Golden Power Group Holdings Limited gab bekannt, dass Herr Ma Sai Yam mit Wirkung zum 31. Mai 2022 als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten ist und nicht mehr Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses der Gesellschaft ist. Der Rücktritt von Herrn Ma ist auf seine anderen persönlichen und geschäftlichen Verpflichtungen zurückzuführen. Der Verwaltungsrat gab bekannt, dass Herr Kan Man Kim mit Wirkung vom 31. Mai 2022 zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied und zum Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses des Unternehmens ernannt wurde. Herr Kan erwarb 1981 einen Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Chinesischen Universität Hongkong und im Dezember 2010 einen Master of Business Administration (Executive MBA-Programm) an der Chinesischen Universität Hongkong. Herr Kan ist ein erfahrener Fachmann für Personalmanagement mit über 30 Jahren Erfahrung. Von August 1996 bis Juli 1998 war er Vizepräsident der Personalabteilung der Top Glory Insurance Company (Bermuda) Ltd, einer Versicherungsgesellschaft,
. Außerdem arbeitete er von August 1998 bis Juni 2003 bei Arthur Andersen und später bei PriceWaterhouseCoopers, zuletzt als Senior Manager of Human Resources. Von Dezember 2003 bis Februar 2020 arbeitete er bei South China Holdings Company Limited, einem Unternehmen, dessen Aktien an der Börse notiert sind, als Group Human Resources Director. Herr Kan ist derzeit als Berater mit Schwerpunkt Personalmanagement tätig. Herr Kan ist Mitglied des Chartered Institute of Personnel & Development, UK und Mitglied des Hong Kong Institute of Director. Herr Kan hatte in den letzten drei Jahren keine Verwaltungsratsmandate in börsennotierten Unternehmen inne.
Mit der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Unternehmens ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass Herr Kan unabhängig ist. Herr Kan hat mit dem Unternehmen eine Ernennungsurkunde für eine feste Amtszeit von einem Jahr abgeschlossen, die am 31. Mai 2022 beginnt und sich nach Ablauf dieser ersten Amtszeit und nach Ablauf jedes darauf folgenden Zeitraums von einem Jahr automatisch um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht entweder vom Unternehmen oder von Herrn Kan mit einer Frist von mindestens drei Monaten vor Ablauf der dann bestehenden Amtszeit schriftlich gekündigt wird, vorbehaltlich der Rotation, Abberufung, Kündigung, Pensionierung und Wiederwahl gemäß der Ernennungsurkunde von Herrn Kan. Herr Kan bleibt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens im Amt und kann dann von den Aktionären des Unternehmens auf der Jahreshauptversammlung gemäß Artikel 112 der Satzung des Unternehmens wiedergewählt werden und unterliegt danach gemäß Artikel 108(a) der Satzung mindestens einmal alle drei Jahre der Rotation.