Halbjahresfinanzbericht zum 9. April 2020

der Decheng Technology AG i.I., Köln

Decheng Technology AG i.I., Köln

Halbjahresfinanzbericht vom 10.10.2019 bis zum 09.04.2020

Decheng Technology AG i.I., Köln

Lagebericht für den Zwischenabschluss vom 10. Oktober 2019 bis zum 09. April 2020

Vorbemerkung

Spätestens seit Mitte 2018 ist der Kontakt zu den ehemaligen Vorständen der Decheng Technology AG i.I., Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu abgerissen.

Die Aufsichtsräte Herr Jürgen Schrollinger (Vorsitzende), Herr Cern Yong Teo und Herrn Haibin Zhu sind mit Meldung vom 15. Juni, 18. Juni 2018 und 28. Juni 2018 zurückgetreten. Der Aufsichtsrat war bis zur gerichtlichen Bestellung des aktuellen Aufsichtsrats am 9. August 2018 unbesetzt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 wurden auf Antrag des Aktionärs Ralf Wilke nunmehr Herr Ralf Wilke, Frau Dr. Caroline Schäfer und Herr Per Yuen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt.

Mit Beschluss vom 10. April 2019 hat der Aufsichtsrat der Decheng Technology AG i.I. die Vorstandmitglieder Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu mit sofortiger Wirkung abberufen. Ebenfalls mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. April 2019 mit Wirkung ab dem 2. Mai 2019 wurde Herr Hansjörg Plaggemars zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Die Bemühungen des Vorstands Plaggemars bestanden im Wesentlichen darin, sich über die tatsächliche Lage der Decheng Technology AG i.I. einen Überblick zu verschaffen. Der versuchte Kontakt sowohl zu der direkten Tochtergesellschaft in Hongkong als auch der indirekten Beteiligung, der Tochtergesellschaft in China war jedoch nicht erfolgreich. Auf die chinesische Gesellschaft bestand damit kein Einfluss mehr.

Der Vorstand hat basierend auf seinen Ermittlungen am 28. Mai 2019 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht Köln gestellt. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering wurde zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Decheng Technology AG i.I. mit Sitz in Köln ernannt.

Das Ziel des Vorstands ist es nunmehr, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren.

Für die Aufstellung des Zwischenberichts zum 9. April 2020 wurden wertaufhellende Ereignisse bis zum 29. September 2020 berücksichtigt. Aufgrund der über lange Zeiträume hinweg bis zum

2. Mai 2019 fehlenden Aktivitäten der damaligen Vorstände ist jedoch unklar, inwieweit Eröffnungsbilanzwerte sind vollständig sind.

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  1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Durch die Corona-Pandemie geraten die Weltwirtschaft und mit ihr die deutsche Volkswirtschaft in eine Rezession. Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft stark. Obwohl die Ausbreitung des Coronavirus die Wirtschaftsleistung im Januar und Februar nicht wesentlich beeinträchtigte, sind die Auswirkungen der Pandemie bereits für das 1. Quartal 2020 gravierend: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist gegenüber dem 4. Quartal 2019 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 2,2 % gesunken. Das war der stärkste Rückgang seit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und der zweitstärkste Rückgang seit der deutschen Vereinigung. Lediglich im 1. Quartal 2009 war der Rückgang mit -4,7 % zum Vorquartal noch stärker. Dieses und weitere Ergebnisse - insbesondere für die Krisenmonate März und April 2020 - hat das Statistische Bundesamt im Main mitgeteilt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts kamen die ersten Schätzungen des BIP für Frankreich, Italien und Spanien zu deutlich stärkeren Rückgängen von teilweise mehr als 5% gegenüber dem Vorjahresquartal.

Im Vergleich zum Vorquartal ist das saisonbereinigte BIP im ersten Quartal 2020 im Euroraum (ER19) um 3,8% und in der EU um 3,3% gesunken. Dies geht aus einer Schnellschätzung hervor, die von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht wird. Dies waren die stärksten Rückgänge seit Beginn der Zeitreihe 1995. Im März 2020, dem letzten Monat des Referenzzeitraums, haben die Mitgliedstaaten begonnen, weitgehende COVID-19- Einschränkungssmaßnahmen einzuführen. Im vierten Quartal 2019 war das BIP im Euroraum um 0,1% und in der EU um 0,2% gestiegen.

Nachdem der DAX nach dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie von den Höchstständen Mitte Februar bis Mitte März rund 40% verloren hatte, wurden zwischenzeitlich bis Anfang Juni im Rahmen einer Bärenmarkt-Rallye wieder rund 80% aufgeholt. Aktuell liegt der DAX damit nur noch knapp 8% gegenüber den Höchstständen aus Februar 2020 im Minus. Gemäß den aktuellen Konjunktur-Prognosen für Deutschland aus Mai 2020 erwartet die EU-Kommission einen BIP Rückgang für 2020 von 6,5%, mit einer positiven Gegenentwicklung von +5,9% in 2021. In den Jahren danach soll es gemäß Statista dann mit rund 1,4% BIP-Wachstum in Deutschland weitergehen.

Für die USA, wo die Pandemie sich stärker zuzuspitzen scheint als in Europa, rechnen Analysten mit einem noch deutlicheren Einbruch der Konjunktur: So halten Analysten der US-Bank Morgan Stanley einen Einbruch der US-Wirtschaftsleistung um 38 Prozent im zweiten Quartal für möglich

  • das ist so viel wie seit dem Nachkriegsjahr 1946 nicht mehr. Im März hatte sich die Situation am US-Arbeitsmarkt bereits deutlich verschlechtert, wie der offizielle Arbeitsmarktbericht zeigte und im April wurde bereits eine Arbeitslosenrate von über 14% erreicht - ein Anstieg von über 10% in nur einem Monat.

Der International Monetary Fund ("IMF") geht davon aus, dass die COVID-19-Pandemie weltweit hohe und steigende Kosten für die Menschen und die notwendigen Schutzmaßnahmen verursacht und dies die die Wirtschaftstätigkeit erheblich beeinträchtigt. Als Folge der Pandemie wird die Weltwirtschaft im Jahr 2020 voraussichtlich, gemäß dem IMF, um -3 Prozent schrumpfen, viel stärker als während der Finanzkrise 2008/2009. In einem Basisszenario - das davon ausgeht, dass die Pandemie in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 abklingt und die Eindämmungsbemühungen allmählich rückgängig gemacht werden können - wird für 2021 ein

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Wachstum der Weltwirtschaft von 5,8 Prozent prognostiziert, wenn sich die Wirtschaftsaktivität mit Hilfe der politischen Unterstützung normalisiert. Die Risiken für noch schwerwiegendere Folgen sind jedoch erheblich.

