AG sowie als Prüfungsausschuss- vorsitzender der Allianz SE über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung (also besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungs­ legungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme) und

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Abschlussprüfung; dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Damit qualifiziert sich Dr. Friedrich Eichiner als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK.

Ute Wolf als Mitglied des Prüfungsausschusses kann ebenfalls Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung vorweisen. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als ehemalige Finanzvorständin der Evonik Industries AG sowie ihrer aktuellen Funktion als Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Klöckner & Co. SE und des Risiko- und Prüfungsausschusses der DWS Group GmbH & Co. KGaA verfügt Ute Wolf über eine vielschichtige und ausgeprägte Managementerfahrung sowie unter anderem über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungs- grundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie in der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Damit qualifiziert sich Ute Wolf als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK.

Im Aufsichtsratsplenum weisen schließlich auch Dr. Manfred Puffer und Dr. Ulrich Spiesshofer aufgrund ihrer Ausbildung und langjährigen Vorstandstätigkeit in großen Unternehmen entsprechende Finanzexpertise auf.

Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess und erörtert und prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie die Halb- jahres- und Quartalsabschlüsse. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahres- und Konzern­ abschlusses durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Auf- sichtsrat Empfehlungen zur Wahl des Abschlussprüfers. Er erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten an den von der Hauptversammlung gewählten Abschluss- prüfer, legt gemeinsam mit dem*der Vertreter*in des Abschlussprüfers die Prüfungs- schwerpunkte fest, prüft regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung und ist für die Festsetzung der Vergütung des Abschlussprüfers zuständig. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und entscheidet in diesem Zusammenhang über die Zulässigkeit und den Umfang von Nichtprüfungsleistungen.

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Der*Die Vorsitzende­ des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Ausschuss- sitzungen in regelmäßigem Dialog mit dem Abschlussprüfer sowie dem Finanzvorstand.

Der Prüfungsausschuss bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats zur nicht- finanziellen Erklärung/zum nichtfinanziellen Bericht vor, des Weiteren zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung/des nichtfinanziellen Berichts sowie des Vergütungs- berichts; etwaige Prüfungsaufträge werden durch den Prüfungsausschuss erteilt. Darüber hinaus überwacht der Prüfungsausschuss sämtliche Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Prüfungsausschuss ist ferner zuständig für die Erörterung von Compliance-Fragen. Der Vorstand und der Corporate Compliance Officer erstatten dem Prüfungsaus- schuss regelmäßig Bericht über Struktur und Arbeit der Compliance-Organisation und informieren über auftretende Compliance-Fälle.

Darüber hinaus überwacht der Prüfungsausschuss unter anderem die Angemessen- heit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems. Die interne Revision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss.

Dem Prüfungsausschuss wird außerdem jährlich zu den Themen Cyber & Information Security Bericht erstattet. Darin wird über aktuelle Entwicklungen, Risiken, Maßnahmen zur Risikoreduktion sowie, falls relevant, Ergebnisse externer Prüfungen und Zerti- fizierungen berichtet. Zusätzlich enthalten sind relevante Ereignisse sowie deren Aus- wirkungen auf Infineon im Berichtszeitraum (beispielsweise Cybervorfälle bei Infineon, kritische Schwachstellen, allgemeine Cyberangriffe/-vorfälle und Sicherheitslage).

Weitere regelmäßige Berichte an den Prüfungsausschuss betreffen die Bereiche Tax Compliance, Environment/Safety/Health (einschließlich der Anforderungen zur Lieferkette), Exportkontrolle und Datenschutz. Des Weiteren wird auch zu sonstigen relevanten rechtlichen und regulatorischen Themen berichtet.

Schließlich ist der Prüfungsausschuss zuständig für die Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats zu bestimmten Eigen- und Fremdkapitalmaßnahmen, wobei stets eine umfassende Information des gesamten Aufsichtsratsplenums zu solchen Maß- nahmen sichergestellt wird.

Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den*die Ausschussvorsitzende*n unmittelbar bei den Leiter*innen derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die dort für die den Ausschuss betreffenden Aufgaben zuständig sind, ­Auskünfte einholen. Der*Die Ausschussvorsitzende hat die eingeholte Auskunft allen Ausschussmitglie­ dern mitzuteilen. Werden Auskünfte eingeholt, ist der Vorstand hierüber unverzüglich zu unterrichten.

