Vergütungsbericht für das Jahr 2023

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, für das

Geschäftsjahr 2023

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 gibt Auskunft über die individuelle Vergütung der gegenwärtigen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Real Estate Aktienge- sellschaft (die "Gesellschaft" oder die "Deutsche Real Estate AG"). Es finden sich hierin de- taillierte Informationen zum Vergütungssystem, die für das Verständnis der Angaben notwendig sind, zur Vergütung der und Leistungen an die Vorstandsmitglieder, zur Vergütung der Aufsichts- ratsmitglieder und Erläuterungen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Deutsche Real Estate AG fördert. Ehemaligen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat wurden im Ge- schäftsjahr 2023 für ihre Leistungen als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied für Zeiträume nach ihrem Ausscheiden keine Leistungen gewährt oder geschuldet.

Der Vergütungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erstellt und entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Entsprechend den Vorgaben des § 120a Abs. 4 AktG wird die Gesellschaft der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Real Estate AG am 7. Mai 2024 vorschlagen, den aufgestellten und geprüften Vergütungsbericht zu billigen. Die Hauptversammlung vom 15. Mai 2023 hat mit 97,92 % der abgegebenen Stimmen den Vergü- tungsbericht 2022 gebilligt, so dass insoweit keine Anpassung in der Form der Vergütungsbe- richtserstattung notwendig war. Auch hatte die Hauptversammlung vom 19. Mai 2022 zuvor mit 98,89 % den Vergütungsbericht 2021 gebilligt.

Detaillierte Informationen zu den von der Hauptversammlung 2021 beschlossenen Vergütungs- systemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Real Estate AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft https://www.drestate.de/corporate_governance_de verfügbar. Der Vergütungsbericht 2022 sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die durchgeführte Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben nach § 162 Abs. 1, Abs. 2 AktG sind auf der Internet- seite der Deutsche Real Estate AG https://www.drestate.de/corporate_governance_de abrufbar.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht ge- nau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

  1. Beschlussfassung über ein Vergütungssystem für die Vorstands- und Auf- sichtsratsmitglieder
    Gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesell- schaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vor- standsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Zudem ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen (§ 113 Abs. 3 S. 1 AktG).

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat am 16. April 2021 ein Vergütungssystem nach §§ 87, 87a AktG für die Vor- standsmitglieder beschlossen. Dieses Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Vor- standsmitglieder mit einer Zustimmung von 99,46 % gebilligt. Die für das Geschäftsjahr 2023 geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung der Deutsche Real Estate AG am 18. Mai 2011 verabschiedet und mit Beschluss der Hauptversammlung am

    1. Mai 2015 angepasst. Sie ist in § 10 der Satzung enthalten. Die Vergütung der Aufsichtsrats- mitglieder wurde gemäß § 113 Abs. 3 S. 1 AktG durch Beschluss der Hauptversammlung vom
    1. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,59 % des vertretenen Kapitals gebilligt.
  1. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

    1. Das von der Hauptversammlung 2021 beschlossene Vorstandsvergütungssystem fand im Ge- schäftsjahr 2023 im Hinblick auf den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 auf den Anstellungsvertrag vom 30. Juni 2022 auf Frau Maya Miteva Anwendung; im Hinblick auf den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 fand es auf den Anstellungsvertrag vom
    2. Juni 2023 von Frau Maya Miteva Anwendung.