Doch im zweiten Halbjahr rechnen Strategen und Analysten damit, dass die getroffenen politischen Maßnahmen greifen, sich das Virus eindämmen lässt und die Konjunktur wieder umschwenkt. Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - lag im Mai 2020 bei +0,6 %. Damit schwächte sich die Inflationsrate den dritten Monat in Folge ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat April 2020 um 0,1 %.

Im April 2020, einem Monat der durch COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen in allen Ländern des Euroraums gezeichnet ist, wird die jährliche Inflation im Euroraum auf 0,4% geschätzt, gegenüber 0,7% im März. Dies geht aus einer von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlichten Schnellschätzung hervor.

Die Europäische Zentralbank hatte im März 2016 den Zinssatz von 0,05% auf 0,00% abgesenkt und seitdem auf diesem Niveau belassen. Der Leitzins gibt an, unter welchen Bedingungen sich Kreditinstitute bei Noten- und Zentralbanken Geld leihen können. Der Strafzins für Geschäftsbanken den die Institute zahlen müssen, wenn sie überschüssige Gelder über Nacht bei der Notenbank parken, liegt nach wie vor bei -0,40%.

Im Berichtszeitraum hat der Euro gegenüber dem US-Dollar an Wert verloren. Ausgehend von einem Wert von 1,11 US-Dollar zum Beginn des Berichtszeitraums sank der Euro zum Ende des

  1. Halbjahres auf 1,09 US-Dollar.
  2. Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Konzernorganisation

Die Decheng Technology AG i.I. ist die deutsche Holdinggesellschaft der Decheng-Gruppe. Das operative Geschäft wird bzw. wurde auf Basis der damals vom Vorstand der Schuldnerin kommunizierten Informationen ausschließlich von der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd, Quanzhou City, Provinz Fujian, VR China, aus betrieben. Die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd ist ein Produzent von Polyurethanharzen. Diese werden verwendet, um Textilien und Lederprodukten weitere Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit, Feuerfestigkeit und andere Funktionalitäten hinzuzufügen.

Organigramm der Decheng-Gruppe:

Decheng Technology AG

(Deutschland)

100 %

Hong Kong De Cheng Holding

Co. Ltd (Hongkong)

100 %

Quanzhou De Cheng Tech Resin

Co. Ltd (VR China)

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Die Tochterunternehmen der Decheng Technology AG i.I. sind rechtlich selbstständige Unternehmen, an denen die jeweilige Muttergesellschaft jeweils Alleingesellschafterin ist. Auf die Zwischenholding in Hongkong sowie auf die chinesische Gesellschaft besteht gegenwärtig kein Einfluss. Es wird aktuell angestrebt, über eine Gesellschafterversammlung der Hong Kong De Cheng Holding die aktuell eingetragenen Geschäftsführer durch einen neuen Geschäftsführer zu ersetzen. Erfahrungsgemäß ist es auch mit Zugriff auf die Zwischenholding in Hongkong äußerst schwierig das Besitzrecht in China durchzusetzen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesische Tochtergesellschaft in absehbarer Zeit und ohne zusätzliche finanzielle Mittel zurückgewonnen werden kann.

Gemäß Auszug aus dem chinesischen Handelsregister wurde darüber hinaus vermutlich das wesentliche Vermögen der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) am 30. Juni 2019 an einen fremden Dritten im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft. Inwiefern dies zu marktüblichen Konditionen erfolgte ist jedoch ohne Zugriff auf Unterlagen nicht zu beurteilen. Allerdings dürfte der öffentlich bekannte Kaufpreis von 25 Millionen RMB nicht ausreichen um die öffentlich bekannten Schulden der chinesischen Gesellschaft von 192 Millionen RMB (soweit bekannt) zu decken; aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) selbst insolvent ist.

Geschäftstätigkeiten

Die mittelbare Tochtergesellschaft der Decheng Technology AG i.I., die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co., Ltd ("DECHENG") ist ein chinesischer Produzent von Polyurethanharzen. Polyurethanharze von DECHENG werden verwendet, um Textilien Lederprodukten sowie weiteren Materialien Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit, Feuerfestigkeit und andere Funktionalitäten hinzuzufügen.

Die von DECHENG auf Öl basis hergestellten Polyurethanharze umfassen (i) Ein- und Zweikomponenten-Polyurethanharze trockene Gewebe (ii) mittels Nasswicklungstechnik hergestellte Polyurethane (iii) Polyurethanharze für die Faserbeschichtung (iv) Polyurethanharze mit magnetischer Absorption.

DECHENG stellt die Polyurethanharze mittels der Ausgangsstoffe Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) und Toluylendiisocyanat gemischt mit Polyesterpolyol her.

Zudem produziert DECHENG brückenbildende Stoffe und Härter (im Folgenden auch kurz "Additive"), die von Kunden und Textilindustrie mit den von DECHENG hergestellten Polyurethanharzen kombiniert werden können.

Die Polyurethanharze von DECHENG werden zur Produktveredelung insbesondere von der Textil- und Lederindustrie Typische Anwendungsgebiete in der Textilindustrie finden sich bei Outdoor-Ausstattern in Form von wasserdichten windabweisenden Jacken, schnelltrocknender Kleidung, Zelten, Rucksäcken, Schlafsäcken und Iso-Matten. Anwendungsgebiete

Lederindustrie sind insbesondere Lederprodukte wie Ledersofas, Lederbekleidung, Schuhe und Fußbälle. Die hergestellten brückenbildenden Stoffe und Additive dienen dazu, die funktionellen Eigenschaften der Harze zu erhöhen, z. B. durch Klebkraft oder Beschleunigung des Trocknungsprozesses der Harze.

DECHENG verkauft seine Produkte ausschließlich auf dem chinesischen Markt, im Wesentlichen direkt an Textil- und in den Regionen Fujian, Guangdong, Zhenjiang, Jiangsu, Guangxi und Shanghai.

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Die Produktion der chinesischen Gesellschaft befindet sich am Sitz der DECHENG, "Pu'an Leather Center", Quanzhou, Fujian, Postleitzahl 362801, Volksrepublik China ("VR China").

Kontrollverlust über die Beteiligungen im Konzern

Die Decheng Technology AG i.I. ist die Konzernmuttergesellschaft der Decheng-Gruppe. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in folgenden Geschäftsfeldern tätig sind: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Polyurethan Produkten. Neben den Ergebnissen aus den gehaltenen Beteiligungen erzielt die Gesellschaft keine nennenswerten Erträge und unterhält keine eigene operative Geschäftstätigkeit.

