Donnerstag, 20. Juni 2024

Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 - Vergütungsbericht für das Geschäfts­ jahr 2023

Vergütungsbericht 2023 der GFT Technologies SE

Der Vergütungsbericht nach § 22 Abs. 6 SE-Ausfüh- rungsgesetz (SEAG) i. V. m. § 162 Aktiengesetz (AktG) stellt klar und verständlich die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und den geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese.

Die GFT Technologies SE hat eine monistische Unternehmensführungs- und Kontrollstruktur. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Führung der Gesellschaft einem einheitlichen Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, obliegt. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren. Die geschäftsführen- den Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außerge- richtlich und sind an Weisungen des Verwaltungsrats gebunden. Die GFT Technologies SE überträgt die Angabepflichten nach § 162 Abs. 1 AktG für die

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf die geschäftsführenden Direktoren und den Verwaltungsrat und diejenigen für den Vorstand nach § 162 Abs. 2 AktG auf ihre geschäftsführenden Direktoren.

Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für den Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.gft.de/governanceverfügbar.

In diesem Bericht wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie inkludiert Personen jeglichen Geschlechts.

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass darge- stellte Prozentangaben nicht exakt die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

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I. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023

01.

Abstimmung zum Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 auf der Hauptversammlung 2023

Der auf Basis der Vorschriften des § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht 2022 wurde vom Abschlussprüfer­ Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungs­ gesellschaft (Deloitte) gemäß den gesetzlichen Vorgaben daraufhin geprüft, ob die Angaben nach den § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Bericht wurde der Hauptversammlung am

22. Juni 2023 zur Abstimmung vorgelegt. Die

Hauptversammlung hat den vorgelegten Vergütungs- bericht mit einer Zustimmungsquote von 73,74 % gebilligt, so dass insoweit keine Anpassung in der Form der Vergütungsberichterstattung notwendig war.

Dem Vergütungsbericht 2022 ist der über die vorgenommene Prüfung angefertigte Vermerk von Deloitte beigefügt. Der Bericht nebst Vermerk ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/governanceveröffentlicht.

02.

Neues Vergütungssystem für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE hat am 28. April 2023 ein neues Vergütungssystem für den Verwaltungsrat beschlossen. Dem voraus­ gegangen war eine Überprüfung der Struktur und der Höhe der Vergütung der Mitglieder des Verwal- tungsrats. Dabei wurde neben einer Betrachtung der Aufgaben und Kompetenzen auch die Marktüblichkeit­ anhand eines horizontalen Vergütungsvergleichs­ betrachtet. Vor dem Hintergrund der durch den Gesetzgeber und insbesondere die Regierungs­ kommission Deutscher Corporate Governance Kodex geforderten Ausweitung der Kompetenzen und Aufgaben der Mitglieder des Prüfungsausschus- ses und der damit einhergehenden deutlich höheren zeitlichen Belastungen, ist der Verwaltungsrat zur Ein- schätzung gelangt, dass die Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses angemessen zu erhöhen

ist. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält rückwirkend ab 1. Januar 2023 je Sitzung, an der er teilnimmt, 8.000,00 € (bis 31. Dezember 2022:

3.000,00 €), jedes weitere Mitglied 4.000,00 € (bis 31. Dezember 2022: 2.000,00 €). Im Übrigen sind die Inhalte des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat unverändert.

Die Hauptversammlung hat das neue Vergütungs­ system am 22. Juni 2023 mit einer Zustimmungs- quote von 99,96 % gebilligt.

Die Inhalte des neuen Vergütungssystems sind im Abschnitt "Vergütung der Mitglieder des Verwal- tungsrats" dargestellt. Zudem ist das Vergütungs­ system auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/governanceveröffentlicht.

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  1. Vergütung der geschäftsführenden Direktoren

01.

Vergütungsfestsetzung

Am 10. Juni 2021 hat die Hauptversammlung der GFT Technologies SE das vorgelegte Vergütungs­ system für die geschäftsführenden Direktoren gebilligt.

