bedingte Genehmigung für das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers Corp. erhalten
DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Zulassungsgenehmigung Delivery Hero SE wird von der koreanischen
Kartellbehörde die bedingte Genehmigung für das Joint Venture mit der
südkoreanischen Woowa Brothers Corp. erhalten
28.12.2020 / 09:08 CET/CEST
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Delivery Hero SE: Delivery Hero SE wird von der koreanischen Kartellbehörde die
bedingte Genehmigung für das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa
Brothers Corp. erhalten, unter den Bedingungen, dass die koreanische
Tochtergesellschaft von Delivery Hero veräußert wird und bis zum Abschluss der
Veräußerung von verhaltensbedingten Maßnahmen in Bezug auf die koreanische
Tochtergesellschaft ergriffen werden.
Berlin, 28. Dezember 2020 - Die koreanische Kartellbehörde ("KFTC") hat heute
Morgen in Südkorea eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie erklärt,
dass sie das von Delivery Hero SE ("Delivery Hero") angekündigte Joint Venture
mit Woowa Brothers Corp. ("Woowa") unter der Bedingung der Veräußerung der
100%-igen südkoreanischen Tochtergesellschaft von Delivery Hero SE, Delivery
Hero Korea LLC. ("Yogiyo"), innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem
Delivery Hero die endgültige schriftliche Entscheidung der KFTC erhält,
genehmigen wird. Delivery Hero wird berechtigt sein, eine Verlängerung der
Veräußerungsfrist unter bestimmten Umständen um bis zu sechs Monate zu
beantragen.
Ferner wird Delivery Hero von der KFTC angewiesen werden, den Status Quo von
Yogiyo bis zum Abschluss der Veräußerung von Yogiyo wie folgt
aufrechtzuerhalten:
1. Getrennter und unabhängiger Betrieb von Yogiyo von den anderen Liefer-Apps
von Delivery Hero und/oder Woowa,
2. Verbot jeglicher Änderungen des tatsächlichen Provisionssatzes für
Restaurants,
3. Monatliche Inanspruchnahme von mindestens der gleichen Werbeausgaben wie im
Vorjahresmonat und Verbot der Diskriminierung,
4. Verbot jeglicher Änderungen von
Zugriffsmöglichkeiten/Verbindungsgeschwindigkeiten der Liefer-Apps, der
Benutzeroberfläche, von bereitgestellten Informationen etc., und Verbot der
erzwungenen Umstellung oder Aufforderung zur Umstellung auf die anderen
Liefer-Apps der Parteien,
5. Verbot von nachteiligen Änderungen der Arbeitsbedingungen von Yogiyo-Fahrern
und Verbot der Aufforderung, zu Woowa zu wechseln, und
6. Verbot der Übertragung und Weitergabe von Daten.
Delivery Hero hatte den Erwerb von Anteilen und die Gründung eines Joint
Venture mit dem Management von Woowa, Betreiberin des größten südkoreanischen
Online-Essenslieferservice, am 13. Dezember 2019 bekannt gegeben. Die
Pressemitteilung der KFTC ist eine Zusammenfassung der der endgültigen
bedingten Entscheidung der KFTC über die Genehmigung des Closing für die
strategische Partnerschaft. Delivery Hero erwartet die endgültige schriftliche
Entscheidung und das Closing im ersten Quartal 2021.
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Daniel Fard-Yazdani Sigrid Dalberg-Krajewski
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