Für die Geschäftsjahre 2018 bis 2019 ist aufgrund der über lange Zeiträume hinweg bis zum 2. Mai 2019 fehlenden Aktivitäten des damaligen Vorstandes unklar, inwieweit die vorliegenden Buchhaltungsunterlagen vollständig sind. Erträge aus den Beteiligungen sind für diese Jahre ebenso wenig bekannt.

Mit Beschluss vom 9. August 2018 hat das Amtsgericht neue Aufsichtsräte für die Decheng Technology AG i.I. bestellt. Die gerichtliche Bestellung war erforderlich, weil im Juni 2018 alle drei Aufsichtsräte das Mandat niedergelegt haben, ohne das ein Nachfolger ernannt worden wäre und die Gesellschaft deshalb nicht mehr über einen Aufsichtsrat verfügte.

In der Sitzung des durch die Beschlüsse des Amtsgericht Köln vom 11. Juli 2018 und 20. August 2018 gerichtlich bestellten Aufsichtsrats am 10. April 2019 wurde Herr Hansjörg Plaggemars mit Wirkung ab dem 2. Mai 2019 zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Nach intensiver Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wurde festgestellt, dass die Buchhaltung bis längstens August 2018 gebucht wurde. Über die Vollständigkeit der Buchhaltung konnte keine Kenntnis erlangt werden. Sowohl zu der direkten Tochtergesellschaft in Hongkong als auch zu der indirekten Beteiligung, der Enkelgesellschaften in China, konnte keinerlei Kontakt hergestellt werden. Es hat sich auch herausgestellt, dass die Decheng Technology AG i.I. keine Durchgriffsmöglichkeit auf ihre operativen Tochtergesellschaften hat, so dass es weder zu Gewinnausschüttungen noch zur Verfügungsstellung der für die Decheng Technology AG i.I. notwendigen Liquidität durch die Tochtergesellschaften kam. Der Vorstand hat sodann am 28. Mai 2019 Insolvenzantrag gestellt.

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2019, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decheng Technology AG i.I., Köln, eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Köln, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis heute liegen nur ungeprüfte Buchhaltungszahlen vor, deren Vollständigkeit nicht gewährleistet werden kann. Zudem lagen bis zum 2. Mai 2019 die Kontoauszüge nicht durchgängig vor. Aufbauend auf dem letzten Buchhaltungsstand vom August 2018 wurden Saldenbestätigungen für Bankkonten, Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt. Die zum letzten Buchhaltungsstand noch nicht verbuchten Verbindlichkeiten wurden, soweit erkenntlich, nachgebucht, bei fehlender Rückmeldung wurde aus Sicherheitsgründen die Verbindlichkeit in bestehender Höhe beibehalten.

Aufgrund der nachhaltigen Beschränkung der Ausübung der Rechte als Muttergesellschaft und das Fehlen der für die Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderlichen Angaben ist die Gesellschaft nach § 290 Abs. 5 HGB i. V. m. § 296 HGB von der Aufstellung eines

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Konzernabschlusses und Konzernlagebericht für das Halbjahr 2020 befreit. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich daher nur auf den Einzelabschluss der Decheng Technology AG i.I..

B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Decheng Technology AG i.I. ist im Mitteilungszeitraum ganz wesentlich von den zuvor dargestellten Ereignissen beeinflusst. Die Gesellschaft hat aufgrund dessen ihre Anteile an der Hong Kong De Cheng Holding Co. Ltd., Hong Kong, bereits per 30. Juni 2018 auf einen Erinnerungswert von EUR 1,- abgeschrieben. Dies führte auch zur bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Hong Kong De Cheng Holding Co. Ltd., Hong Kong und der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd, China, und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber Mr. Zhu und haben eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen wurden seit 30. Juni 2018 gemäß § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen TEUR 33 (09.10.2019 "Vorjahr": TEUR 33) und bestanden im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen.

Das Guthaben bei Kreditinstituten betrug zum Abschlussstichtag TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 22).

Die Gesellschaft erwirtschaftete im 1. Halbjahr 2020 einen Verlust in Höhe von TEUR 62 (1.1.2019 bis 30.06.2019 "Vergleichsperiode": TEUR 90). Der Fehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 59 (Vergleichsperiode: TEUR 78). Der Zinsertrag aus dem Darlehen an die De Cheng Hong Kong von TEUR 28 (Vergleichsperiode: TEUR 28) wurde direkt wertberichtigt. Im Berichtszeitraum sind keine Aufwendungen für Ertragssteuern angefallen (Vergleichsperiode: TEUR 39).

Die sonstige betriebliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 38 (Vergleichsperiode: TEUR 38), Abschluss- und Prüfungskosten von TEUR 12 (Vergleichsperiode: TEUR 12) und Kosten für die Börsennotierung in Höhe von TEUR 7 (Vergleichsperiode, enthalten in Nebenkosten des Geldverkehrs: TEUR 7) zusammen.

Das gezeichnete Kapital belief sich zum 30. Juni 2019 unverändert auf TEUR 30.730, die Kapitalrücklage unverändert auf TEUR 1.825 und die Gewinnrücklage unverändert auf TEUR 24.

Aufgrund des Bilanzverlustes zum 9. April 2020 in Höhe von TEUR 33.382 weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund TEUR 804 aus.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 0 (Vergleichszeitraum: TEUR 0).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 0 (Vergleichszeitraum: TEUR 0).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

Der Finanzmittelbestand betrug zum 9. April 2020 unverändert TEUR 22.

  1. Chancenbericht

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Aufgrund der fehlenden Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der operativen Gesellschaft in China, kann keine Aussage über zukünftige Beteiligungserträge getroffen werden. Bis zum Erstellungszeitpunkt des Geschäftsberichts konnten keine Beteiligungserträge festgestellt werden. Durch die Insolvenz sowie die historische Fokussierung auf das Halten der Beteiligung an der De Cheng Hong Kong, besteht derzeit keine Chancen, eine eigenständige Geschäftstätigkeit für die Decheng Technology AG i.I. zu entwickeln.

  1. Risikobericht

Ziel des verfolgten Risikomanagements ist die Minimierung aller von der Gesellschaft selbst zu tragenden Risiken. Die Unternehmensleitung ist zunächst bestrebt, Risiken für die Decheng Technology AG i.I. zu vermeiden und ggf. zu vermindern. Der Risikotransfer, d. h. die Überwälzung von Risiken auf Dritte, stellt ein weiteres Ziel des Managements dar.

Mit diesem Risikomanagementsystem verfolgt die Decheng Technology AG i.I. die Strategie, mögliche Gefährdungspotenziale zu vermeiden oder zu verringern und den Bestand sowie die erfolgreiche Weiterentwicklung der Gesellschaft sicherzustellen.

