Der Verwaltungsrat der Dashan Education Holdings Limited gab bekannt, dass Frau Wang Yanxiao mit Wirkung vom 13. Februar 2023 zur unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktorin des Unternehmens ernannt wurde. Frau Wang, 44 Jahre alt, verfügt über mehr als 13 Jahre Erfahrung in der Rechtsbranche. Seit Dezember 2021 ist sie Partnerin der Anwaltskanzlei Henan Huiding.

In der Zeit von Dezember 2009 bis Juli 2016 war sie Dozentin für Rechtswissenschaften am Luoyang Institute of Science and Technology. Von Januar 2010 bis Dezember 2015 war Frau Wang Teilzeitanwältin bei der Anwaltskanzlei Henan Daxing und von Januar 2016 bis November 2021 war sie Anwältin bei der Anwaltskanzlei Beijing Yingke, Zweigstelle Zhengzhou. Frau Wang erwarb im Juli 2000 einen Bachelor-Abschluss in Feinchemietechnik am Jiangsu Institute of Petrochemical Technology.

Im Juni 2006 erwarb Frau Wang einen Master of Laws mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Southwestern University of Finance and Economics. Der Verwaltungsrat gibt bekannt, dass mit Wirkung vom 13. Februar 2023: (a) Herr Lui Siu Keung als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten ist, um mehr Zeit für seine anderen geschäftlichen Verpflichtungen zu haben; und (b) Herr Li Gang als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten ist, um mehr Zeit für seine anderen geschäftlichen Verpflichtungen zu haben. Der Verwaltungsrat gibt ferner bekannt, dass mit Wirkung vom 13. Februar 2023: (a) Frau Wang zum Mitglied des Prüfungsausschusses, des Nominierungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Anlageverwaltungsausschusses der Gesellschaft ernannt wird; (b) Herr Lui als Vorsitzender des Prüfungsausschusses und als Mitglied des Anlageverwaltungsausschusses der Gesellschaft zurücktritt; (c) Herr Li ist als Mitglied des Prüfungsausschusses, des Nominierungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Anlageverwaltungsausschusses der Gesellschaft zurückgetreten; und (d) Dr. Xie Xiangbing, ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats, das gemäß Regel 3.10(2) der Börsenzulassungsregeln über die erforderlichen Fachkenntnisse im Bereich Rechnungswesen oder damit zusammenhängendes Finanzmanagement verfügt, wird zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ernannt.