Die Aktionäre der EAB Group Oyj schlagen der am 25. März 2021 stattfindenden Hauptversammlung vor, dass die ausschüttungsfähigen Mittel der Muttergesellschaft zum 31. Dezember 2020 insgesamt 21,5 Mio. betragen, wovon 0,5 Mio. EUR auf den Gewinn des Berichtszeitraums entfallen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, nach eigenem Ermessen über die Ausschüttung der Dividende wie folgt zu entscheiden: Die Höhe der auf der Grundlage der Ermächtigung auszuschüttenden Dividende beträgt höchstens 0,05 Euro je Aktie. Der Rest der ausschüttungsfähigen Vermögenswerte verbleibt im Eigenkapital. Gemäß dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung muss der Verwaltungsrat bei der Entscheidung über die Dividendenausschüttung die Solvenz und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens bewerten. Darüber hinaus muss der Verwaltungsrat die Auswirkungen der Dividendenausschüttung auf die Solvenz des Unternehmens unter Berücksichtigung der Änderungen der Solvenzvorschriften, die 2021 in Kraft treten werden, bewerten. Die Minderheitsdividende wird ausgeschüttet, wenn der Antrag von den Aktionären unterstützt wird, die mindestens ein Zehntel der gesamten Aktien halten. Die Höhe der Minderheitsdividende beträgt 247.824,17 EUR, d.h. 0,018 EUR pro Aktie. Der Aktionär, der die Minderheitsdividende verlangt, kann bei der vorgezogenen Abstimmung für die Minderheitsdividende stimmen, ohne dass ein gesonderter Antrag oder Gegenantrag gestellt werden muss.