Die Decheng Technology AG i.I. verfügt über ein internes Kontrollsystem, welches dazu dient, eine fristgerechte, einheitliche und korrekte Rechnungslegung für alle Geschäftsvorgänge und - transaktionen zu gewährleisten. Das Rechnungslegungsverfahren für die Decheng Technology AG i.I. wird von der Decheng intern sowie von einem externen Dienstleister, unterstützt und verwaltet. Systemgestützte Kontrollen werden von Angestellten überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. In allen Phasen des Rechnungslegungsprozesses müssen vorgeschriebene Genehmigungsverfahren eingehalten werden um so die Aufgabenabgrenzung zu gewährleisten. Neben definierten Kontrollmechanismen wie systemgestützten und manuellen Überleitungsprozessen umfassen die Grundprinzipien des internen Kontrollsystems die Aufgabentrennung sowie die Einhaltung von Richtlinien und Geschäftsabläufen.

Aufgrund des faktischen Kontrollverlustes über die operative chinesische Tochtergesellschaft, konnte die Gesellschaft trotz Risikomanagementsystem die Insolvenzantragsstellung aufgrund Illiquidität und Überschuldung am 28. Mai 2019 und die Insolvenzeröffnung zum 10. Oktober 2019 nicht verhindern.

Vor dem Hintergrund des laufenden Insolvenzverfahrens ist das Risikomanagement deutlich eingeschränkt und erfüllt in seinem Umfang nicht vollumfänglich die Voraussetzungen des § 91 Abs. 2 AktG.

Gesamtbewertung der Risikolage

Auf Basis der aktuellen Situation der Abhängigkeit von einer Zwischenholding, wenigen handelnden Personen und die große Distanz zu China sowie der laufenden Insolvenz kann derzeit nicht von einer Fortführung der Gesellschaft ausgegangen werden.

Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten obliegt dem Aufsichtsrat, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist.

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  1. Prognosebericht

Die Decheng Technology AG i.I. erwartet, während des laufenden Insolvenzverfahrens weiterhin Verluste zu erwirtschaften. Inwiefern es noch eine Chance auf die Wiederbelebung der Geschäftstätigkeit gibt, bleibt abzuwarten, ist aber eher sehr unwahrscheinlich.

Eine der Hauptaufgaben ist es, im Rahmen der Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter Informationen über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften in China sowie des Tochterunternehmens in Hong Kong zu erlangen. Bis heute ist es nicht gelungen, die Kontrolle über die operativen chinesischen Gesellschaften und das Tochterunternehmen in Hong Kong wieder zu erlangen. Trotz intensiver Nachforschungen, auch des Insolvenzverwalters, konnten bis jetzt auch keine verlässlichen Informationen über den Verbleib von Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu sowie die Vermögens-

  • Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften in China und Hong Kong erlangt werden. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesischen Tochtergesellschaften zurückgewonnen werden kann.

Das Ziel des Vorstands ist es nun, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren. Sollte die Gesellschaft die im Nachtragsbericht des Anhangs erläuterten Kapitalmaßnahmen umsetzen können, so beabsichtigt der Vorstand den Geschäftszweck in den einer Beteiligungsgesellschaft zu ändern und das zugeführte Kapital in börsennotierte und nicht börsennotierte Beteiligungen mit einem guten Chance / Risiko-Verhältnis zu investieren. Der Vorstand sieht auf Basis dieses neuen Geschäftskonzeptes bei Zuführung von ausreichendem Kapital die Chance einer gewinnbringenden Geschäftstätigkeit. Ob die hierfür notwendigen Mittel der Gesellschaft im Rahmen des Insolvenzplans und der darin enthaltenen Kapitalmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, ist jedoch derzeit noch vollkommen offen.

  1. Gesamtaussage

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund des Kontrollverlustes über die Konzerngesellschaften und der Unklarheiten über die dortigen Vermögensverhältnisse gepaart mit der Überschuldung der Decheng Technology AG i.I. und des laufendes Insolvenzverfahrens derzeit von keiner Fortführung der Gesellschaft ausgegangen werden kann.

G. Vergütungsbericht

Den Mitgliedern des VORSTANDS wurden im Geschäftsjahr analog dem Vorjahr keine Vergütung zugesagt und/ oder ausbezahlt. Die Vorstände erhalten keine Bezüge von der Decheng Technology AG i.I., sondern werden von Konzerngesellschaften im Rahmen der mit diesen abgeschlossenen Verträgen vergütet.

Die Vergütung der Mitglieder des AUFSICHTSRATS ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Hauptversammlungsprotokolle der Vergangenheit liegen nicht vor. Auf Basis des Geschäftsjahres 2017 erhalten der Vorsitzende, Stellvertretende Vorsitzende und das weitere Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung von jeweils TEUR 35, TEUR 35 und TEUR 7. Im Berichtszeitraum wurden TEUR 39 als Aufsichtsratsvergütungen aufgewendet.

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H. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter der Decheng Technology AG i.I., Köln, gemäß § 115WpHG i.V.m. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 9. April 2020:

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Zwischenbericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Köln, 29. September 2020

Decheng Technology AG i.I.

Der Vorstand

gez. Hansjörg Plaggemars

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Bilanz zum 9. April 2020

A k t i v a

09.04.2020

09.10.2019

09.04.2020

09.10.2019

A. Anlagevermögen

I.

Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

0,00

II.

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

1,00

1,00

1,00

1,00

  1. Umlaufvermögen
    I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferung und Leistung

0,00

0,00

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

2,00

2,00

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

33.127,31

33.122,75

II. Guthaben bei Kreditinstituten

21.945,61

21.946,41

55.074,92

55.071,16

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

A. Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

30.729.857,00

30.729.857,00

II.

Kapitalrücklage

1.824.642,50

1.824.642,50

III.

Gewinnrücklagen

24.174,77

24.174,77

IV.

Bilanzgewinn/-verlust

-33.382.450,16

-33.320.119,19

-803.775,89

-741.444,92

davon nicht durch Eigenkapital gedeckt:

803.775,89

741.444,92

0,00

0,00

B. Rückstellungen

1.

Steuerrückstellungen

226.179,88

226.179,88

2.

Sonstige Rückstellungen

249.377,80

195.627,80

475.557,68

421.807,68

C. Verbindlichkeiten

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

286.812,83

278.228,10

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

20.000,00

20.000,00

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

76.481,30

76.481,30

383.294,13

374.709,40

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

803.775,89

741.444,92

858.851,81

796.517,08

858.851,81

796.517,08

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Gewinn- und Verlustrechnung für das

Geschäftsjahr vom 10. Oktober 2019 bis zum 9. April 2020

10.10.2019

01.01.2019

bis

bis

09.04.2020

30.06.2019

EUR

EUR

1.