Die Festlegung der konkreten Vergütung der geschäftsführenden Direktoren entspricht dem von der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 gebilligten Vergütungssystem. Der Anstellungsvertrag mit der Vorsitzenden der geschäftsführenden Direktoren, Marika Lulay, weicht in den in Gliederungspunkt II. 2. a) genannten Punkten vom Vergütungssystem ab.

Der Verwaltungsrat hat vor Abschluss der Anstellungs- verträge die Vergütung der geschäftsführenden Direktoren auf ihre Angemessenheit und Marktüblich- keit überprüft. Dabei hat er dem Vergütungssystem entsprechend die Vergütung im Vergleich zu börsen- notierten Unternehmen, die eine vergleichbare Marktstellung (insbesondere Branche, Größe, Land) und Komplexität haben, beurteilt (horizontaler Vergütungsvergleich).

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat bei der Überprüfung auch die Entwicklung der Vergütung der geschäftsführenden Direktoren im Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft des GFT Konzerns bewertet. Der oberste Führungskreis besteht aus der Vertrags- gruppe der Executive Directors. Die Belegschaft des GFT Konzerns setzt sich zusammen aus allen festangestellten Mitarbeitern des GFT Konzerns. Neben einer Status-quo-Betrachtung hat der vertikale Vergleich auch die Entwicklung der Vergütungsrelati- onen im Zeitablauf berücksichtigt.

Die Überprüfung der Vergütung der geschäftsführen- den Direktoren für das Geschäftsjahr 2023 hat erge- ben, dass die sich aus der Zielerreichung ergebende Vergütung angemessen ist.

02.

Das Vergütungssystem und die Umsetzung im Geschäftsjahr 2023

a. Abweichung vom Vergütungssystem bei der Vorsitzenden der geschäftsführenden Direktoren

Der Anstellungsvertrag mit Marika Lulay, der im Jahr 2019, also bereits vor Inkrafttreten des Geset- zes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte- richtlinie (ARUG II), abgeschlossen wurde, weicht in folgenden Punkten von dem Vergütungssystem

ab, das die Hauptversammlung am 10. Juni 2021 gebilligt hat: Es ist keine Maximalvergütung fest­ gelegt und das im Vergütungssystem vorgesehene Nachhaltigkeitsziel als Teil der kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile ist nicht enthalten. Zudem ist der Auszahlungszeitpunkt der langfristigen variablen Vergütung im Falle des Ausscheidens infolge eines Widerrufs der Bestellung als geschäfts-­ führende Direktorin durch die Gesellschaft abwei- chend festgelegt.

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b. Vergütungsbestandteile

Nebenleistungen. Variable Bestandteile beinhalten

kurzfristige und langfristige Vergütungsbestandteile.

Die Gesamtvergütung setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Feste Bestand- teile der Vergütung der geschäftsführenden Direk- toren sind die monatlichen Gehaltszahlungen und

In der nachfolgenden Übersicht sind die im Vergütungssystem vorgesehenen Vergütungs­ bestandteile genannt.

Feste Vergütung

Jahresfestgehalt

Nebenleistungen

  • Jahresfestgehalt
  • Auszahlung in zwölf monatlichen Teilbeträgen

Insbesondere:

  • geldwerter Vorteil für einen auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen

Prämien für eine Unfallversicherung

Zuschüsse zur Altersversorgung und zur Kranken- und Pflegeversicherung

ggf. Kosten einer doppelten Haushaltsführung

Variable Vergütung

Sonstige Leistungen

Kurzfristige variable Vergütung

Langfristige variable Vergütung

Leistungen an neu eintretende geschäfts­ führende Direktoren

Leistungen bei außer­ gewöhnlichen Entwicklungen

  • Leistungskriterien: � � Umsatzwachstum

(derzeit 40 %), STI 1 � � Umsatzrendite

(derzeit 50 %), STI 2 � � Nachhaltigkeitsziel (derzeit 10 %), STI 3

  • Leistungskriterien und Gewichtung entsprechen im ersten Jahr der jeweiligen Performance-Periode denen des STI
  • Während der dreijährigen Halteperiode: Entwicklung des GFT Aktienkurses
  • Insbesondere Berücksichti- gung der langfristigen Ent- wicklung der Gesellschaft und einer langfristigen und nach- haltigen erfolgreichen Unter- nehmensführung
  • Auszahlung von 1/2 bis 2/3 nach Ablauf des betreffenden
    Geschäftsjahres
  • Umwandlung von 1/3 bis 1/2 in die langfristige variable Vergütung
  • Virtueller Aktienplan
  • Auszahlung nach Ablauf einer sich an die einjährige Performance-Periode des STI anschließenden dreijährigen Halteperiode
  • Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
  • Ggf. Leistungen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel
  • Ggf. Ermessensbonus

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c. Feste Vergütung

Die feste Vergütung besteht aus dem Jahresfest- gehalt und den Nebenleistungen. Das Jahresfest- gehalt wird in monatlichen Teilbeträgen bezahlt.

Die Nebenleistungen können personen- und ereig- nisbezogen jährlich unterschiedlich hoch ausfallen. Sie enthalten den geldwerten Vorteil für einen auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen, Prämien für eine angemessene Unfallversicherung sowie Zuschüsse zur Altersversorgung und zur Kranken- und Pflegeversicherung im üblichen Umfang.

Das Jahresfestgehalt beträgt 450.000 € für die Vorsitzende der geschäftsführenden Direktoren (CEO), 380.000 € für den für Finanzen zuständigen geschäftsführenden Direktor (CFO) und 350.000 € für den für die Region Zentral- und Westeuropa zuständigen geschäftsführenden Direktor.

d. Variable Vergütung

Die variable Vergütung für ein Geschäftsjahr (Gewährungsgeschäftsjahr) setzt sich zusammen aus drei Bestandteilen mit einjähriger Bemessungs- grundlage (Short Term Incentive STI 1, STI 2 und STI 3) und einem daraus - teilweise - abgeleiteten Vergütungsbestandteil mit dreijähriger Halteperiode (Long Term Incentive, LTI).

Short Term Incentive (STI)

Die kurzfristige variable Vergütung bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung von Zielen in Bezug auf:

  • Wachstum
  • Rendite
  • Nachhaltigkeit

Wachstumsziel (STI 1)

Das Wachstumsziel beschreibt die angestrebte prozentuale Steigerung des Umsatzes im Vergleich zum jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr. Dabei wird mit jedem geschäftsführenden Direktor entweder der Umsatz des GFT Konzerns oder der Umsatz einer Teileinheit als Bemessungsgrundlage

vereinbart. Je nach Grad der Zielerreichung ergibt sich ein Betrag, der zwischen null und einem definierten Maximalbetrag liegt.

Dieser variable Bestandteil honoriert damit das Umsatzwachstum von einem Geschäftsjahr zum nächsten. Er dient dem Ziel, die globale Marktposi- tion des GFT Konzerns als einen führenden Tech- nologiepartner für Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen auszubauen.

In den laufenden Anstellungsverträgen mit allen geschäftsführenden Direktoren ist vereinbart, dass der Umsatz des gesamten GFT Konzerns als Bemessungsgrundlage dient.

Renditeziel (STI 2)

Das Renditeziel beschreibt das angestrebte Ver- hältnis von EBT (Earnings Before Taxes / Gewinn vor Steuern) zu Umsatz. Dabei wird mit jedem geschäftsführenden Direktor das EBT und der Umsatz entweder des GFT Konzerns oder einer Teileinheit als Bemessungsgrundlage vereinbart. Je nach Grad der Zielerreichung ergibt sich ein Betrag, der zwischen null und einem definierten Maximalbetrag liegt.

