ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN | ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-­GOVERNANCE-BERICHT

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE- GOVERNANCE-BERICHT

Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die den Normen guter Corporate Governance entspricht, ist für DEUTZ die Grundlage einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmens- werts. Deshalb messen wir der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) große Bedeutung bei und sorgen für Qualität und Transparenz bei allen wichtigen Entscheidungen und Vorgängen in unserem Unternehmen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGB

Entsprechenserklärung ohne Abweichung

Im Jahr 2022 befassten sich Vorstand und Aufsichtsrat erneut mit der Frage, inwieweit die Anwendung aller Grundsätze, Emp- fehlungen und Anregungen des DCGK für DEUTZ zielführend und sachgerecht ist. Daraus resultierend erfüllt die DEUTZ AG die Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bereits seit Abgabe der Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2020 ohne Abweichung. Mit der aktuellen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die Vorstand und Aufsichtsrat am 13. Dezem- ber 2022 abgegeben haben, wurde bekräftigt, dass die DEUTZ AG auch die Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ohne Abweichung einhält und einhalten wird.

Die aktuelle Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2022 ist auf der Internetseite des Unternehmens www.deutz.comunter Investor Relations/Corporate Governance abrufbar. Dort stehen auch die vorherigen Entsprechenserklärungen zur Einsicht und zum Download bereit.

Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat; Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Der Vorstand der Gesellschaft besteht zum Zeitpunkt der Ver­ öffentlichung dieses Geschäftsberichts aus vier Mitgliedern: Herrn Dr. Sebastian C. Schulte (Vorstandsvorsitzender seit

  1. Februar 2022, zuständig für technische und zentrale Funk- tionen sowie Nachhaltigkeit, im Zeitraum 13. Februar 2022 bis
  1. November 2022 zuständig für technische und zentrale Funk- tionen, ohne den Bereich Produktion, Nachhaltigkeit sowie interimistisch zuständig für Finanzen, Personal und Informati- on Services), Frau Dr.-Ing. Petra Mayer (seit 1. November 2022,

zuständig für Produktion und Einkauf), Herrn Dr.-Ing. Markus Müller (zuständig für Forschung und Entwicklung sowie Ver- trieb und Service, im Zeitraum 12. Februar 2022 bis 31. Oktober 2022 zuständig für Forschung und Entwicklung sowie interimis- tisch zuständig für die Bereiche Produktion und Einkauf, ab dem

6. September zusätzlich zuständig für Vertrieb und Service), sowie Herrn Timo Krutoff (seit 1. Dezember 2022, zuständig für Finanzen, Personal und Information Services).

Nach seiner Bestellung zum Vorstand mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Sebastian C. Schulte mit Wir- kung zum 13. Februar 2022 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt und einen Prozess zur weiteren Neuaufstellung des Vorstands begonnen.

Nach Vorbereitung durch den Personalausschuss hat der Auf- sichtsrat in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 Frau Dr.-Ing. Petra Mayer für den Zeitraum 1. November 2022 bis 30. Oktober 2025 zum Mitglied des Vorstands bestellt und ihr die Zuständigkeit für die Bereiche Einkauf und Produktion übertragen.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat, nach Vorbereitung durch den Personalausschuss, in seiner Sitzung am 6. September 2022 Herrn Timo Krutoff für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. November 2025 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Er hat die Bereiche Finanzen, Personal und Information Services sowie die Funktion des Arbeitsdirektors von Herrn Dr. Sebastian C. Schul- te übernommen, dem diese Zuständigkeiten seit dem 12. Febru- ar 2022 interimistisch übertragen waren.

Schließlich hat der Aufsichtsrat, nach Vorbereitung durch den Personalausschuss, in seiner Sitzung am 18. Januar 2023 die Bestellung von Herrn Dr. Sebastian C. Schulte um fünf Jahre, das heißt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezem- ber 2028, verlängert.