Umsatzerlöse

0,00

0,00

2.

Sonstige betriebliche Erträge

0,00

0,00

3.

Abschreibungen

auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögen, soweit diese die

in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

-27.505,89

-28.430,74

4.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-62.330,97

-78.279,79

5.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

27.505,89

28.430,74

6.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

0,00

0,00

7.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

0,00

-397,28

8.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0,00

-11.550,00

9.

Jahresüberschuss (+) /Jahresfehlbetrag (-)

-62.330,97

-90.227,07

10.

Gewinn-/Verlustvortrag

-33.320.119,19

-33.181.127,34

11.

Einstellung in Kapitalrücklage

0,00

0,00

12.

Ausschüttung Dividende

0,00

0,00

13.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust

-33.382.450,16

-33.214.051,53

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Halbjahresfinanzbericht vom 10.10.2019 bis zum 09.04.2020

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ANHANG ZUM ZWISCHENBERICHT ZUM 9. APRIL 2020

  1. Allgemeine Angaben

Der Halbjahresabschluss der Decheng Technology AG i.I., Köln, HRB 87176, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist seit dem 28. Juni 2016 im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Kennnummer "ISIN: DE000A1YDDM9" gelistet. Entsprechend gilt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.

Satzungsmäßiges Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aufgrund des am 10. Oktober 2019 eröffneten Insolvenzverfahrens hat ein neues Wirtschaftsjahr begonnen, so dass die Gesellschaft nun en abweichendes Wirtschaftsjahr vom 10. Oktober eins Jahres bis zum 9. Oktober des Folgejahres hat. Der Zwischenbericht für das aktuelle Geschäftsjahr wird daher zum 9. April 2020 aufgestellt.

Aufgrund der über lange Zeiträume hinweg bis zum 2. Mai 2019 fehlenden Aktivitäten des damaligen Vorstandes ist unklar, inwieweit die vorliegenden Buchhaltungsunterlagen im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 02. Mai 2019 und damit die Eröffnungsbilanzwerte vollständig sind.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 wurden auf Antrag des Aktionärs Ralf Wilke nunmehr Herr Ralf Wilke, Frau Dr. Caroline Schäfer und Herr Per Yuen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt.

Mit Beschluss vom 10. April 2019 hat der Aufsichtsrat der Decheng Technology AG i.I. die Vorstandmitglieder Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu mit sofortiger Wirkung abberufen. Ebenfalls mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. April 2019 mit Wirkung ab dem 2. Mai 2019 wurde Herr Hansjörg Plaggemars zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Die Bemühungen des Vorstands Plaggemars bestanden im Wesentlichen darin, sich über die tatsächliche Lage der Decheng Technology AG i.I. einen Überblick zu verschaffen. Der versuchte Kontakt sowohl zu der direkten Tochtergesellschaft in Hongkong als auch der indirekten Beteiligung, der Tochtergesellschaft in China war jedoch nicht erfolgreich. Auf die chinesische Gesellschaft bestand damit kein Einfluss mehr. Es ist daher auch nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesischen Tochtergesellschaften zurückgewonnen werden kann.

Der Vorstand hat basierend auf seinen Ermittlungen am 28. Mai 2019 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht Köln gestellt. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.

Auf Grundlage des Insolvenzantrags der Decheng Technology AG i.I. vom 28. Mai 2019 hat das Amtsgericht Köln im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens mit Beschluss vom 11. Juni 2019 Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering zum Insolvenzgutachter bestellt. Auf Basis des Insolvenzgutachtens von Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering vom 1.Oktober 2019 wurde das Insolvenzverfahren am 10.Oktober 2019 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Niering zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Snowbird AG mit Sitz in Köln bestellt.

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Das Ziel des Vorstands ist es, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs, die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren.

Des Weiteren war der Vorstand bemüht, die versäumte Finanzberichtserstattung nachzuholen sowie die Kapitalmarktkommunikation wieder aufzunehmen. In der Folge wurden intensive Kontakte zur Deutsche Börse und zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (im Folgenden "BaFin") aufgenommen, um den Handel der Aktien der Decheng Technology AG i.I. im regulierten Markt aufrecht zu erhalten, obwohl die Finanzberichterstattung seit dem Geschäftsjahr 2017 ausgeblieben war.

Ziel des Insolvenzplanverfahrens ist es, die Gesellschaft in einen wirtschaftlichen und finanziellen Zustand zu versetzen, der ihr die Verfolgung einer gewinnorientierten Geschäftstätigkeit erlaubt. Der Decheng Technology AG i.I. soll ein Neustart ermöglicht werden, der getrennt von den Belastungen und Unsicherheiten der asiatischen Tochtergesellschaften erfolgen soll. Zu diesem Zweck wird die Decheng Technology AG i.I. wirtschaftlich getrennt von ihrer Beteiligung an der DECHENG HK eine neue Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Die Insolvenz eröffnet der Decheng Technology AG i.I. Chancen, ihr Geschäftsmodell neu auszurichten. Die Gesellschaft plant ihre Neuausrichtung als Beteiligungsgesellschaft. Der Gesellschaft sollen im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Sanierung im Rahmen des Insolvenzplans rund 1,5 Mio. Euro an neuem Kapital zugeführt werden, mit welchen die Decheng Technology AG i.I. beabsichtigt, Investitionen in Kapital- und Personengesellschaften zu tätigen, welche ein gutes Chance / Risiko Verhältnis darstellen. Die Kostenstrukturen werden im Rahmen des Insolvenzplans auf die optimale Struktur zur Verfolgung des Geschäftszwecks angepasst, so dass die Gesellschaft künftig wieder Erträge erwirtschaften kann. Ob dies letztlich gelingt ist jedoch noch völlig ungewiss, da hierzu noch verschiedene Bedingungen erfüllt werden müssen.

  1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wird aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenberichts eingetreten Insolvenz nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind daher zum Bilanzstichtag zu den Liquidationswerten einzeln bewertet.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten zum Bilanzstichtag bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht bei Währungspositionen gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umzurechnen ist oder, im Falle erkennbarer Einzelrisiken, der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist.

Die Forderungen in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen

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Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag angemessen Rechnung getragen. Die Bemessung des Erfüllungsbetrags erfolgte in einer Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert, soweit nicht bei Währungspositionen gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umzurechnen ist.