Dieser variable Bestandteil sorgt dafür, dass nicht nur die Umsatzsteigerung, sondern auch die erreichte Rendite incentiviert wird. Er dient dem Ziel, profitables Wachstum zu erreichen.

In den laufenden Anstellungsverträgen mit allen geschäftsführenden Direktoren ist vereinbart, dass der Umsatz und das EBT des gesamten GFT Kon- zerns als Bemessungsgrundlage dient.

Nachhaltigkeitsziel (STI 3)

Der Verwaltungsrat legt für jedes Geschäftsjahr ein oder mehrere soziale oder ökologische Ziele fest. Je nach Grad der Zielerreichung ergibt sich ein Betrag, der zwischen null und einem definierten Maximalbetrag liegt.

Dieser variable Bestandteil incentiviert die Errei- chung unternehmensspezifischer Nachhaltigkeits- ziele. Dabei wählt der Verwaltungsrat grundsätzlich

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eines oder mehrere der nachfolgenden Nachhaltig- keitsziele aus: Aus- und Weiterbildung von Mitarbei- tern, Förderung von externen IT-Talenten, Energie- einsparung, Förderung der Diversität in der Beleg-­ schaft und/oder des Managements des GFT Kon- zerns sowie Mitarbeiter- und/oder Kundenzufrieden- heit. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen statt eines oder mehrerer der vorgenannten Nachhaltigkeitsziele auch andere Nachhaltigkeitsziele auszuwählen, sofern zu diesen im zusammengefassten Lagebericht nichtfinanzielle Steuerungsgrößen angegeben sind und der Ver- waltungsrat zu der Überzeugung gelangt, dass diese als Nachhaltigkeitsziele ebenso geeignet sind, die langfristige Entwicklung des Unterneh- mens zu fördern und die geschäftsführenden Direktoren entsprechend zu incentivieren.

Der variable Bestandteil sorgt dafür, dass nicht nur das Interesse der Aktionäre an profitablem Wachstum incentiviert wird, sondern auch die Inter- essen weiterer Stakeholder berücksichtigt werden.

Für das Geschäftsjahr 2023 war mit zwei geschäftsführenden Direktoren ein Nachhaltigkeits- ziel vereinbart. Mit der Vorsitzenden der geschäfts- führenden Direktoren ist kein Nachhaltigkeitsziel vereinbart, da der entsprechende Anstellungsver- trag im Jahr 2019, also bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärs- rechterichtlinie (ARUG II), abgeschlossen wurde.

Berechnung des Short Term Incentive, Auszahlung bzw. Teilumwandlung in den Long Term Incentive

Die sich aus dem Grad der Erreichung des Wachs- tums-, des Rendite- sowie des Nachhaltigkeitsziels ergebenden Beträge werden nach Ablauf des jeweiligen Gewährungsgeschäftsjahres addiert.

Von dem sich daraus ergebenden jährlichen Gesamtbetrag des STI werden entsprechend der vorab in den laufenden Anstellungsverträgen fest- gelegten Regelung zwei Drittel am Ende des Kalen- dermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem der Konzernabschluss vom Verwaltungsrat für das Gewährungsgeschäftsjahr gebilligt wird, an die geschäftsführenden Direktoren ausbezahlt (Auszahlungsbetrag STI).

Der verbleibende Betrag (ein Drittel des STI) wird von der Gesellschaft einbehalten und in die lang- fristige variable Vergütung (LTI) für das betreffende Geschäftsjahr umgewandelt (Umwandlungsbetrag).

Long Term Incentive (LTI)

Den geschäftsführenden Direktoren wird jährlich für den Umwandlungsbetrag eine Anzahl virtueller Aktien zugeteilt (gewährte virtuelle Aktien). Die virtuellen Aktien sind eine reine Rechengröße.