Der bisherige Vorstand für Vertrieb, Marketing und Service, Herr Michael Wellenzohn, der den Vorstandsumbau aktiv unterstützt hat, hat das Unternehmen am 6. September 2022 mit sofortiger Wirkung im besten beiderseitigen Einvernehmen verlassen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Wellenzohn auch an dieser Stelle für seine wertvolle und engagierte Arbeit und wünscht ihm für seine Zukunft viel Erfolg.

Die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Frank Hiller zum Vorstandsvor- sitzenden der DEUTZ AG hatte der Aufsichtsrat wie berichtet in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. Februar 2022 einstimmig mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund widerrufen. Im Anschluss wurde mit Herrn Dr.-Ing. Hiller eine ein- vernehmliche Vertragsauflösung vereinbart. Die im Februar 2022 begonnene Neuaufstellung des Vorstands konnte mit der Bestel- lung von Frau Dr.-Ing. Petra Mayer sowie Herrn Timo Krutoff zu Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlos- sen werden.

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Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG setzt sich - den Vorschriften des deutschen Mitbestimmungsgesetzes entsprechend - aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs Vertreter die Anteilseig- ner und sechs Vertreter die Arbeitnehmer repräsentieren.

Die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtsjahr nicht geändert. Nachdem Herr Dr.-Ing. Bernd Bohr jedoch sein Amt als Vorsitzender des Gremiums in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. Februar 2022 niedergelegt hatte, hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Dietmar Vog- genreiter zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr.-Ing. Bohr an dieser Stelle für die geleistete Arbeit als Aufsichtsratsvorsitzender und begrüßt die Fortsetzung einer professionellen und umsichtigen Zusam- menarbeit mit ihm.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat Frau Sabine Beutert in seiner außerordentlichen Sitzung am 21. September 2022 zur stell- vertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt, nachdem Frau Corinna Töpfer-Hartung ihr Amt als stellvertretende Vorsitzen- de des Gremiums am gleichen Tag niedergelegt hatte. Der Auf- sichtsrat dankt Frau Töpfer-Hartung ebenfalls ausdrücklich für die geleistete Arbeit als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzen- de und sieht der Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit ihr entgegen.

Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichts- rats hat sich im Geschäftsjahr 2022 und bis zur Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts wie folgt geändert:

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. Februar 2022 wurde mit Blick auf den Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz von Herrn Dr.-Ing. Bernd Bohr zu Herrn Dr. Dietmar Voggenreiter beschlossen, dass Herr Dr. Voggenreiter Herrn Dr.-Ing. Bohr mit sofortiger Wirkung in allen Ämtern der Ausschüsse nachfolgt.

Darüber hinaus hatte der Wechsel im stellvertretenden Aufsichts- ratsvorsitz von Frau Corinna Töpfer-Hartung zu Frau Sabine Beu- tert zur Folge, dass Frau Sabine Beutert ab dem 21. September 2022 wegen § 7 Nr. 1 a) der Geschäftsordnung des Aufsichts- rats Mitglied des Personalausschusses sowie wegen § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes Mitglied des Vermittlungsaus- schusses wurde. An der Zusammensetzung des Prüfungsaus- schusses hat sich demgegenüber aufgrund der diesbezüglichen Personenidentität nichts geändert, was vom Gesamtgremium zusätzlich in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung klar- stellend bestätigt wurde.

Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet, um seine Aufga- ben effizient zu erfüllen. Die Ausschüsse bereiten sachgerecht unterschiedliche Themen und Beschlüsse für das Aufsichts- ratsplenum vor. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie die weiteren Mandate seiner Mitglie- der sind auf den Seiten 211 f. dieses Geschäftsberichts separat dargestellt.

Mitglieder des Personalausschusses sind zum Zeitpunkt der Ver- öffentlichung dieses Geschäftsberichts Herr Dr. Dietmar Voggen- reiter (Vorsitzender), Frau Sabine Beutert und Herr Alois Ludwig. Der Personalausschuss bereitet alle Entscheidungen des Auf- sichtsrats über die Bestellung und die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder einschließlich der darin geregelten Vergü- tung sowie sämtlicher sich in diesem Zusammenhang ergeben- den Fragen vor. Er legt dabei ein besonderes Augenmerk auf eine langfristige Nachfolgeplanung, die durch eine frühzeitige Identifi- zierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten geprägt ist und durch externe Beratungsexpertise unterstützt wird. Der Personal- ausschuss tagte im Berichtsjahr siebenmal, jeweils in Präsenz und Anwesenheit aller Mitglieder des Ausschusses. Dabei ging es insbesondere um die Nachfolgeplanung und Neuaufstellung des Vorstands, die Zielerreichung des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2021 und die Festlegung der Vorstandsziele einschließlich der Mittelfristziele für das Geschäftsjahr 2022.