Die ehemaligen Vorstandsmitglieder Herr Boaz Rosen und Herr Matthias Kobek sind mit dem Auslaufen ihrer Vorstands-Anstellungsverträge zum 31. Juli 2022 aus der Gesellschaft ausge- schieden; im Handelsregister wurde am 1. August 2022 eingetragen, dass sie nicht mehr Vor- stand sind. Frau Maya Miteva wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2022 zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt. Ihre Bestellung wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

B.1 Überblick über das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder im Geschäfts- jahr 2023

Im Geschäftsjahr 2023 orientierte sich die Vergütung des Mitglieds des Vorstands an dem von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossenen Vergütungssystem, welches nachfol- gend dargestellt wird:

Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

In Umsetzung unseres Unternehmenszwecks, dem Erwerb und der Verwaltung von Immobilien, in- und ausländischen Beteiligungen und Finanzanlagen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, gehört zu unserer Geschäftsstrategie

  • Nachhaltige Wertsteigerung und -sicherung des Immobilienbestands;
  • Reduzierung und Vermeidung von Leerständen;
  • Gezielte Fortentwicklung und einzelfallbezogene Optimierung des Immobilienbestands.

Seite 2 von 17

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Das System zur Vorstandsvergütung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Ge- schäftsstrategie sowie der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft:

Das Vergütungssystem incentiviert die Erreichung der vorgenannten strategischen Ziele und setzt wirksame Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung des Unternehmens ("Pay for Performance") unter der Berücksichtigung der Interessen von Aktionären, Kunden, Mit- arbeitern und weiteren Stakeholdern bei gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risi- ken.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll sowohl im Hinblick auf die Leistung als auch im Hin- blick auf die Marktüblichkeit unter Berücksichtigung von Größe, Komplexität und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens sowie Laufzeit der Vorstands-Anstellungsverträge angemessen sein.

Die aus einer jährlichen Vergütungskomponente bestehende leistungsorientierte variable Ver- gütung des Vorstands wird nach einheitlichen Leistungskriterien sowie einer einheitlichen Sys- tematik bestimmt.

Vergütungsstruktur und Vergütungsbestandteile

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. Es ent- spricht den Anforderungen des § 87a AktG in der Fassung des ARUG II. Da Vorstand und Auf- sichtsrat der Gesellschaft in ihrer jährlichen Entsprechenserklärung, zuletzt am 19. Dezember 2023 und zuvor am 15. Dezember 2022, erklärten, den Empfehlungen des DCGK insgesamt nicht zu entsprechen, entspricht das Vergütungssystem nicht den Empfehlungen des DCGK in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 bzw. in der ab dem 28. Juni 2022 gültigen Fassung vom 28. April 2022.

Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft setzt sich aus festen erfolgs- unabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen.

Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst das feste Jahresgehalt ("Grundgehalt") sowie Ne- benleistungen. Versorgungszusagen und Altersvorsorgeversprechen können Teil des Vergü- tungssystems sein, auch wenn sie gegenwärtig nicht gewährt werden.

Die variable Vergütung umfasst im Wesentlichen eine variable, erfolgsabhängige einjährige (Bar-)Vergütung ("Tantieme"), die jeweils in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Ziele ge- währt wird. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstandsmitglied für besondere Leistungen und bei ent- sprechendem wirtschaftlichem Erfolg der Gesellschaft eine zusätzliche freiwillige Sondertanti- eme gewähren.

Die mögliche Gesamtvergütung ist dabei für jedes Vorstandsmitglied auf einen maximalen Be- trag begrenzt (die maximale Gesamtvergütung).

Seite 3 von 17

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Die erfolgsunabhängige Vergütung, ausgehend von zwei Vorstandsmitgliedern zusammen, ist betragsmäßig begrenzt und bewegt sich in einer Bandbreite von EUR 400.000,00 p.a. bis EUR 560.000 p.a. (60 % bis 70 % der maximalen Gesamtvergütung). Im Falle einer zukünftigen Er- weiterung des Vorstands um weitere Mitglieder gilt eine entsprechend höhere Ziel-Gesamtver- gütung des Gesamtvorstands. Die maximale variable Zielvergütung macht entsprechend bis zu 40 % der Ziel-Gesamtvergütung des Gesamtvorstands aus. In der erfolgsunabhängigen Vergü- tung sind neben dem Grundgehalt als zusätzliche Bestandteile auch Nebenleistungen berück- sichtigt. Nebenleistungen sind nicht leistungsabhängig und bestehen im Wesentlichen aus Bei- trägen und/oder Zuschüssen zu Versicherungen und sonstigen marktübliche Kostenübernah- men, einschließlich des Abschlusses einer D&O-Versicherung durch die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt für das Vorstandsmitglied gemäß Aktiengesetz (AktG).