Der Prüfungsausschuss berät in jeder seiner ordentlichen Sitzungen mit dem*der ­Vertreter*in des Abschlussprüfers auch ohne den Vorstand. Gleiches gilt für die Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, in denen sich das Gremium in Anwesenheit eines*r Vertreters*in des Abschlussprüfers mit abschlussrelevanten Themen befasst.

Der Strategie- und Technologieausschuss, dem je drei Aktionär*innen- und Arbeit- nehmer*innenvertreter*innen angehören, beschäftigt sich mit der Geschäftsstrategie, einschließlich Fragen der Nachhaltigkeitsstrategie, und wichtigen Technologiefragen.

Der Nominierungsausschuss, dem der*die Aufsichtsratsvorsitzende und zwei weitere Aktionär*innenvertreter*innen angehören, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahl- vorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidat*innen vor.

Alle Ausschüsse berichten dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig umfassend über ihre Arbeit.

Informationen über die aktuelle personelle Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich im Konzernanhang unter Nr. 30.

Infineon Technologies AG

Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023

Sitzungsteilnahme

Die individuelle Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus nach- folgender Tabelle:

Sitzungs­

Anwesenheit

anwesenheit

in %

Aufsichtsratsplenum

Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Aufsichtsratsvorsitzender)

6/6

100 %

Xiaoqun Clever-Steg

9/9

100 %

Johann Dechant

9/9

100 %

Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023, Aufsichtsratsvorsitzender)

3/3

100 %

Dr. Friedrich Eichiner

9/9

100 %

Annette Engelfried

9/9

100 %

Peter Gruber

9/9

100 %

Klaus Helmrich (seit 16. Februar 2023)

6/6

100 %

Hans-Ulrich Holdenried (bis 16. Februar 2023)

3/3

100 %

Dr. Susanne Lachenmann

9/9

100 %

Géraldine Picaud (bis 2. Februar 2023)

2/2

100 %

Dr. Manfred Puffer

7/9

77,78 %

Melanie Riedl

9/9

100 %

Jürgen Scholz

9/9

100 %

Dr. Ulrich Spiesshofer

9/9

100 %

Margret Suckale

9/9

100 %

Mirco Synde

9/9

100 %

Diana Vitale

8/9

88,89 %

Ute Wolf (seit 22. April 2023)

4/4

100 %

Vermittlungsausschuss (keine Sitzungen)

Nominierungsausschuss

Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Vorsitzender des Ausschusses)

3/3

100 %

Dr. Friedrich Eichiner

6/6

100 %

Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023)

3/3

100 %

Géraldine Picaud (bis 2. Februar 2023)

2/2

100 %

Dr. Manfred Puffer (bis 16. Februar 2023)

3/3

100 %

Margret Suckale

6/6

100 %

10

Sitzungs­

Anwesenheit

anwesenheit

in %

Präsidialausschuss

Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Vorsitzender des Ausschusses)

4/4

100 %

Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023)

2/2

100 %

Johann Dechant

6/6

100 %

Dr. Friedrich Eichiner (seit 16. Februar 2023)

4/4

100 %

Annette Engelfried

6/6

100 %

Hans-Ulrich Holdenried (bis 16. Februar 2023)

2/2

100 %

Margret Suckale

6/6

100 %

Diana Vitale

6/6

100 %

Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss

Dr. Friedrich Eichiner (Vorsitzender des Ausschusses)

5/5

100 %

Johann Dechant

5/5

100 %

Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023)

2/2

100 %

Annette Engelfried

5/5

100 %

Ute Wolf (seit 22. April 2023)

3/3

100 %

Strategie- und Technologieausschuss

Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Vorsitzender des Ausschusses)

1/1

100 %

Xiaoqun Clever-Steg

3/3

100 %

Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023)

2/2

100 %

Peter Gruber

3/3

100 %

Dr. Susanne Lachenmann

3/3

100 %

Jürgen Scholz

3/3

100 %

Dr. Ulrich Spiesshofer

3/3

100 %

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 wird auf den ausführlichen Vergütungsbericht ( www.infineon.com/verguetungsbericht )ver- wiesen, des Weiteren auf die Darstellung der Vergütungssysteme für Vorstand

und Aufsichtsrat( www.infineon.com/vorstandsverguetungssystemundwww.infineon.com/ aufsichtsratsverguetungssystem ).

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Infineon Technologies AG published this content on 24 November 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 November 2023 10:07:12 UTC.