Dem Prüfungsausschuss gehören zum Zeitpunkt der Veröffent- lichung dieses Geschäftsberichts Frau Patricia Geibel-Conrad (Vorsitzende), Frau Sabine Beutert (Stellvertretende Vorsitzen- de), Frau Corinna Töpfer-Hartung und Herr Dr. Dietmar Voggen- reiter an. Der Ausschuss tagte im Berichtsjahr viermal - bis auf eine Ausnahme, in der Frau Töpfer-Hartung entschuldigt fehlte - in Anwesenheit aller Mitglieder und des Vorstands. Mit der Aus- nahme eines Termins nahm auch der Abschlussprüfer an den Sitzungen teil. Die Sitzungen erfolgten jeweils in Präsenz der teil- nehmenden Ausschussmitglieder. Es bestand für Gäste die Mög- lichkeit der digitalen Teilnahme, die teilweise wahrgenommen wurde. Bei Bedarf tagte der Ausschuss auch zeitweise ohne den Vorstand und/oder den Abschlussprüfer.

Schwerpunkte der Ausschusstätigkeit waren die vorbereiten- de Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des Zusammengefassten Lageberichts und des Zusammenge- fassten Gesonderten Nichtfinanziellen Berichts der DEUTZ AG und des DEUTZ-Konzerns. Im Beisein des Abschlussprüfers wur- de dessen Bericht über die prüferische Durchsicht des verkürz- ten Konzernabschlusses nebst Zwischenlagebericht zum 30. Juni gemeinsam mit dem Vorstand intensiv diskutiert. Die Zwi- schenmitteilungen zu den Quartalen wurden mit dem Vorstand besprochen. Darüber hinaus stand die Vorsitzende des Prüfungs- ausschusses auch zwischen den Sitzungen in engem Informations - und Gedankenaustausch mit dem Finanzvorstand und hat sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Der Ausschuss hat sich mit der Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses sowie mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikoma- nagementsystems, mit der internen Revision, dem Compliance- Management-System sowie den Berichten über wesentliche Rechtsstreitigkeiten befasst. Zu einzelnen Tagesordnungs- punkten standen die Leiter relevanter Zentralfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss

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erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die dazu Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprü- fers eingeholt, dessen Qualifikation überprüft, die externe Rotation des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 diskutiert sowie dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 abgegeben. Er erteilte den Prüfungsauftrag, erörterte das Honorar, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und überwachte die Qualität der Abschlussprüfung. Auch zwischen den Sitzungen fand ein Informationsaustausch zwischen der Vor- sitzenden des Ausschusses und dem Abschlussprüfer statt. Der Prüfungsausschuss passte den Katalog der genehmigungsfähi- gen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers an die neuen Regelungen an, kontrollierte im Geschäftsjahr erbrachte Leistun- gen und ließ sich über geplante Projekte berichten; es ergaben sich keine Beanstandungen.