Für die Tantieme sind Erfolgsorientierung und Nachhaltigkeit die Grundgedanken bei der Er- folgsmessung. Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil zu gewährleisten und eine ent- sprechende Anreizwirkung des Vergütungssystems zu erreichen, ist die Tantieme so ausgestal- tet, dass der Auszahlungsbetrag auf null sinken kann. Andererseits ist für die Tantieme eine Höchstgrenze vorgesehen (Cap).

Der Aufsichtsrat hat für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft eine auf ihre Angemessenheit geprüfte Maximalvergütung, bestehend aus dem Grundgehalt, den Nebenleistungen und der Tantieme festgelegt. Aus der begrenzten variablen Vergütung in Form der Tantieme, dem Grundgehalt sowie den Nebenleistungen lässt sich eine rechnerische maximale Gesamtvergü- tung ableiten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen absoluten Euro-Wert für die maximale Auszahlung der in einem Geschäftsjahr gewährten Ver- gütung definiert. Die für ein Geschäftsjahr erreichbare Maximalvergütung beträgt für zwei Vor- standsmitglieder zusammen insgesamt EUR 1.000.000,00. Im Falle einer zukünftigen Erweite- rung des Vorstands um weitere Mitglieder gilt eine entsprechend höhere erreichbare Maximal- vergütung. Die maximale Gesamtvergütung schließt sämtliche festen und variablen Vergütungs- bestandteile einschließlich etwaiger Sondertantiemen mit ein.

Feste Vergütungsbestandteile

Die feste Vergütung sichert für die Vorstandsmitglieder ein angemessenes Einkommen und ver- meidet damit das Eingehen von unangemessenen Risiken für das Unternehmen. Das Grund- gehalt ist eine feste und vertraglich vereinbarte jährliche Vergütung. Das Grundgehalt wird in der Regel in zwölf (12) gleichen Teilbeträgen am Ende eines Kalendermonats in bar ausgezahlt. Die Höhe der Grundvergütung spiegelt die Rolle im Vorstand, die Erfahrung, den Verantwortungs- bereich sowie die Marktverhältnisse wider.

Seite 4 von 17

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Variable Vergütungsbestandteile

Die variable Vergütung für den Vorstand der Gesellschaft soll die richtigen Anreize setzen, im Sinne der strategischen Ausrichtung, der Aktionäre und weiterer Stakeholder zu handeln und operative sowie langfristige Ziele nachhaltig zu erreichen. Die variable Vergütung bemisst sich insbesondere anhand der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und berücksichtigt die individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder. Dabei verfolgt der Aufsichtsrat einen konse- quenten "Pay-for-Performance"-Ansatz.

Für die Tantieme sind Erfolgsorientierung und Nachhaltigkeit die Grundgedanken bei der Er- folgsmessung. Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil zu gewährleisten und eine ent- sprechende Anreizwirkung des Vergütungssystems zu erreichen, ist die Tantieme so ausgestal- tet, dass der Auszahlungsbetrag auf null sinken kann. Andererseits ist für die Tantieme eine Höchstgrenze vorgesehen (Cap).

Nebenleistungen

Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Die Nebenleis- tungen umfassen die Erstattung angemessener Auslagen, insbesondere Aufwendungen im Zu- sammenhang mit Dienstreisen sowie Bewirtungs- und Telekommunikationsleistungen, sowie des Abschlusses einer D&O-Versicherung (einschließlich Strafrechtsschutz) durch die Gesell- schaft mit einem Selbstbehalt für das Vorstandsmitglied. Die Gesellschaft erstattet dem Vor- standsmitglied monatlich ferner die Hälfte der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversi- cherung, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der gesetz- lichen Kranken- und Pflegeversicherung, aus Sicht des Vorstandsmitglieds steuerneutral.