Die Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

  1. Erläuterungen zu ausgewählten Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

2. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen enthalten ausschließlich die Beteiligung von 100 % an der DECHENG HK. Die 10.000 Anteile an der DECHENG HK wurden am 26. April 2016 durch deren Anteilseigner gegen 29.950.000 neue Aktien der Decheng Technology AG i.I. zum Nennwert von EUR 1,00 je Aktie in die Decheng Technology AG i.I. eingelegt. Der Beteiligungsbuchwert wurde zum 30. Juni 2018 auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben. Die DECHENG HK hält unmittelbar 100 % der Anteile an der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co., Ltd, VR China ("DECHENG").

Der Jahresabschluss der DECHENG HK zum 31. Dezember 2017 weist ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 5.111 und ein Jahresfehlbetrag von TEUR 381 aus. Für Geschäftsjahr danach liegen keine Angaben vor, da es dem neuen Vorstand und Aufsichtsrat nicht gelungen ist, einen Kontakt zu der DECHENG HK herzustellen.

Die DECHENG HK, hält ihrerseits eine Beteiligung von 100% der Anteile an der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co., Ltd, VR China. Der Gesellschaft liegen zu dieser mittelbaren Beteiligung keine Angaben vor.

Zum 30. Juni 2018 wurde aufgrund der vor Aufstellung dieses Zwischenberichts eingetretenen Insolvenz sowie des zwischenzeitlich eingetretenen Kontrollverlustes der Wert der Anteile an der DECHENG HK in Höhe von EUR 29.950.000,00 auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 außerplanmäßig abgeschrieben. Auch wenn zum Zeitpunkt der Wertberichtigung im Geschäftsjahr 2018 noch personelle Verflechtungen der damaligen Vorstände der Decheng Technology AG i.I. und des Hauptanteilseigners mit den Geschäftsführungen der DECHENG HK und der chinesischen Tochtergesellschaft DECHENG bestanden und insofern zu diesem Zeitpunkt nicht von einem Kontrollverlust ausgegangen werden kann, so wird doch die zwischenzeitlich eingetretene Insolvenz als werterhellend angesehen und aufgrund des zwischenzeitlich eingetretenen Kontrollverlustes sowie Recherchen des neuen Vorstandes, welche nahelegen, dass die Tochtergesellschaft in China selbst illiquide ist, wird der Liquidationswert nach dem Vorsichtsprinzip mit EUR 1,00 bewertet.

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3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Darlehensforderungen gegen die DECHENG HK einschließlich abgegrenzter Zinsansprüche in Höhe von TEUR 2.509 und Ansprüche aus konzerninternen Verrechnungen gegen die DECHENG HK und die DECHENG in Höhe von TEUR 1.023. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Vorjahren wurden aufgrund der eingetretenen Insolvenz sowie des Kontrollverlustes die Forderungen aus Darlehen sowie die Verrechnungskonten der verbundenen Unternehmen auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 je verbundenem Unternehmen außerplanmäßig abgeschrieben. Im Berichtszeitraum wurden die als Zinsertrag gebuchten Zinsen aus dem Darlehen der DECHENG HK, die den Darlehensbetrag erhöhen, ebenfalls in voller Höhe wertberichtigt.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

5. Eigenkapital

a. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.729.857,00 ist eingeteilt in 30.729.857 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit dem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00.

  1. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält den Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabepreis und Nennwert der ausgegebenen Aktien. Aufgrund der Ausgabe von 729.857 Aktien (Nennwert EUR 1,00 je Aktie) zum Ausgabepreis von EUR 3,50 je Aktie im Geschäftsjahr 2016 wurden EUR 1.824.643 in die Kapitalrücklage eingestellt.

  1. Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklagen beinhalten ausschließlich die gesetzliche Rücklage.

  1. Ermächtigungen

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom

26. April 2016 bis zum 25. April 2021 ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt 15.000.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016), sowie den Beginn der Gewinnberechtigung abweichend vom Aktiengesetz festzusetzen. In jedem Fall ist die Ausgabe von Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien möglich.

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags, haben Aktionäre grundsätzlich Bezugsrechte. Die satzungsgemäßen Bezugsrechte können auch so angeboten werden, dass die neuen Aktien von einer Bank oder einem Syndikat aus Banken übernommen werden mit der Verpflichtung, sie gemäß des § 186 Abs. 5 AktG (indirektes Bezugsrecht) den Aktionären des Unternehmens zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit dem Einverständnis des Aufsichtsrats autorisiert, in folgenden Fällen den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen:

(a) für Spitzenbeträge;

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  1. wenn die Kapitalerhöhung des Aktienkapitals als Sacheinlage dazu verwendet wird Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu erwerben oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen;
  2. wenn die ausgegebenen Aktien unter Berücksichtigung der Bareinlagen den Anteil von 10% am gesamten Aktienkapital weder zur Zeit des Inkrafttretens noch zum Zeitpunkt der Ermächtigung übersteigen. Die Aktien müssen zum Ausgabepreis verkauft werden, der (gemäß § 203 Abs.1 und 2, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG) nicht wesentlich geringer sein darf als der Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises. Die Schwelle von 10% beinhaltet auch bereits ausgegebene oder gegebenenfalls noch auszugebende Aktien mit Wandlungs- und Optionsrechten zur Bedienung einer Anleihe, falls diese Anleihen mit einem Ausschluss des Bezugsrechts gemäß mutatis mutandis Anwendung des §186 Abs. 3 S.4 AktG ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die währen der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß $ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert werden;
  3. zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung oder eines verbundenen Unternehmens im Rahmen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, wenn die Kapitalerhöhung den zehnten Teil des Grundkapitals, das zur Zeit der Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigt;
  4. soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Das Unternehmen ist nicht autorisiert eigene Aktien zu erwerben.

e. Bilanzverlust

Der Bilanzverlust zum 9 April 2020 errechnet sich entsprechend § 158 Abs. 1 AktG wie folgt:

EUR

Bilanzverlust 10.10.2019

-33.320.119,19

Fehlbetrag zum 09.04.2020

-62.330,97

Bilanzverlust 09.04.2020

-33.382.450,16

6. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 226 (Vergleichszeitraum: TEUR 226) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern auf Basis der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen aus Körperschafts- und Gewerbesteuer der Jahre 2016, 2017, 2018 und Gewerbesteuer 2019.

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7. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 249 (Vergleichszeitraum: TEUR 196) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen und Abschluss- und Prüfungskosten.

8. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

9. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

Das Darlehen gegenüber Gesellschafter wurde von einem Aktionär im Interesse einer zügigen Verfahrenseröffnung der Gesellschaft zur Deckung der Verfahrenskosten bereits vor Insolvenzeröffnung zur Verfügung gestellt und wurde auf unbestimmte Zeit gewährt. Dieses Darlehen hat eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende.

10. Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Abschreibungen

Die Abschreibungen betreffen Zinsforderungen für das Darlehen der DECHENG HK.