Der Vorstand berichtete im Prüfungsausschuss regelmäßig über den Gang der Geschäfte in den Segmenten, die Entwicklung der relevanten Steuerungsgrößen, die Liquiditäts- und Finanzierungs- situation sowie über das Working Capital der Unternehmens- gruppe. Schwerpunktthemen über das Jahr hinweg waren die Bewertung der Beteiligungen, der Firmenwerte und der weiteren immateriellen Vermögensgegenstände, die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung sowie weitere Fragen der Rechnungslegung. Daneben ließ sich der Aus- schuss vom Vorstand über die Weiterentwicklung des Risikoma- nagementsystems sowie des Cybersicherheitsmanagements, zum Status der Implementierung des Lieferkettensorgfaltspf- lichtengesetz und der Ausschreibung der Abschlussprüfung für 2024 berichten. In verschiedenen Sitzungen hat sich der Aus- schuss mit dem internen Kontrollsystem, der Tätigkeit und den Feststellungen der internen Revision, Compliance, IT-Themen sowie anlassbedingt mit dem Sanctions-Compliance-Programm befasst. Zu den Themenbereichen haben insbesondere der Leiter Rechnungswesen, die IKS-Koordinatorin, die Leiterin Konzernre- vision, der Compliance Officer, der Leiter IT und der Leiter Qua- lität mit dem Leiter Investor Relations Bericht erstattet und die Fragen des Prüfungsausschusses beantwortet. Bezüglich mögli- cher Geschäfte mit nahestehenden Personen wurde mindestens quartalsweise Bericht erstattet; im Berichtsjahr wurden keine zustimmungs- oder veröffentlichungspflichtigen Transaktionen festgestellt. Der Prüfungsausschuss erörterte vorbereitend die Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat. Abschließend wurde die Jahresplanung 2023 des Prüfungsausschusses beschlossen.

In der Sitzung am 7. März 2023 befasste sich der Prüfungsaus- schuss ausführlich in Anwesenheit des Abschlussprüfers und des Vorstands auf der Grundlage des vorgelegten Jahres- und Kon- zernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der

DEUTZ AG, jeweils zum 31. Dezember 2022, sowie des Berichts des Vorstands und der entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers mit den genannten Abschlüssen, dem Vor- schlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Ver- gütungsbericht. Der Abschlussprüfer erstattete in der Sitzung detailliert Bericht über den Ablauf und über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfungen bei der Muttergesellschaft und den in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Die Prü- fungsergebnisse geben keinen Grund zu Beanstandungen. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risi- kofrüherkennungssystem sowie die Key Audit Matters und die festgelegten Prüfungsschwerpunkte wurden umfassend dis- kutiert und der Abschlussprüfer beantwortete eingehend alle darüberhinausgehenden Fragen. Wesentliche Schwächen zum internen Kontrollsystem wurden nicht berichtet. Weiterhin stell- te der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand ein angemesse- nes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die Anforderungen an das geltende Risikoerkennungssystem zur Risikotragfähigkeit, zur Risikoaggregation und zur Risikodokumentation wurden nach Feststellung des Abschlussprüfers umgesetzt.

Die vorbereitende Prüfung des Ausschusses betraf auch den Zusammengefassten Gesonderten Nichtfinanziellen Bericht der DEUTZ AG und des DEUTZ-Konzerns sowie die Prüfung des Vergütungsberichts. Der Aufsichtsrat hatte die Pricewaterhou- seCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich beauftragt, die nichtfinanzielle Berichterstattung inhaltlich mit begrenzter Sicherheit sowie den Vergütungsbericht zu prüfen und jeweils eine Prüfungsbescheinigung zu erteilen. Auch über diese Prüfungen berichtete der Abschlussprüfer an dem Tag im Ausschuss eingehend, gefolgt von einer ausführlichen Diskussi- on der wesentlichen Ergebnisse und Feststellungen.

In der darauffolgenden Plenumssitzung berichtete die Vorsit- zende ausführlich über die genannten Prüfungen und deren Prü- fungsergebnisse. Die in Zusammenhang mit den Abschlüssen stehenden Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat wurden jeweils wie vorbereitet im Aufsichtsrat zustimmend beschlossen.

Der Prüfungsausschuss hat sich auch im Berichtsjahr fortlau- fend über die Veränderungen des regulatorischen Umfelds infor- mieren lassen und sich über die Maßnahmen ausgetauscht, die sich für die DEUTZ AG aus den weitergehenden Anforderungen der ESEF-VO, den Neuregelungen zum Risikomanagementsys- tem, der Reform des DCGK 2022 sowie der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (insbesondere den Anfor- derungen der EU-Taxonomie-Verordnung, den EU-Sustainability Reporting Standards und der Corporate Social Responsibility Directive) ergeben.

