Der Vorstand der Emperor International Holdings Limited hat bekannt gegeben, dass Herr Cheung Ping Keung, ein Executive Director des Unternehmens, mit Wirkung vom 1. September 2023 zum Non-Executive Director des Unternehmens umgewidmet wird und zum gleichen Zeitpunkt von seinen Positionen als Mitglied des Executive Committee des Vorstands und als Direktor der entsprechenden Tochtergesellschaften des Unternehmens zurücktreten wird, da er das Rentenalter erreicht hat und sich mehr Zeit für persönliche Angelegenheiten nehmen möchte. Als Veteran der Immobilienbranche mit mehr als 40 Jahren Erfahrung wird Herr Cheung im Vorstand bleiben und der Gruppe auch in Zukunft mit wertvollem Rat zur Seite stehen. Biografie von Herrn Cheung: Herr Cheung, 67 Jahre alt, trat 2005 in das Unternehmen ein und wurde im Februar 2007 zum Executive Director des Unternehmens ernannt, um das Immobilieninvestment-, Entwicklungs- und Managementgeschäft der Gruppe zu beaufsichtigen.

Ab dem 1. September 2023 wird er als Berater in diesem Bereich tätig sein. In der Zeit von 1997 bis 2005 war Herr Cheung Executive Director von Henderson Investment Limited (Stock Code: 97). Er verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung in der professionellen allgemeinen Vermessung sowie in der Immobilienentwicklung und -vermarktung in Hongkong, Macao, Festlandchina und Kanada.

Er hat an der University of London einen Bachelor-Abschluss (Hons) in Kunst erworben. Er ist ein Chartered Valuation Surveyor und ein Fellow der Royal Institution of Chartered Surveyors und des Hong Kong Institute of Surveyors. Die Amtszeit von Herrn Cheung unterliegt einem turnusmäßigen Ausscheiden auf den Jahreshauptversammlungen des Unternehmens mindestens alle 3 Jahre in Übereinstimmung mit der Satzung des Unternehmens und den Regeln für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited ("Notierungsregeln").

Herr Cheung erhält kein Verwaltungsratshonorar. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung steht Herr Cheung in keiner Beziehung zu einem Direktor, leitenden Angestellten, Groß- oder Mehrheitsaktionär des Unternehmens und hat auch keine Beteiligung an den Aktien des Unternehmens im Sinne von Teil XV der Securities and Futures Ordinance (Kapitel 571 der Gesetze von Hongkong). Herr Cheung hatte in den letzten 3 Jahren keine weiteren Aufsichtsratsmandate in Aktiengesellschaften inne, deren Wertpapiere an einem Wertpapiermarkt in Hongkong oder im Ausland notiert sind.