Versorgungszusagen

Ferner kann die Gesellschaft die Beiträge zu einer Rentenversicherung erstatten, höchstens je- doch maximal bis zur Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversiche- rung, aus Sicht des Vorstandsmitglieds steuerneutral. Die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall beträgt drei (3) bis sechs (6) Monate (je nach Einzelfall), längstens jedoch bis zum Ende des Vorstands-Anstellungsvertrages. Im Todesfall wird das Gehalt an die Hinterbliebenen (Witwe und unterhaltsberechtigte Kinder) noch für sechs (6) bis zwölf (12) Monate (je nach Einzelfall), längstens jedoch bis zum Enddatum des Vorstands-Anstellungsvertrages fortgezahlt.

Seite 5 von 17

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Abfindungen

Bei Vertragsbeendigung vor Ablauf der Bestellperiode auf Veranlassung der Gesellschaft, außer bei Kündigung aus wichtigem Grund, werden die Zusagen aus den Vorstands-Anstellungsver- trägen bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zeitanteilig (pro rata temporis) erfüllt. Die Auszah- lung der variablen Vergütungskomponenten erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunk- ten und Bedingungen, eine vorzeitige Auszahlung der variablen Vergütungskomponenten erfolgt nicht. In den Vorstands-Anstellungsverträgen ist die Regelung enthalten, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei (2) Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstands- Anstellungsvertrags vergüten.

Kontrollwechsel

Sondervergütungen für Vorstandsmitglieder infolge eines Kontrollwechsels ("Change of Control ") werden zukünftig unter Geltung des aktuellen Vorstandsvergütungssystems nicht gewährt. Etwaige Boni, die in den Vorstands-Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder festgelegt sind, bleiben im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontroll- wechsels unberührt.

Hinsichtlich der konkreten Inhalte des von der Hauptversammlung 2021 gebilligten Vergütungs- systems wird im Übrigen erneut auf den unter https://www.drestate.de/corporate_governance _de abrufbaren Wortlaut des Vergütungssystems verwiesen.

Seite 6 von 17

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Ge- schäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssystems für das Mitglied des Vorstands, die Ausgestal- tung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie die diesen jeweils zugrunde liegenden Ziel- setzungen.

Vergütungsbestandteile

Ziel

Ausgestaltung

Erfolgsunabhängige Vergütung

Grundgehalt

orientiert sich an Rolle, Erfahrung und Ver- antwortungsbereich des Vorstandsmitglieds sowie den Marktverhältnissen; angemesse- nes Grundeinkommen als Basis eines wett-

Nebenleistungenbewerbsfähigen und marktüblichen Vergü- tungspakets, das das Eingehen unangemes- sener Risiken verhindern soll.

  • jährliche Grundvergütung
  • monatliche Auszahlung in 12 gleichen Raten, im Berichtsjahr unterjährig bei Vertragsverlängerung erhöht.

Auslagenerstattung, insbesondere im Rah- men von Dienstreisen sowie Bewirtungs- und Telekommunikationsleistungen; Kostenüber- nahme für branchenübliche Versicherungen; Möglichkeit von Versorgungszusagen und Al- tersvorsorgeversprechungen

Erfolgsabhängige Vergütung

Einjährige variable Vergü-

Stärkung der strategischen Ausrichtung

Ermessensentscheidung des Aufsichts-

tung (Tantieme)

(Wertsteigerung und Optimierung des Immo-

rats

bilienbestands, Reduzierung von Leerstän-

Zu berücksichtigende Faktoren: Ergebnis,

den); Handeln im Interesse von Aktionären

wirtschaftliche Lage, nachhaltige Entwick-

und sonstigen Stakeholdern; nachhaltige Er-

lung, individuelle Leistung

reichung von operativen und langfristigen

Einhaltung des Budgets des ent-

Zielen

sprechenden Tantiemejahres -

TEUR 30;