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Ferner wurde der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig und ausführlich in der jeweils nächsten Sitzung durch die Prüfungsausschussvorsitzende über die Arbeit des Ausschus- ses unterrichtet. Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Herr Dr. Dietmar Voggenreiter (Vorsitzender), Frau Sabine Beu- tert, Frau Sophie Albrecht und Herr Ali Yener. Der Vermittlungs- ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG beschriebenen Aufgaben wahr. Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einbe- rufen werden.

Mitglieder des Nominierungsausschusses sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Herr Dr. Dietmar Voggenreiter (Vorsitzender), Frau Sophie Albrecht und Herr Alois Ludwig. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Auf- sichtsratsplenum geeignete Kandidaten als Anteilseignervertre- ter im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal, jeweils in Präsenz und Anwesen- heit aller Mitglieder des Ausschusses, getagt. Dabei ging es im Wesentlichen um die Vorbereitung der im Jahr 2023 stattfinden Aufsichtsratswahl sowie die Identifizierung und Auswahl geeig- neter Kandidatinnen und Kandidaten.

Soweit die Ausschüsse Beschlussempfehlungen abgegeben haben, hat der Aufsichtsrat ihnen zugestimmt.

Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichts- rats hat sich im Geschäftsjahr 2022 und bis zur Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts wie folgt geändert:

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. Februar 2022 wurde mit Blick auf den Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz von Herrn Dr.-Ing. Bernd Bohr zu Herrn Dr. Dietmar Voggenreiter beschlossen, dass Herr Dr. Voggenreiter Herrn Dr.-Ing. Bohr mit sofortiger Wirkung in allen Ämtern der Ausschüsse nachfolgt.

Darüber hinaus hatte der Wechsel im stellvertretenden Aufsichts- ratsvorsitz von Frau Corinna Töpfer-Hartung zu Frau Sabine Beu- tert zur Folge, dass Frau Sabine Beutert ab dem 21. September 2022 wegen § 7 Nr. 1 a) der Geschäftsordnung des Aufsichts- rats Mitglied des Personalausschusses sowie wegen § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes Mitglied des Vermittlungsaus- schusses wurde. An der Zusammensetzung des Prüfungsaus- schusses hat sich demgegenüber aufgrund der diesbezüglichen Personenidentität nichts geändert, was vom Gesamtgremium zusätzlich in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung klar- stellend bestätigt wurde.

Bei der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder als unabhängig im Sinne von Nr. C. 6, S. 2 DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 anzusehen. Die Namen der unabhän- gigen Mitglieder lauten: Herr Dr. Dietmar Voggenreiter, Frau Sabi- ne Beutert, Herr Dr.-Ing. Bernd Bohr, Frau Sophie Albrecht, Herr Yavuz Büyükdag, Herr Dr. Fabian Dietrich, Herr Hans-Peter Fin- ken, Frau Patricia Geibel-Conrad, Herr Alois Ludwig, Herr Dr.-Ing. Rudolf Maier, Frau Corinna Töpfer-Hartung und Herr Ali Yener.

Weiterführende Informationen zur personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie die weiteren Mandate seiner Mitglieder siehe S. 211 f.

Im Geschäftsjahr wurde keine Selbstbeurteilung des Aufsichts- rats (Ziffer D.12 des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022) durchgeführt.

Festlegungen nach §§ 76 IV, 111 V AktG

Der Vorstand der DEUTZ AG hatte am 21. August 2022 die fol- genden Festlegungen nach § 76 IV AktG getroffen: Bis zum 30. Juni 2022 sollte sich der Frauenanteil bei der DEUTZ AG auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 13 % erhö- hen. Im gleichen Zeitraum sollte sich der Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 7 % erhö- hen. Diese Festlegungen nach § 76 IV AktG hat der Vorstand der DEUTZ am 19. Dezember 2022 wie folgt aktualisiert: Bis zum

30. Juni 2027 soll sich der Frauenanteil bei der DEUTZ AG auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 20 % erhöhen. Im gleichen Zeitraum soll sich der Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 12 % erhöhen. Dabei umfasst die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands alle Führungskräfte in Deutschland, die direkt an ein Vorstandsmit- glied berichten. Die zweite Führungsebene unterhalb des Vor- stands umfasst alle Führungskräfte in Deutschland, die direkt an eine Führungskraft der ersten Führungsebene berichten.

