Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB für das

Geschäftsjahr 2023 mit integriertem Corporate Governance Bericht

Die gemäß §§ 289f, 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der Encavis AG ("Gesellschaft") und ihren nachgeordneten Konzernunternehmen (Encavis-Konzern). Die nachfolgenden Ausführungen gelten demgemäß für die Gesellschaft und den Encavis-Konzern, soweit nachfolgend nicht anders dargestellt.

A. Grundlagen der Corporate Governance

Die Führung der Gesellschaft und des Encavis-Konzerns wird in erster Linie durch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die Satzung der Gesellschaft und die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") bestimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sehen in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.

Vorstand und Aufsichtsrat haben daher ein ständiges Augenmerk auf die Empfehlungen und Anregungen des DCGK in seiner jeweils aktuellen Fassung und überwachen deren Umsetzung unter Berücksichtigung der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Die aktuelle Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf unserer Internetseite dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

B. Praktiken und Instrumente der Unternehmensführung

Die Aktionäre der Gesellschaft werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen der Gesellschaft informiert. Zur umfassenden, gleichzeitigen und zeitnahen Information aller Stakeholder nutzt die Gesellschaft hauptsächlich das Internet. Die Aktionäre werden mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Website veröffentlicht wird, über wesentliche Termine informiert.

Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der Gesellschaft erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsfinanzmitteilungen.

Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei der Gesellschaft Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen, werden diese durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht.

Ad-hoc-Mitteilungen und Presseberichte sind auf unserer Website abrufbar.

Die Gesellschaft steht auch unabhängig von den Veröffentlichungsterminen in regem Informationsaustausch mit Finanzanalysten, Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern. Ein wesentliches Instrument von Investor Relations sind Gespräche im Rahmen von Roadshows und Investorenkonferenzen.

Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Konzerns mit Risiken.

Das Risikomanagement der Gesellschaft und des Encavis-Konzerns ist ein integraler Bestandteil der zentralen und dezentralen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse und folgt konzerneinheitlichen Standards. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagementsystem und Risikocontrolling im Konzern sicher. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung wird der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig unterrichtet. Näheres hierzu finden Sie im zusammengefassten Lagebericht unter der Rubrik "Risiken und Chancen".

Der Encavis-Konzern trägt, als einer der führenden konzernunabhängigen Stromproduzenten im Bereich der Erneuerbaren Energien, große Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen erfüllt die Gesellschaft gewissenhaft. Im Vordergrund stehen dabei Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung von Menschenrechten. Was die Gesellschaft tut, um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und den vielfältigen Erwartungen ihrer Stakeholder gerecht zu werden, dokumentiert die Gesellschaft in ihrem Nachhaltigkeitsbericht.

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Beide Dokumente können im Internet unter www.encavis.com abgerufen werden.

Das Thema Compliance wird im Encavis-Konzern sehr ernst genommen. Der Konzern legt großen Wert darauf, dass "sauber" gearbeitet wird. Das bedeutet in erster Linie, dass gesetzliche Vorgaben strikt eingehalten werden. Compliance heißt auch, dass ethische Standards und Grundsätze beachtet werden, die sich u.a. in dem konzernweit geltenden Verhaltens- und Wertekodex, dem Code of Conduct, wiederfinden. Die Prinzipien dieses Kodex sind eng an die des Global Compact der Vereinten Nationen angelehnt und tragen zum verantwortungsbewussten und gesetzestreuen Handeln im Encavis-Konzern bei.

Im Falle von vermuteten oder tatsächlichen Rechtsverstößen gegen den Code of Conduct können Mitarbeitende ihre Führungskraft oder die Compliance-Abteilung über verschiedene Kanäle informieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für etwaige Hinweise zu Verstößen das anonyme Hinweisgebersystem, das sogenannte "Whistleblower Tool", zu nutzen.

Die Gesellschaft hält ein Compliance Management System vor, das nach Branche, Größe und Geschäftsmodell des Unternehmens ausgerichtet ist. Das Compliance Management System hat aufgrund der vorherrschenden Unternehmensstrukturen und der Unternehmensgröße besondere Compliance Standards durch das vorherrschende Risiko-Management-System sowie das interne Kontrollsystem abgedeckt. Darüber hinaus existiert ein Unterschriften- und Genehmigungsprozess sowie ein für den Gesamtkonzern etablierter Know-Your-Customer-Onboarding-Prozess. Zudem hat die Gesellschaft einen Business Partner Code of Conduct verabschiedet, der sich aus dem Code of Conduct ableitet und auch den Geschäftspartnern des Encavis-Konzerns Verhaltensparameter und Vorgaben zur Einhaltung von Kriterien aus den Bereichen Environment, Social und Governance ("ESG") im Rahmen einer Selbstverpflichtung durch aktive Einbeziehung in den jeweiligen Geschäftsabschluss aufgibt.