Die Anzahl der virtuellen Aktien einer Tranche bestimmt sich dadurch, dass der Umwandlungs­ betrag durch den nach Handelsvolumen gewichte- ten durchschnittlichen Aktienkurs der GFT Aktie an allen Handelstagen des Gewährungsgeschäftsjah- res im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG in Frankfurt (oder in einem dieses ersetzenden Handelssystem) geteilt wird.

Die gewährten virtuellen Aktien sind von den geschäftsführenden Direktoren über eine Periode von drei Geschäftsjahren zu halten (Haltefrist). Die Haltefrist beginnt rückwirkend am 1. Januar des Geschäftsjahres, das auf das Gewährungsgeschäfts- jahr folgt, und endet am 31. Dezember des dritten Jahres, das auf das Gewährungsgeschäftsjahr folgt (Endgeschäftsjahr). Nach Ablauf der Haltefrist wer- den die gewährten virtuellen Aktien in einen Aus- zahlungsbetrag in bar zurückgewandelt (Auszah- lungsbetrag LTI). Hierfür wird die Anzahl an gewährten virtuellen Aktien mit dem nach Handels- volumen gewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der GFT Aktie an allen Handelstagen des Endge- schäftsjahres im XETRA-Handelssystem der Deut- schen Börse AG in Frankfurt (oder in einem dieses ersetzenden Handelssystem) multipliziert. Der sich ergebende Betrag wird an den geschäftsführenden Direktor - vorbehaltlich einer Herabsetzung bei außergewöhnlichen Entwicklungen (siehe Gliede- rungspunkt II. 2. j)) - ausbezahlt.

Der LTI zielt darauf ab, Wachstum zu honorieren, das geeignet ist, den Unternehmenswert und damit den Kurs der GFT Aktie langfristig zu steigern.

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Die nachfolgende Übersicht zeigt die Struktur des LTI.

Laufzeit LTI

LTI 2020

LTI 2021

LTI 2022

Gewährungs- geschäftsjahr

Zuteilung

Auszahlungszeitpunkt

virtueller Aktien

LTI 2020

End­

geschäftsjahr

LTI 2020

(Laufzeit: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023;

Haltefrist 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023) End­ geschäftsjahr

Gewährungs-

LTI 2021

geschäftsjahr

End­

geschäftsjahr

Gewährungs-

LTI 2022

geschäftsjahr

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Geschäftsjahr

e. Relative Anteile von fester Vergütung, kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen an der Ziel- Gesamtvergütung gemäß Vergütungssystem

Das folgende Schaubild zeigt die im Vergütungs- system festgelegten relativen Anteile von fester

Vergütung und die der kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile an der Ziel- Gesamtvergütung. Die Ziel-Gesamtvergütung ist die Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge im Falle einer 100%igen Zielerreichung.

Feste Vergütung

(30-40 %)

Jahresfestgehalt

Nebenleistungen

Variable Vergütung

(60-70 %)

STI 1

STI 2

STI 3

Umsatzwachstum

Umsatzrendite

Nachhaltigkeitsziel

(derzeit 40 %)

(derzeit 50 %)

(derzeit 10 %)

Summe aus STI 1 bis STI 3

1/3 bis 1/2

jährliche Umwandlung in

1/2 bis 2/3

langfristige erfolgsabhängige

jährliche Auszahlung

Vergütung (LTI)

Konkret ist mit allen geschäftsführenden Direktoren vereinbart, dass zwei Drittel des Gesamtbetrags des

STI jährlich ausbezahlt werden und ein Drittel in den LTI umgewandelt wird (siehe Gliederungspunkt II. 2. d)).