Steigerung des Nettobetriebsergeb-

nisses (NOI) um mind. 10 % im Ver-

gleich zum vorangegangenen Tanti-

emejahr - TEUR 30;

Eigenkapitalzuwachs um mind. 5 %

im Vergleich zum vorangegangenen

Tantiemejahr - TEUR 30; sowie

Eigenkapitalzuwachs um mind. wei-

tere 5 % im Vergleich zum vorange-

gangenen Tantiemejahr (d.h. insge-

samt 10 %) - TEUR 30

Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung 2023

Auszahlung in bar

Sondertantieme

Incentivierung der Erbringung von Leistun-

Ermessensentscheidung des Aufsichtsrats

gen, die über das erwartbare Maß hinausge-

hen und zu besonderem Erfolg der Gesell-

schaft führen

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit

Einvernehmliche Beendi-

Vermeidung unangemessen hoher Abfin-

Abfindung begrenzt auf Restlaufzeit des An-

gung

dungszahlungen

stellungsvertrags bzw. maximal zwei Jahres-

vergütungen (Abfindungshöchstgrenze)

Weitere Vergütungsregelungen

Maximalvergütung gemäß

Vermeidung unkontrolliert hoher Auszahlun-

Deckelung der variablen Bezüge bei Errei-

§ 87a Abs. 1 Satz

gen

chen der Höchstgrenze für ein Geschäftsjahr:

2 Nr. 1 AktG

Maximalbetrag für zwei Vorstandsmitglie-

der gemeinsam: EUR 1.000.000,00

Seite 7 von 17

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

B.2 Zielvergütung und Maximalvergütung

Unter dem aktuellen Vorstandsvergütungssystem ist eine Maximalvergütung im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG in Höhe von EUR 1.000.000,00 bei zwei Vorstandsmitgliedern festge- legt. Diese Maximalvergütung wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten; Frau Miteva war einzi- ges Vorstandsmitglied und erhielt eine unter dem hälftigen Betrag liegende Gesamtvergütung i.H.v. 126 TEUR, die sich für den Zeitraum Januar bis Juni 2023 auf TEUR 10/Monat und ab Juli 2023 auf TEUR 11/Monat aufteilt.

Auf Grundlage der im Geschäftsjahr 2023 geltenden Vorstands-Anstellungsverträge konnte Frau Maya Miteva auf pro-rata-temporis-Basis bei vollständiger Zielerreichung der regulären Tantieme eine Vergütung von bis zu EUR 250.000,00 erzielen. Darüber hinaus bestand zu Gunsten von Frau Miteva eine im ausschließlichen Ermessen des Aufsichtsrats stehende, auf einen Maximalbetrag von 50 % des Grundgehalts (EUR 63.000,00) beschränkte Ermessenstan- tieme (Sondertantieme), deren Einfluss auf die Zielvergütung nicht bezifferbar ist.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die individuelle Ziel-Gesamtvergütung des Vorstandsmitglieds sowie die relativen Anteile der einzelnen Vergütungselemente an der Ziel-Gesamtvergütung. Die nicht bezifferbaren Sonderzahlungen im Ermessen des Aufsichtsrats werden erst im Zeitpunkt der Gewährung festgelegt. Da diese Sondertantiemen im Ermessen des Aufsichtsrats stehen und nicht an Ziele gebunden sind, erfolgt keine Berücksichtigung im Rahmen der Ziel-Gesamt- vergütung:

Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023 in TEUR (in %)

(Vergütungsbestandteil)

Grundgehalt

Nebenleistungen

einjährige variable Vergütung

Zielgesamtvergütung

Maya Miteva

126 (50,4 %)

4 (1,6 %)

120 (48 %)

250 (100 %)

B.3 Einzelne Vergütungsbestandteile und Höhe der Vorstandsvergütung für das Ge- schäftsjahr 2023

B.3.1 Erfolgsunabhängige Vergütung

Die festen, erfolgsunabhängigen Bestandteile der Vergütung beinhalten das Grundgehalt und Nebenleistungen.