Der Vorstand der Gesellschaft hat sich gemäß den Empfehlungen des DCGK 2022 ausführlich mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems auseinandergesetzt. Dabei sind keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Angemessenheit und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sprechen.

C. Beschreibung der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und deren Arbeitsweise

Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Zeitraum vom 0 1. Januar 2023 aus zwei Vorstandsmitgliedern. Herr Dr. Christoph Husmann wurde zum Sprecher des Vorstands ernannt. Die Geschäftsordnung sowie die Geschäftsverteilung regeln die verschiedenen Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands.

In der Regel kommt der Vorstand alle zwei Wochen zu einer Vorstandssitzung als Präsenzsitzung zusammen. Über anstehende Themen wird er durch die jeweils zuständigen Fachbereiche informiert. Seine schlanke Aufstellung mit zwei Mitgliedern erleichtert es dem Vorstand, sich bei Bedarf auch außerhalb von Präsenzsitzungen oder im Umlaufverfahren abzustimmen. Im Geschäftsjahr 2023 haben die Vorstandsmitglieder keine Interessenkonflikte angezeigt.

Nachfolgeplanung

Bei der Besetzung des Vorstands ist die angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt. Aufsichtsrat und Vorstand beschäftigen sich daher seit längerem mit dem Thema Organisationsentwicklung. Dies erfolgt auch, um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für zukünftige Vorstandspositionen möglichst intern rekrutieren zu können. Schwerpunkte sind Kenntnisse, Erfahrungen sowie fachliche und persönliche Kompetenzen mit Blick auf die Unternehmensstrategie und die Unternehmenskultur. Dabei soll die Altersgrenze von maximal 67 Jahren berücksichtigt werden.

Die weiteren Mandate der Vorstandsmitglieder sind im Anhang des Einzelabschlusses und des Konzernabschlusses dargestellt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind in dessen Geschäftsordnung festgelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt neun fachlich sehr

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qualifizierten Mitgliedern, die die Kapitaleigner der Gesellschaft vertreten. Herr Dr. Rolf Martin Schmitz, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats, koordiniert dessen Arbeit, leitet die Aufsichtsratssitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über langjährige unternehmerische Erfahrungen. Sie wurden ordnungsgemäß von den Aktionären im Rahmen der Hauptversammlungen gewählt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat für sich Zielsetzungen für ein Kompetenz- und Anforderungsprofil erarbeitet, um sicherzustellen, dass das Verfahren zur Auswahl neuer Gremiumsmitglieder auf Basis objektiver Eignungskriterien erfolgt. Das Gremium soll stets so besetzt sein, dass es die Kontroll- und Beratungsfunktionen gemäß Aktiengesetz und DCGK qualifiziert und ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Für jeden Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit soll mindestens ein kompetenter Ansprechpartner im Gremium zur Verfügung stehen, so dass die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder umfassend abgebildet werden. Daneben muss jedes Aufsichtsratsmitglied über bestimmte unverzichtbare allgemeine Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Das Kompetenzprofil des bestehenden Aufsichtsrats wurde am 29. März 2022 vor dem Hintergrund der entsprechenden Empfehlung des DCGK beschlossen und wird regelmäßig überprüft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist in seiner aktuellen Zusammensetzung fachlich kompetent, politisch versiert und mit wirtschaftlich vielfältigen Kenntnissen und Erfahrungen hervorragend besetzt. Die ausgewogene Mischung an Mitgliedern mit langjähriger unternehmerischer Expertise, mit Führungserfahrung in familiengeführten Unternehmen sowie internationalen Großkonzernen zeichnet dieses Gremium aus. Die konsequente Verjüngung, zunehmende Diversität sowie die Verkürzung des Bestellungszeitraums der Mitglieder auf maximal drei Jahre erhöht die Chancen auch zukünftig, neben den sehr erfahrenen und geschätzten Mitgliedern weitere branchen- und kapitalmarkterfahrene Mitglieder hinzuzugewinnen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats gehörte niemals dem Vorstand der Gesellschaft an.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, in Bezug auf einzelne Beschlussgegenstände bestehende Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber offen zu legen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung, ob Interessenkonflikte auftraten und wie sie behandelt wurden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Konkrete Angaben zur Arbeit des Aufsichtsrats sind dem Bericht des Aufsichtsrats auf den entsprechenden Seiten des Geschäftsberichts der Gesellschaft zu entnehmen.