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  1. Ziel-Gesamtvergütung
    Der Verwaltungsrat hat die konkrete Vergütung der geschäftsführenden Direktoren unter Beachtung der Anforderungen des §§ 87 und 87a AktG und in Übereinstimmung mit dem von der Hauptversamm- lung gebilligten Vergütungssystem festgelegt. Dabei hat er darauf geachtet, dass die einzelnen Vergütungsbestandteile und die Ziel-Gesamtver­ gütung (Gesamtvergütung bei Erreichung der Ziele zu 100 %) in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben, Anforderungen und Leistungen des geschäftsführenden Direktors, der wirtschaftlichen Lage sowie dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des GFT Konzerns stehen und die übliche Vergü- tung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die individuelle Zielvergütung jedes geschäftsführenden Direktors und die relativen Anteile der einzelnen Vergütungs- elemente an der Ziel-Gesamtvergütung (ZGV) für das Geschäftsjahr 2023. In dem mit Marika Lulay im Geschäftsjahr 2019 geschlossenen Anstellungs­ vertrag ist keine Ziel-Gesamtvergütung festgelegt, da kein Ziel für die langfristige variable Vergütung festgelegt ist. Aus Gründen der besseren Vergleich- barkeit enthält die Tabelle auch bei Marika Lulay die Anteile, die gelten würden, wenn auch mit ihr die gleiche Zieldefinition für den LTI vereinbart wäre, wie mit den weiteren geschäftsführenden Direktoren.

2023

Marika Lulay

Dr. Jochen Ruetz

Jens-Thorsten Rauer

in Tsd. €

in % ZGV

in Tsd. €

in % ZGV

in Tsd. €

in % ZGV

Feste

Jahres­

Vergütung

festgehalt

450

33

380

36

350

36

Neben­

leistungen

55

4

45

4

9

1

Summe

505

37

425

41

359

37

Variable

kurzfristige

Vergütung

variable

Vergütung

467

34

333

32

333

34

langfristige

variable

Vergütung*

397

29

283

27

283

29

Gesamt­

summe

1.368

100

1.042

100

975

100

  • Das Ziel für die langfristige variable Vergütung ist die Steigerung des durchschnittlichen gewichteten Aktienkurses für das Endgeschäftsjahr im Vergleich zum Gewährungsgeschäftsjahr um 70 %.

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g. Zielerreichung im Hinblick auf die kurzfristige variable Vergütung im Geschäftsjahr 2023

Die nachfolgende Übersicht zeigt den Grad der Erfüllung der Ziele im Hinblick auf die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 und die zugehörigen Beträge, die in die Berechnung des Gesamtbetrags des STI einfließen:

2023

Marika Lulay

Dr. Jochen Ruetz

Jens-Thorsten Rauer

Zielerreichung

Zielerreichung

Zielerreichung

in Tsd. €

in %

in Tsd. €

in %

in Tsd. €

in %

STI 1

(Umsatzwachstum)

450

150

275

150

275

150

STI 2

(Rendite)

600

133

350

133

350

133

STI 3

(Nachhaltigkeitsziel)*

n. a.

n. a.

54

107

54

107

STI (gesamt)

1.050

140

679

137

679

137

  • Das Nachhaltigkeitsziel bestand im Geschäftsjahr 2023 aus folgenden Einzelzielen: Aus- und Weiterbildung der GFT Mitarbeiter konzernweit (40 %), Förderung externer IT-Talente (30 %) und Mitarbeiterzufriedenheit konzernweit (30 %). Die Angabe in der Klammer gibt die Gewichtung des jeweiligen Einzelziels im Verhältnis zum gesamten Nachhaltigkeitsziel an.

Von dem jährlichen Gesamtbetrag des STI wird ein Drittel von der Gesellschaft einbehalten und in die langfristige variable Vergütung (LTI) für das betref- fende Geschäftsjahr umgewandelt (Umwandlungs­ betrag). Jeder geschäftsführende Direktor erhält für den Umwandlungsbetrag eine Anzahl virtueller Aktien zugeteilt.

Auf Basis des oben genannten gesamten STI wurden den geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2023 die in der nachfolgenden Tabelle genannten virtuellen Aktien zugeteilt.

