IL&FS Transportation Networks Limited ist nicht in der Lage, seine Verpflichtungen in Bezug auf die Zinsen/den Teil des Kapitals der nicht wandelbaren Schuldverschreibungen, die am 28. März 2024 fällig sind, zu erfüllen: Art der Verpflichtung/Typ des Instruments (börsennotierte Schuldverschreibungen, MTNs, FCCBs usw. mit ISIN wie zutreffend): Gesicherte, bewertete, börsennotierte, rückzahlbare nicht wandelbare Schuldverschreibungen. Tranche XXIV- Serie II (Wertpapier ITNL25) ISIN: INE975G07068.

Anzahl der Anleger in dem Wertpapier zum Zeitpunkt des Ausfalls: 19. Datum des Ausfalls: 28. März 2024. Einzelheiten der Verpflichtung (Laufzeit, Kupon, besichert/unbesichert usw.): Laufzeit: 7 Jahre.

Kupon-Satz: 9,15% p.a. Kuponzahlungsfrequenz: Vierteljährlich. Sicherheit: Die Schuldverschreibungen sind durch ein erstrangiges, gleichrangiges Pfandrecht an den verpfändeten Vermögenswerten gesichert, das bei der ROC eingetragen ist. Derzeitiger Verzugsbetrag (Betrag in INR) (Bitte geben Sie eine Aufschlüsselung der Raten und Zinsen an): Fällige Zinsen: INR 14.218.750.

[Zeitraum, für den die Zinsen fällig waren: 28. Dezember 2023 bis 28. März 2024 - 91 Tage] - Teilbetrag der Hauptsumme INR 125.000.000. Bruttokapitalbetrag, bei dem der oben genannte Verzug eingetreten ist (in INR Millionen): INR 1.000 Millionen. Gesamtbetrag der ausgegebenen Wertpapiere (in INR Mio.): INR 1.000 Millionen.

Im Rahmen der Zwischenausschüttung hat das Unternehmen am 18. Oktober 2023 eine Zahlung von INR 80.392.529/- an die NCD-Inhaber geleistet. Im Anschluss an diese Zahlung wird der ausstehende Wert der NCDs im Umfang der Auszahlung reduziert. Gemäß dem Beschluss des Hon'ble National Company Law Appellate Tribunal ("NCLAT") vom 15. Oktober 2018 ("Moratoriumsbeschluss") ist es dem Unternehmen untersagt, Zahlungen an alle seine Gläubiger zu leisten.

In einer weiteren Verfügung des NCLAT vom 11. Februar 2019 wurde das Unternehmen als "rotes Unternehmen" eingestuft und bestätigt, dass die Moratoriumsverfügung weder aufgehoben noch in irgendeiner Weise geändert worden ist. In Anbetracht dessen und in Übereinstimmung mit den oben genannten Anordnungen ist das Unternehmen nicht in der Lage, Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Zinsen/Kapital auf nicht wandelbare Wertpapiere einzugehen.