Zu den Nebenleistungen zählen insbesondere die Übernahme von Aufwendungen im Zusam- menhang mit Dienstreisen sowie Bewirtungs- und Telekommunikationskosten sowie der Kosten einer D&O-Versicherung, die grundsätzlich allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zustehen, jedoch in der Höhe je nach der persönlichen Situation variieren können.

Die erfolgsunabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder ist nach Auffassung des Aufsichts- rats angemessen sowohl im Vergleich zu den Grundvergütungen von vergleichbaren Unterneh- men, die die Vergütung offenlegen, als auch im Hinblick auf die Aufgaben der Vorstandsmitglie- der, und entspricht insofern dem aktuellen Vergütungssystem.

Seite 8 von 17

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Die im Vorstands-Anstellungsvertrag von Frau Miteva festgelegte erfolgsunabhängige Vergü- tung liegt derzeit unterhalb der im Vergütungssystem vorgesehenen Bandbreiten.

B.3.2 Variable Vergütung

Die variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht aus der einjährigen variablen Vergütung (Tan- tieme) und Sondertantiemen.

Die einjährige variable Vergütung (Tantieme) ist an die Leistung des Vorstands gekoppelt und zielt auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und eine erfolgsorientierte Un- ternehmensführung ab. Sie soll die Ausrichtung des Vorstands an dem (auch langfristigen) Er- folg der Gesellschaft fördern. Gleichzeitig werden sowohl die Aufgaben und die Leistung des Gesamtvorstands als auch des jeweiligen einzelnen Vorstandsmitglieds berücksichtigt.

Die variable Vergütung richtet sich nach dem erzielten Ergebnis der Gesellschaft, der wirtschaft- lichen Lage der Gesellschaft, der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und der persönli- chen Leistung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien sowie die Entscheidung über die Erreichung der einzelnen Kriterien erfolgt durch den Aufsichtsrat als Ermessensentscheidung. Durch die maßgeblichen Ermessenskriterien ist sichergestellt, dass die variable Vergütung im Einklang mit den Vergütungssystemen der Gesellschaft erfolgt.

Bei Frau Miteva richtete sich die Zielerreichung für die einjährige variable Vergütung (Tantieme) im Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage ihres Vorstands-Anstellungsvertrages, d.h. sowohl nach dem vom 30. Juni 2022 als auch nach dem vom 21. Juni 2023, nach den folgenden Kriterien:

  • Einhaltung des Budgets des entsprechenden Tantiemejahres - TEUR 30;
  • Steigerung des Nettobetriebsergebnisses (NOI) um mindestens 10 % im Vergleich zum vorangegangenen Tantiemejahr - TEUR 30;
  • Eigenkapitalzuwachs um mindestens 5 % im Vergleich zum vorangegangenen Tantieme- jahr - TEUR 30; sowie
  • Eigenkapitalzuwachs um mindestens weitere 5 % im Vergleich zum vorangegangenen Tantiemejahr (d.h. insgesamt 10 %) - TEUR 30.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, außerordentliche Erträge/Entwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf eine Steigerung des operativen Geschäftes zurückzuführenden Mehrerlösen geführt haben (z.B. Veräußerung von Unternehmensteilen, Beteiligungsverkäufe, Hebung stiller Reserven, Buchgewinne und vergleichbare externe Einflüsse) bei der Bemessung der Tantieme herauszu- rechnen. Der Aufsichtsrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen in der jeweils letzten im Geschäftsjahr stattfindenden Aufsichtsratssitzung oder spätestens in der Sitzung des Aufsichts- rats, in der der Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres festgestellt wird, darüber, ob und in welcher Höhe eine Tantieme für das vorangegangene Geschäftsjahr gezahlt wird.

Seite 9 von 17

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Deutsche Real Estate AG published this content on 22 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 April 2024 20:04:15 UTC.