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 62 resultieren im Wesentlichen aus Kosten für Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 38), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 12) und Kosten für die Börsennotierung (TEUR 7).

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beruhen auf den Zinsen für das Darlehen an die De Cheng Hong Kong und sind in voller Höhe wertberichtigt.

  1. Sonstige Angaben

1. Mutterunternehmen

Die Decheng Technology AG i.I. ist die deutsche Holdinggesellschaft der Decheng-Gruppe. Das operative Geschäft wird bzw. wurde auf Basis der vom damaligen Vorstand kommunizierten Informationen ausschließlich von der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd, Quanzhou City, Provinz Fujian, VR China, aus betrieben. Die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd ist ein Produzent von Polyurethanharzen. Diese werden verwendet, um Textilien und Lederprodukten weitere Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit, Feuerfestigkeit und andere Funktionalitäten hinzuzufügen.

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Organigramm der Decheng-Gruppe:

Decheng Technology AG

(Deutschland)

100 %

Hong Kong De Cheng Holding

Co. Ltd (Hongkong)

100 %

Quanzhou De Cheng Tech Resin

Co. Ltd (VR China)

(China)

Die Tochterunternehmen Decheng Technology AG i.I. sind rechtlich selbstständige Unternehmen, an denen die jeweilige Muttergesellschaft jeweils Alleingesellschafterin ist. Auf die Zwischenholding in Hongkong sowie auf die chinesische Gesellschaft besteht gegenwärtig kein Einfluss. Es wird aktuell angestrebt, über eine Gesellschafterversammlung der Hong Kong De Cheng Holding die aktuell eingetragenen Geschäftsführer durch einen neuen Geschäftsführer zu ersetzen. Erfahrungsgemäß ist es auch mit Zugriff auf die Zwischenholding in Hongkong äußerst schwierig das Besitzrecht in China durchzusetzen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesische Tochtergesellschaft in absehbarer Zeit und ohne zusätzliche finanzielle Mittel zurückgewonnen werden kann.

Gemäß Auszug aus dem chinesischen Handelsregister wurde darüber hinaus vermutlich das wesentliche Vermögen der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) am 30. Juni 2019 an einen fremden Dritten im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft. Inwiefern dies zu marktüblichen Konditionen erfolgte ist jedoch ohne Zugriff auf Unterlagen nicht zu beurteilen. Allerdings dürfte der öffentlich bekannte Kaufpreis von 25 Millionen RMB nicht ausreichen um die öffentlich bekannten Schulden der chinesischen Gesellschaft von 192 Millionen RMB zu decken; aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) selbst insolvent ist.

Dementsprechend lagen der Decheng Technology AG i.I. zum Bilanzstichtag keine Informationen über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften vor und diese konnten auch trotz der unternommenen Anstrengungen nicht beigeschafft werden.

Gemäß § 296 Absatz 2 Ziffer 1 und 2 HGB braucht ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nicht einbezogen zu werden, wenn

  1. erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung des Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigen oder
  2. die für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen erhalten werden können.

Insofern ist die Decheng AG gemäß § 290 Abs. 5 i. V. m § 296 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes befreit, da sie nur Tochterunternehmen hat, die gem. § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind.

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2. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keinerlei Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen.

3. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt.

4. Vorstand

Zusammensetzung des Vorstands im Berichtszeitraum bis zum 9. April 2020:

  • Hansjörg Plaggemars, Vorstand, Stuttgart

5. Mitglieder des Aufsichtsrats

Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum bis 09. April 2020:

  1. Herr Ralf Wilke, Euskirchen, wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt. Herr Ralf Wilke hatte im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng AG, soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz AktG inne.
  2. Frau Dr. Caroline Schäfer, Marpingen, wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt. Frau Dr. Caroline Schäfer hatte im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng AG, soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz AktG inne.
  3. Herr Per Yuen, Rechtsanwalt, Bremen, wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt. Herr Per Yuen hatte im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng AG, soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz AktG inne.

6. Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum TEUR 0 (Vergleichsperiode: TEUR 0). Der aktuelle Vorstand erhält keine Bezüge von der der Decheng Technology AG i.I..

Für Vergütungen des Aufsichtsrats werden im Berichtszeitraum TEUR 39 unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

7. Zahl der Mitarbeiter

Zum Bilanzstichtag 9. April 2020 beschäftigte die Gesellschaft keine (Vergleichsperiode: 0) Mitarbeiter.

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8. Erklärung zum Corporate Governance Codex

Die Erklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance Kodex) wurde zuletzt für das Geschäftsjahr 2017 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB wurde auf der damaligen Internetseite der Gesellschaft unter www.dechengtechnology.com öffentlich zugänglich gemacht. Auf Grund der Führungslosigkeit von Mitte 2018 bis zum 2. Mai 2019 und der damit fehlenden Kontinuität in der Verwaltung liegen die Erklärungen zum Corporate Governance Codex aus der Vergangenheit um Aufstellungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts nicht vor.

IV. Mitteilungen nach dem Aktiengesetz bzw. Wertpapierhandelsgesetz

Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind nach § 15 a WpHG gesetzlich verpflichtet, den Erwerb bzw. die Veräußerung von Aktien unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen. Bis zur Berichtserstellung im Juni 2020 wurden für die Geschäftsjahre 2018 bis 2019 keine Jahresabschlüsse aufgestellt. Auf Grund der Führungslosigkeit der Gesellschaft von spätestens Mitte 2018 bis zur Neubesetzung des Vorstandes am 2. Mai 2019 wurden keine Pflichtmitteilungen der Decheng AG veröffentlicht. Ob der Gesellschaft Pflichtmitteilungen zugegangen sind, ist unbekannt.

Der direkt gehaltene Aktienbestand des Vorstandes und Aufsichtsrat, über den keine aktuellere Meldung vorliegt, setzt sich wie folgt zusammen:

Name

BaFin ID

§§ 33, 34

§§ 39 WpHG

Stimmrechte

WpHG

gesamt

Herr Ralf Wilke

61001988

3,28 %

3,28%

1.006.467

Stimmrechtsmitteilung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Bezüglich der historischen Stimmrechtsmitteilungen wird auf den vollständigen veröffentlichten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 zum 9. Oktober 2019 verwiesen. Im Berichtszeitraum sind der Gesellschaft folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 40 Abs. 1 WpHG zugegangen:

  • Herr Wilhelm Zours hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2019 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Decheng Techonology AG, Köln, Deutschland, am 23. Oktober 2019 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,00 % (das entspricht 3.073.500 Stimmrechten) betragen hat. 10,00% der Stimmrechte (das entspricht 3.073.500 Stimmrechten) sind Herrn Zours gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG n.F. zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Decheng Technology AG i.I. jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.