Die Gesellschaft hat für den Aufsichtsrat eine D&O Versicherung abgeschlossen, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht. Dies entspricht internationalem Standard. Darüber hinaus ist die Gesellschaft der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet ist, das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit dem die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.

Die weiteren Mandate der Aufsichtsratsmitglieder sind im Anhang des Einzelabschlusses und des Konzernabschlusses dargestellt.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat einen Personal- und Nominierungsausschuss und einen Prüfungs- und ESG-Ausschuss gebildet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Tätigkeit der Ausschüsse.

Die zentrale Aufgabe des Personal- und Nominierungsausschusses ist die Vorbereitung der im Aufsichtsrat zu beschließenden Personalangelegenheiten. Hierzu gehören insbesondere die Steuerung des Auswahlverfahrens zur Besetzung des Vorstands, die Bestellung des Vorstands, die Ausgestaltung und Verhandlung der Vorstandsverträge sowie die Vergabe von Aktienoptionen an den Vorstand der Gesellschaft.

Der Prüfungs- und ESG-Ausschuss befasst sich im Wesentlichen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko-Management- Systems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen.

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Darüber hinaus übernimmt der Prüfungs- und ESG-Ausschuss zukünftig den Aufgabenumfang der strategisch wichtigen Thematik der Nachhaltigkeit.

Der Aufsichtsrat hat auf die Bildung weiterer Ausschüsse bislang verzichtet. Die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und insbesondere die Behandlung komplexer Sachverhalte werden durch die Arbeit im Gesamtaufsichtsrat sichergestellt. Aufgrund der Unternehmensgröße und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder hat sich eine Arbeit im Gesamtaufsichtsrat als praktikabel erwiesen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich der Aufsichtsrat die Bildung weiterer Ausschüsse vorbehält, um spezifische Themenkomplexe adäquat mit energierechtlichem und risikospezifischem Know-how aufzubereiten oder die Inhalte der dem Ausschuss zugewiesenen Themenfelder erweitert.

C. Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben besteht bei der Gesellschaft ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen und ist in überwachender und beratender Funktion tätig. Die beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitglieder als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat kontinuierlich, zeitnah und umfassend über Geschäftsentwicklung, Strategie, Planung und Risikomanagement der Gesellschaft. Insbesondere stehen die Vorstandsmitglieder mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichten die Vorstandsmitglieder den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legen die Satzung oder der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest. Hierzu gehören u.a. Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Gesellschaft grundlegend ändern.

Auch unterjährige Finanzinformationen werden vor deren Veröffentlichung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.

D. Vergütungssystem und Bezüge der Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsrats

Vergütung des Vorstands

Das aktuelle Vergütungssystem ist am 14. April 2023 beschlossen worden. Es gilt ab dem 1. Januar 2023 und wurde der Hauptversammlung am 01. Juni 2023 zur Billigung vorgelegt und mehrheitlich angenommen.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Mitglieder des Personal- und Nominierungsausschusses sowie des- und Prüfungs- und ESG-Ausschuss bekommen ein zusätzliches Entgelt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Vergütungssystem des Aufsichtsrats verwiesen sowie auf den Vergütungsbericht. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde der Hauptversammlung am 01. Juni 2023 zur Billigung vorgelegt und mehrheitlich angenommen.

E. Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des AktG

In Bezug auf die Geschlechterzusammensetzung im Aufsichtsrat und im Vorstand der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat gemäß dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen entsprechende Zielgrößen festgelegt. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft beträgt seit der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2022 zwanzig (20) Prozent und wird aktuell von zwei Frauen neben sieben Männern im Aufsichtsrat erfüllt.