Mit Blick auf die Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen hat die DEUTZ AG ein Personalentwick- lungskonzept beschlossen. Vorstand und Personalabteilung sind darum bemüht, für alle frei werdenden Stellen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands immer mindes- tens eine Frau in die engere Wahl zu nehmen (Nr. A.2. DCGK in der Fassung vom 28. April 2022). Für die externe Personalsu- che bedeutet das, dass sie auf weibliche Führungskräfte fokus- siert wird.

Zum Ende des Berichtsjahres belief sich der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 27 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 12 %. Damit hat die DEUTZ AG die genannten Ziele erreicht.

Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 die folgende Festlegung nach § 111 V AktG getroffen: Dem Vorstand der DEUTZ AG soll am 31. Dezember 2023 mindestens eine Frau angehören.

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Angaben zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestanteile von Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Gesetz über die Frauenquote) mussten im Aufsichtsrat der DEUTZ AG spätestens ab der Neuwahl des Auf- sichtsrats in der Hauptversammlung am 26. April 2018 mindes- tens vier Frauen und vier Männer vertreten sein.

Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG hält diese gesetzlichen Mindest- anteile seit der Aufsichtsratswahl 2018 ein.

2. Ziele des Diversitätskonzepts

Ziel des Diversitätskonzepts für den Vorstand ist es, Vielfalt für den Unternehmenserfolg bewusst zu nutzen, denn Vielfalt hin- sichtlich unterschiedlicher Perspektiven, Kompetenzen und Erfahrungshintergründe ist für uns eine wichtige Vorausset- zung für die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unter- nehmenserfolg. Diversität innerhalb des Vorstands fördert insbesondere das Verständnis für vielfältige und internationale Kundenerwartungen sowie neue Geschäftsmodelle.

3. Art und Weise der Umsetzung

Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Zusammensetzung des Vorstands insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:

Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschus- ses und unter Einbindung des Vorstands für eine langfristige Planung für die Besetzung des Vorstands. Für die Zusammen- setzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. September 2018 das nachfolgende Diversitätskonzept beschlossen, das die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 berück- sichtigt und auch mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 16. Dezember 2019 und 28. April

2022 in Einklang steht:

Vorstandsmitglieder sollen über eine mehrjährige Führungserfahrung verfügen.

Vorstandsmitglieder sollen nach Möglichkeit Erfahrungen aus unterschiedlichen Berufsausbildungen sowie beruflichen Lebenswegen mitbringen.

Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über technischen Sachverstand, insbesondere über Kenntnisse und Erfahrun- gen in der Herstellung und im Vertrieb von Motoren aller Art und sonstigen technischen Erzeugnissen, sowie über internationale Erfahrung verfügen.

1. Beschreibung des Diversitätskonzepts

Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands fol- gendes Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB fest- gelegt: Neben grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition wie Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, fachliche Leistung für das zu übernehmende Ressort, die bishe- rigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Gestaltung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity). Unter Vielfalt als Abwägungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere:

eine angemessene Vertretung beider Geschlechter

eine hinreichende Altersmischung unter den Vorstandsmitgliedern

unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe

Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über mehrjährige Erfahrung auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.

Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über internationale Erfahrung verfügen.

Der Aufsichtsrat hat nach dem »Gesetz für die gleich­ berechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst« formell eine Zielquote beschlossen, wonach dem Vorstand der DEUTZ AG am 30.06.2022 mindestens eine Frau angehören soll.

Für die Mitglieder des Vorstands gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 65 Jahren (Regelaltersgrenze).

Mit welcher Kandidatin oder mit welchem Kandidaten eine kon- krete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Auf- sichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

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Deutz AG published this content on 14 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 March 2023 08:42:11 UTC.