Anzahl virtueller Aktien

LTI 2021

(2021 bis 2024)

LTI 2022

(2022 bis 2025)

LTI 2023

(2023 bis 2026)

Marika Lulay

17.992

14.961

11.557

Dr. Jochen Ruetz

10.639

8.626

7.468

Jens-Thorsten Rauer

10.639

8.626

7.467

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h. Zielerreichung im Hinblick auf die langfristige variable Vergütung 2020 (Auszahlung Anfang 2024)

Für das Geschäftsjahr 2020 wurden den geschäfts- führenden Direktoren die in der nachfolgenden Tabelle genannten virtuellen Aktien gewährt.

Anzahl virtueller Aktien

Marika Lulay

Dr. Jochen Ruetz

Jens-Thorsten Rauer

LTI 2020

(2020 bis 2023)

20.440

20.794

11.425*

  • Jens-ThorstenRauer wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zum geschäftsführenden Direktor bestellt. Die Anzahl der hier aufgeführten virtuellen Aktien im Rahmen des LTI 2020 bezieht sich demzufolge auf den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020.

Diese virtuellen Aktien wurden von den geschäfts­ führenden Direktoren über eine Periode von drei Geschäftsjahren gehalten. Diese Haltefrist begann rückwirkend am 1. Januar 2021 und endete am

31. Dezember 2023. Danach wurden die gewährten virtuellen Aktien in die Auszahlungsbeträge LTI zurückgewandelt. Hierfür wird die Anzahl an gewährten virtuellen Aktien mit dem nach dem

Handelsvolumen gewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der GFT Aktie an allen Handelstagen des Jahres 2023 im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG in Frankfurt multipliziert. Dieser Aktienkurs betrug rund 30,29 €.

Es ergaben sich folgende Auszahlungsbeträge für den LTI 2020:

Marika Lulay

Dr. Jochen Ruetz

Jens-Thorsten Rauer

Auszahlungsbetrag

in Tsd. €

619

630

346*

  • Jens-ThorstenRauer wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zum geschäftsführenden Direktor bestellt. Die Anzahl der hier aufgeführten virtuellen Aktien im Rahmen des LTI 2020 bezieht sich demzufolge auf den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Veränderungen der Auszahlungsbeträge

LTI 2020 gegenüber den Umwandlungsbeträgen

LTI 2020 betragen:

Marika Lulay

Dr. Jochen Ruetz

Jens-Thorsten Rauer

Veränderungen in Tsd. €

402

409

225*

  • Jens-ThorstenRauer wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zum geschäftsführenden Direktor bestellt. Die Anzahl der hier aufgeführten virtuellen Aktien im Rahmen des LTI 2020 bezieht sich demzufolge auf den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020.

i. Maximalvergütung

Der Verwaltungsrat hat für zwei von drei geschäfts-­ führenden Direktoren eine Maximalvergütung festgelegt, die alle Vergütungsbestandteile umfasst. Der mit Marika Lulay im Geschäftsjahr 2019 geschlossene Anstellungsvertrag sieht keine Maximalvergütung vor, da, abgesehen von allen anderen Vergütungsbestandteilen, die Wertent- wicklung der virtuellen Anteile (LTI) nicht begrenzt ist.

Die Maximalvergütung ist die Obergrenze der Gesamtvergütung (Jahresfestgehalt, Nebenleistungen, Auszahlungsbetrag STI, LTI und gegebenenfalls eine sonstige Leistung an neu eintretende geschäfts­- führende Direktoren oder ein Ermessensbonus) eines geschäftsführenden Direktors bezogen auf ein Geschäftsjahr, die nicht überschritten werden darf.

Die mögliche Kappung des die Maximalvergütung überschreitenden Betrags erfolgt bei der Auszah- lung des auf das relevante Geschäftsjahr entfallen- den, drei Jahre später zur Auszahlung fälligen LTI.

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GFT Technologies SE published this content on 03 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 May 2024 13:28:04 UTC.