Der Vorstand besteht in seiner derzeitigen Zusammensetzung aus zwei Mitgliedern und erfüllt die festgelegte Zielgröße von null Prozent. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass der Vorstand in seiner jetzigen Zusammensetzung, die sich im Geschäftsjahr 2022 neu etabliert hat, hervorragend auf die Bedürfnisse der Gesellschaft ausgerichtet ist. Im Vordergrund der Besetzung von Vorstandspositionen stehen persönliche,

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fachliche und strategischen Kompetenzen, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen müssen, aber auch die Anforderungen, geeignete Vorstandsmitglieder im Rahmen eines internen Rekrutierungsprozesses sicherzustellen. Bei einem Zweiervorstand ist es umso wichtiger ein gewichtiges Augenmerk darauf zu legen, wie sich der Vorstand insgesamt zusammensetzt, um die Bedürfnisse der Gesellschaft adäquat zu reflektieren. Der Aufsichtsrat wird daher zukünftig schauen, wie die derzeitige Quote von Null (0) Prozent - unter Berücksichtigung der laufenden Vorstandsanstellungsverträge und der benötigten Kompetenzzusammensetzung - aber mit klarem Signal, Frauen in Führungspositionen zu fördern - angehoben werden kann.

Hinsichtlich des Frauenanteils in der obersten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Gesellschaft seit der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2022 eine Zielgröße von fünfundzwanzig (25) Prozent festgelegt. Diese Zielgröße wird mit einem aktuellen Anteil von siebenundzwanzig (27) Prozent leicht übererfüllt.

F. Diversität

Die Gesellschaft setzt auf die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Mitarbeitenden, weil sie die Grundlage eines leistungsfähigen und erfolgreichen Unternehmens bilden. Die Gesellschaft ist bestrebt, die richtigen Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten zur Bewältigung unserer Herausforderungen zusammenzubringen. Die hohe Internationalität der Mitarbeitenden im Encavis-Konzern zeigt sich in der Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft (ein Deutscher, ein Italiener), der Führungskräfte (4 verschiedene Nationalitäten) sowie der Mitarbeitenden (18 verschiedene Nationalitäten). Zudem unterstützt die Gesellschaft eine Arbeitskultur, die die Leistungsfähigkeit, Motivation und nicht zuletzt die Zufriedenheit der Mitarbeitenden sowie der Führungskräfte fördert. Spezifische Maßnahmen und Initiativen - von Trainingsformaten für Mitarbeitenden sowie Führungskräfte über Workshops, Führungskräftetagungen, einem seit 2018 etablierten Werteprojekt, das darauf ausgelegt ist, insbesondere neue Mitarbeitende die Werte der Gesellschaft durch verschiedene Formate zu veranschaulichen und Niederschlag in dem nunmehr konzernweit verabschiedeten Code of Conduct gefunden hat - tragen insoweit maßgeblich zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur und Aktivitäten einer gelebten Diversität der Gesellschaft bei.

G. Unabhängigkeit

Neben der mit dem Diversitätskonzept angestrebten Vielfalt bildet die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats einen weiteren wichtigen Aspekt für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt. So soll gemäß Empfehlung C.7 des DCGK mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

Mindestens fünf Vertreter der Anteilseigner, mithin Frau Christine Scheel, Frau Isabella Pfaller, Herr Dr. Rolf Martin Schmitz, Herr Dr. Henning Kreke und Herr Dr. Marcus Schenck sind als unabhängig im Sinne des DCGK anzusehen. Zu diesen unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern zählt auch die Vorsitzende des Prüfungs- und ESG-Ausschusses, Frau Isabella Pfaller sowie der Vorsitzende des Personal- und Nominierungsausschusses, Herr Dr. Rolf Martin Schmitz, der ebenfalls seit der Hauptversammlung 2023 Vorsitzender des Aufsichtsrats ist.

Die Mitglieder Dr. Manfred Krüper, Albert Büll, Prof. Dr. Fritz Vahrenholt und Thorsten Testorp werden als abhängig eingestuft. Einerseits, aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von mehr als 12 Jahren, andererseits, aufgrund ihrer Poolzugehörigkeit und wesentlichen Aktionärseigenschaft.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats stehen allgemein in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, die einen Interessenkonflikt und damit eine eingeschränkte Unabhängigkeit bedeuten würde.

H. Hauptversammlung

Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Die Möglichkeit der Briefwahl ist in der Satzung jedoch nicht vorgesehen.

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I. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Eine detaillierte Erläuterung der Regeln der Konzernrechnungslegung befindet sich im Anhang zum Konzernabschluss.

Weitere Einzelheiten der Praxis der Corporate Governance der Gesellschaft können Sie der aktuellen Entsprechenserklärung der Gesellschaft entnehmen, die gleichzeitig Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung ist.

Hamburg, im März 2024

Encavis AG

Der Vorstand

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Encavis AG published this content on 25 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 13:07:57 UTC.