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VI.

Angaben nach §115 Abs. (5) WpHG

Der vorliegende Halbjahresabschluss mit Lagebericht der Gesellschaft wurde keiner prüferischen Durchsicht oder Abschlussprüfung unterzogen.

VII. Nachtragsbericht

Mit Vertrag vom 4. Juni 2020 zwischen der Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg und dem Insolvenzverwalter gewährte die Deutsche Balaton AG dem Insolvenzverwalter ein Massedarlehen über einen Betrag in Höhe von bis zu EUR 105.000. Unter der Bedingung, dass der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wird, soll dieses gestundet werden. Darüber hinaus wurde im Interesse einer zügigen Verfahrenseröffnung der Gesellschaft zur Deckung der Verfahrenskosten bereits vor Insolvenzeröffnung ein Darlehen über EUR 20.000,00 zur Verfügung gestellt.

Das Massedarlehen dient in erster Linie zur Begleichung der entstandenen und der laufenden Masseverbindlichkeiten, um somit eine geordnete Mindestverfahrensabwicklung zu ermöglichen, im Wesentlichen bestehend aus ordnungsgemäßer steuerlicher Bearbeitung und Erstellung der Jahresabschlüsse im Rahmen des Insolvenzverfahrens und der Aufrechterhaltung der Börsennotiz. Erst auf Basis des Massedarlehens war es möglich die Finanzbuchhaltung auf Stand zu bringen und somit die versäumten Halbjahres- und Jahresabschlüsse nachzuholen.

Mit Schreiben vom 26. August 2020 legte Frau Dr. Caroline Schäfer ihr Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung nieder.

Die Aktien der Decheng Technology AG i.I. sind noch im regulierten Markt zum Handel zugelassen und es konnte eine neue inländische Geschäftsanschrift in Heidelberg eingerichtet werden.

Ziel des Insolvenzplanverfahrens ist es, die Gesellschaft in einen wirtschaftlichen und finanziellen Zustand zu versetzen, der ihr die Verfolgung einer gewinnorientierten Geschäftstätigkeit erlaubt. Der Decheng Technology AG i.I. soll ein Neustart ermöglicht werden, der getrennt von den Belastungen und Unsicherheiten der asiatischen Tochtergesellschaften erfolgen soll. Zu diesem Zweck wird die Decheng Technology AG i.I. wirtschaftlich getrennt von ihrer Beteiligung an der DECHENG HK eine neue Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Die Insolvenz eröffnet der Decheng Technology AG i.I. Chancen, ihr Geschäftsmodell neu auszurichten. Die Gesellschaft plant ihre Neuausrichtung als Beteiligungsgesellschaft. Der Gesellschaft sollen im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Sanierung im Rahmen des Insolvenzplans rund EUR 1,5 Mio. an neuem Kapital zugeführt werden, mit welchen die Decheng Technology AG i.I. beabsichtigt, Investitionen in Kapital- und Personengesellschaften zu tätigen, welche ein gutes Chance / Risiko Verhältnis darstellen. Die Kostenstrukturen werden im Rahmen des Insolvenzplans auf die optimale Struktur zur Verfolgung des Geschäftszwecks angepasst, so dass die Gesellschaft künftig wieder Erträge erwirtschaften kann. Der Insolvenzplan steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://decheng-ag.de/invstor-relations/insolvenzzum Abruf bereit. Das Amtsgericht Köln, Insolvenzabteilung, hat den Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes vom 03. Juni 2020 in der Fassung vom 27. Juli 2020 und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan anberaumt auf Mittwoch, 14.10.2020, 11:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Ob der Insolvenzplan letztlich gelingt ist jedoch noch völlig ungewiss, da hierzu

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noch verschiedene Bedingungen, nicht zuletzt die Zustimmung zum Insolvenzplan im Rahmen der vom Insolvenzgericht anberaumten Gläubigerversammlung, erfüllt werden müssen.

Köln, 29. September 2020

Decheng Technology AG i.I.

Der Vorstand

gez. Hansjörg Plaggemars

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Kapitalflussrechnung für das

Geschäftsjahr vom 10. Oktober 2019 bis 9. April 2020

10.10.2019

bis

09.04.2020

EUR

1.

Periodenergebnis

-62.331

2.

Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) des Anlagevermögens

0

3.

Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen

53.750

4.

Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus

-5

Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

5.

Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

8.585

Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

7.

Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

-1

8.

Erhaltene Beteiligungserträge

0

9.

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

0

8.

Einzahlung aus der Aufnahme eines Gesellschafterdarlehens

0

11.

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

0

12.

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

-1

13.

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

21.946

14.

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

21.946

Seite 24

Decheng Technology AG i.I., Köln

Halbjahresfinanzbericht vom 10.10.2019 bis zum 09.04.2020

Decheng Technology AG i.I., Köln - Anlagespiegel

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 10. Oktober 2019 bis zum 9. April 2020

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN

AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN

NETTOBUCHWERTE

09.10.2019

Zugänge

Abgänge

09.04.2020

09.10.2019

Zugänge

Abgänge

09.04.2020

09.04.2020

09.10.2019

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen

Unternehmen

29.950.000,00

0,00

0,00

29.950.000,00

29.949.999,00

0,00

0,00

29.949.999,00

1,00

1,00

29.950.000,00

0,00

0,00

29.950.000,00

29.949.999,00

0,00

0,00

29.949.999,00

1,00

1,00

29.950.000,00

0,00

0,00

29.950.000,00

29.949.999,00

0,00

0,00

29.949.999,00

1,00

1,00

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Decheng Technology AG i.I., KölnHalbjahresfinanzbericht vom 10.10.2019 bis zum 09.04.2020

Decheng Technology AG i.I., Köln

Eigenkapitalspiegel für den Zeitraum vom 10. Oktober 2019 bis zum 9. April 2020

Gezeichnetes

Summe

Kapital

Kapitalrücklage

Gewinnrücklage

Bilanzergebnis

Eigenkapital

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Stand am 1. Januar 2019

30.729.857

1.824.643

24.175

-33.181.127

-602.453

Jahresfehlbetrag

0

0

0

-138.992

-138.992

Stand am 9. Oktober 2019

30.729.857

1.824.643

24.175

-33.320.119

-741.445

Stand am 10. Oktober 2019

30.729.857

1.824.643

24.175

-33.320.119

-741.445

Jahresfehlbetrag

0

0

0

-62.331

-62.331

Stand am 9. April 2020

30.729.857

1.824.643

24.175

-33.382.450

-803.776

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Decheng Technology AG veröffentlichte diesen Inhalt am 29 September 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 30 September 2020 08:38:03 UTC.

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